Chromformen: Picolinat, Chlorid und Chromhefe
Futures Nutrition Redaktion · 13. August 2026

Chromformen: Picolinat, Chlorid und Chromhefe
- August 2026
Die kurze Antwort: In Nahrungsergänzungsmitteln sind europaweit sechs Chromverbindungen zugelassen, in der Praxis begegnet man fast nur zweien — Chrompicolinat und Chrom-angereicherter Hefe. Aufgenommen wird von allen wenig: Für dreiwertiges Chrom aus der Nahrung nennt der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU einen Bereich von 0,1 bis 3 Prozent. Nur für Chromhefe hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einen belegten Vorsprung festgehalten — und der gilt ausdrücklich nicht für jede Hefe, die so heißt.
Wer „organisch gebunden" auf einer Packung liest, denkt an das, was man von Magnesium oder Zink kennt: bessere Aufnahme, weniger Magenprobleme. Bei Chrom ist die Lage anders, und zwar in beide Richtungen — die Unterschiede zwischen den Formen sind kleiner belegt, als die Werbung nahelegt, und die eine Ausnahme steht ausgerechnet dort, wo man sie nicht vermutet.
Sechs Verbindungen sind erlaubt — mehr nicht
Welche Stoffe überhaupt in ein Nahrungsergänzungsmittel dürfen, ist keine Frage des Geschmacks, sondern eine Positivliste: Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG. Er wurde 2009 durch die Verordnung (EG) Nr. 1170/2009 komplett ersetzt und 2014 noch einmal ergänzt. Für Chrom stehen dort diese Einträge:
| Verbindung | Chromanteil (berechnet) | Praxis |
|---|---|---|
| Chrom(III)-chlorid | rund 33 % | Referenzform der Forschung, Ausgangsstoff für Chromhefe |
| Chrom-angereicherte Hefe | 0,023–0,030 % (230–300 mg/kg) | seit 2014 zugelassen, an eine Spezifikation gebunden |
| Chrom(III)-lactattrihydrat | rund 14 % | vor allem für angereicherte Lebensmittel |
| Chromnitrat | rund 22 % | in Präparaten kaum anzutreffen |
| Chrompicolinat | rund 12 % | die mit Abstand häufigste Form im Handel |
| Chrom(III)-sulfat | rund 27 % | selten |
Die Prozentangaben in der mittleren Spalte sind aus den Molmassen der Verbindungen gerechnet und auf ganze Prozent gerundet; für die Hefe steht dort der Gehalt, den die Verordnung (EU) Nr. 119/2014 als Spezifikation vorschreibt. Alle sechs Einträge meinen dreiwertiges Chrom, Chrom(III).
Alles, was nicht auf dieser Liste steht, darf in Europa nicht als Chromquelle in ein Nahrungsergänzungsmittel — auch dann nicht, wenn es in Studien untersucht wurde oder in anderen Ländern verkauft wird. Chrom(III)-nicotinat etwa taucht in der Literatur regelmäßig auf, in Anhang II steht es nicht.
Was auf dem Etikett steht — und was nicht
Hier liegt der praktische Kern, und er lässt sich in einem Satz sagen: Deklariert wird immer das Element, nicht die Verbindung. Die Nährwertkennzeichnung nach Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 bezieht sich bei Mineralstoffen auf Chrom selbst. „200 µg Chrom" heißt also 200 µg Chrom, unabhängig davon, ob die Tablette Picolinat, Chlorid oder Hefe enthält.
Verwirrend wird es erst, wenn ein Hersteller stattdessen die Verbindung in den Vordergrund stellt. „500 µg Chrompicolinat" auf der Schauseite sind eben keine 500 µg Chrom, sondern rund 62 µg — genau der Rechenfehler, an dem Käufer bei Magnesium reihenweise scheitern. Umgekehrt gilt: Wer 200 µg Chrom liefern will, braucht davon unterschiedlich viel Rohstoff.
| Form | Menge für 200 µg Chrom |
|---|---|
| Chrom(III)-chlorid | rund 0,6 mg |
| Chrom(III)-lactattrihydrat | rund 1,4 mg |
| Chrompicolinat | rund 1,6 mg |
| Chrom-angereicherte Hefe | rund 0,7–0,9 g |
Die letzte Zeile erklärt nebenbei, warum Hefepräparate meist niedriger dosiert sind: Ein knappes Gramm Trockenhefe je Tagesportion füllt eine Kapsel bereits gut aus. Welche Mengen bei Chrom überhaupt sinnvoll einzuordnen sind — Bezugswert, Schätzwert und Orientierungswert sind drei verschiedene Dinge —, steht in Chrom-Tagesbedarf: 40 µg Etikett, 30–100 µg Schätzwert.
Wie wenig überhaupt aufgenommen wird
Der wichtigste Befund zur Aufnahme betrifft nicht die Unterschiede zwischen den Formen, sondern die Größenordnung insgesamt. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss (SCF) hat 2003 die Resorption von aufgenommenem dreiwertigem Chrom mit 0,1 bis 3 Prozent beziffert — abhängig unter anderem von den chemischen Eigenschaften der Verbindung, von der Höhe der Zufuhr und von dem, was sonst noch auf dem Teller liegt. Mehr als 97 Prozent des Nahrungschroms werden nicht aufgenommen und mit dem Stuhl ausgeschieden, hält die EFSA 2012 fest.
Die Begleitstoffe spielen dabei eine messbare Rolle: Stärke, Ascorbinsäure, Oxalat, Aminosäuren und andere Mineralstoffe beeinflussen die Chromaufnahme. Aufgenommenes Chrom bindet im Blut an Transferrin, also an dasselbe Transportprotein wie Eisen — theoretisch möglich sind deshalb Wechselwirkungen zwischen beiden. Die EFSA hielt sie bei Präparaten mit weniger als 100 µg Chrom für unwahrscheinlich; untersucht wurden sie an Tieren mit deutlich höheren Mengen.
Wer also nach der Form sucht, die „viel besser" aufgenommen wird, sucht innerhalb eines schmalen Fensters. Zwischen 0,4 und 1,2 Prozent liegt in der Praxis kein Unterschied, den man am eigenen Befinden bemerken könnte.
Chrompicolinat: die Form im Regal
Chrompicolinat ist ein Komplex aus einem Chrom(III)-Ion und drei Molekülen Picolinsäure. Picolinsäure ist kein exotischer Zusatz, sondern ein Abbauprodukt der Aminosäure Tryptophan; über diesen Weg entstehen im Körper täglich um ein Vielfaches größere Mengen, als in einer Chromtablette stecken. Sie kommt außerdem natürlich in Lebensmitteln vor, etwa in Brokkoli, Bohnen und Kartoffeln.
Die EFSA hat Chrompicolinat 2010 in einem eigenen Gutachten bewertet (EFSA Journal 2010;8(12):1883) und kam zum selben Ergebnis wie bei dreiwertigem Chrom allgemein: unbedenklich, sofern die Gesamtmenge an Chrom 250 µg pro Tag nicht überschreitet — der Wert, den die WHO 1996 für die zusätzliche Zufuhr genannt hat.
Die zweite Frage, die zu dieser Form regelmäßig gestellt wird, betrifft die Erbgutverträglichkeit. Die EFSA hat sie im Parallelgutachten zu dreiwertigem Chrom (EFSA Journal 2010;8(12):1882) ausführlich erörtert: In Zellversuchen kann Chrom(III) in hohen Konzentrationen DNA-Schäden auslösen, in Tierversuchen nach OECD-Standard und in den Langzeitstudien des US-amerikanischen National Toxicology Program zeigt sich das nicht. Das Gremium hielt fest, dass Chrom(III) nicht krebserzeugend ist, und bezifferte den Abstand zwischen 250 µg pro Tag und dem in den NTP-Studien ermittelten unbedenklichen Niveau auf vier bis fünf Zehnerpotenzen.
Unser Chrom 200 µg verwendet Chrompicolinat: eine Tablette täglich mit 200 µg Chrom, das entspricht 500 % des Nährstoffbezugswerts.
Wer daneben noch ein Kombipräparat mit Chrom nimmt, sollte die Etiketten zusammenzählen: Der Orientierungswert von 250 µg bezieht sich auf die Summe aus allen Präparaten und angereicherten Lebensmitteln, nicht auf eine einzelne Dose.
Chromhefe: der einzige belegte Vorsprung

Chrom-angereicherte Hefe entsteht, indem Bäckerhefe (Saccharomyces cerevisiae) in Gegenwart von Chrom(III)-chlorid kultiviert wird. Die Hefezellen nehmen das Chrom auf und binden es überwiegend an Aminosäuren und Peptide — es liegt danach also in organischer Form vor. Welche Verbindungen genau dabei entstehen, ist bis heute nicht abschließend geklärt; die EFSA hat das ausdrücklich als Datenlücke benannt.
Trotzdem ist dies die einzige Chromform, für die eine europäische Behörde einen Bioverfügbarkeitsunterschied festgehalten hat. Ausschlaggebend war eine Cross-over-Studie an 67 Personen mit Typ-2-Diabetes: Nach acht Wochen führten 23,3 µg Chrom aus Bierhefe zu praktisch demselben Anstieg des Serumchroms wie 200 µg Chrom aus Chromchlorid (Bahijiri et al., 2000). Daraus zog die EFSA 2012 den Schluss, die Bioverfügbarkeit von Chrom aus chromangereicherter Hefe sei beim Menschen potenziell bis zu etwa zehnmal höher als die aus Chromchlorid.
Zwei Einschränkungen gehören dazu, und beide stehen im selben Gutachten. Erstens ist „potenziell bis zu" keine gemessene Aufnahmequote — ältere Angaben von 5 bis 10 Prozent für Bierhefe stammen aus dem Jahr 1971, und die EFSA merkte an, dass die Chromanalytik damals als ungenau galt und andere Arbeitsgruppen die Werte nicht reproduzieren konnten. Zweitens gilt die Bewertung nur für die geprüfte Zubereitung ChromoPrecise® und ausdrücklich nicht für andere chromangereicherte Hefen ohne gleichwertige Daten.
Der Gesetzgeber hat daraus eine Spezifikation gemacht. Der Eintrag in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG lautet auf Hefe, die „in Gegenwart von Chrom(III)-chlorid als Chromquelle in Kultur von Saccharomyces cerevisiae" gewonnen wird, in handelsüblicher getrockneter Form 230–300 mg Chrom/kg enthält und deren Gehalt an sechswertigem Chrom 0,2 % des Gesamtchroms nicht überschreiten darf. Wer ein Hefepräparat kauft, kann also am Etikett wenig prüfen — die Prüfung steckt in der Zulassung des Rohstoffs.
Chlorid, Sulfat, Nitrat, Lactat
Die anorganischen Salze führen in Nahrungsergänzungsmitteln ein Nischendasein, obwohl sie die längste Zulassungsgeschichte haben. Chrom(III)-chlorid ist die Form, gegen die in Studien fast immer verglichen wird, und zugleich der Ausgangsstoff, aus dem Chromhefe hergestellt wird — es taucht in diesem Thema also gleich doppelt auf. Chrom(III)-sulfat und Chromnitrat sind zugelassen, aber im Handel kaum zu finden.
Chrom(III)-lactattrihydrat ist ein Sonderfall: Die Verordnung (EU) Nr. 119/2014 hat es nicht in die Supplement-Liste aufgenommen, sondern in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 — also in die Liste der Stoffe, die normalen Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen. Grundlage war ein EFSA-Gutachten vom September 2012. Für die Kaufentscheidung im Supplement-Regal spielt es damit praktisch keine Rolle. Eine Übersicht über das übrige Spurenelement-Sortiment steht in der Kategorie Mineralien, alle Chrom-Produkte in der Kategorie Chrom.
Eine Abgrenzung, die man einmal gelesen haben sollte: Alle zugelassenen Formen enthalten dreiwertiges Chrom. Sechswertiges Chrom(VI) ist eine andere Verbindungsklasse aus industriellen Zusammenhängen, die in Lebensmitteln und Trinkwasser als unerwünschter Stoff bewertet wird. Dass die Hefe-Spezifikation eine Obergrenze für Chrom(VI) enthält, ist genau dieser Abgrenzung geschuldet — bei einem biologischen Rohstoff lässt sich Reinheit nicht voraussetzen, sie muss festgelegt werden.
Was auf der Packung stehen darf
Für Chrom sind zwei gesundheitsbezogene Angaben zugelassen, unabhängig von der Form, und zwar in genau diesem Wortlaut: Chrom trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei. Chrom trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei. (Verordnung (EU) Nr. 432/2012). Voraussetzung ist, dass eine Tagesportion mindestens 15 % des Nährstoffbezugswerts erreicht, also 6 µg Chrom. Was der zweite Satz genau abdeckt und was nicht, steht in Chrom und Blutzucker: was die Aussage wirklich deckt. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.
Häufige Fragen
Ist Chrompicolinat besser als Chromchlorid? Belegt ist das nicht in der Deutlichkeit, in der es beworben wird. Die EFSA hat Picolinat als sichere Chromquelle bewertet, aber keine Rangfolge der Bioverfügbarkeit aufgestellt. Der einzige von einer Behörde festgehaltene Unterschied betrifft chromangereicherte Hefe gegenüber Chromchlorid.
Wie viel Chrom steckt in „500 µg Chrompicolinat"? Rund 62 µg. Der Chromanteil der Verbindung liegt bei etwa 12 %. Steht auf der Nährwerttabelle dagegen „Chrom: 200 µg", sind 200 µg Chrom gemeint — dort wird immer das Element deklariert.
Woran erkenne ich gute Chromhefe? Am Etikett kaum. Entscheidend ist, dass der Rohstoff der Spezifikation aus Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG entspricht: 230–300 mg Chrom/kg in der getrockneten Handelsform und höchstens 0,2 % sechswertiges Chrom. Ein Produkt, das in der EU verkehrsfähig ist, muss das erfüllen.
Spielt die Form für die zugelassenen Aussagen eine Rolle? Nein. Die beiden Chrom-Angaben aus der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 gelten für den Nährstoff, nicht für eine bestimmte Verbindung. Entscheidend ist allein, dass die Tagesportion mindestens 6 µg Chrom liefert.
Quellen: Richtlinie 2002/46/EG, Anhang II Teil B, ersetzt durch Verordnung (EG) Nr. 1170/2009 (zugelassene Chromquellen); Verordnung (EU) Nr. 119/2014 (Eintrag „Chrom-angereicherte Hefe" mit Spezifikation 230–300 mg Chrom/kg und ≤ 0,2 % Chrom(VI); Chrom(III)-lactattrihydrat in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006); Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII (Nährstoffbezugswert Chrom 40 µg, signifikante Menge 15 %); Verordnung (EU) Nr. 432/2012 (amtlicher Wortlaut der zugelassenen Angaben); SCF (2003), Opinion on the Tolerable Upper Intake Level of Trivalent Chromium (Resorption 0,1–3 %); EFSA ANS Panel, Scientific Opinion on the safety of trivalent chromium as a nutrient added …, EFSA Journal 2010;8(12):1882 (250 µg/Tag, Genotoxizität, Kanzerogenität); EFSA ANS Panel, Scientific Opinion on the safety of chromium picolinate …, EFSA Journal 2010;8(12):1883; EFSA ANS Panel, Scientific Opinion on ChromoPrecise® cellular bound chromium yeast …, EFSA Journal 2012;10(11):2951 (Bioverfügbarkeit bis zu etwa zehnfach gegenüber Chromchlorid, Studie Bahijiri et al. 2000, > 97 % nicht resorbiert, Beschränkung auf ChromoPrecise®); EFSA ANS Panel, Scientific Opinion on chromium(III) lactate tri-hydrate …, EFSA Journal 2012;10(10):2881; Chromanteile aus den Molmassen der Verbindungen berechnet; Zusammensetzung und Verzehrempfehlung laut Etikett des genannten Produkts.


