Schneller Versand in 3–5 Werktagen
Chrom

Chrom kaufen: µg, Form und Kombipräparate prüfen

Futures Nutrition Redaktion · 13. August 2026

Chrom kaufen: µg, Form und Kombipräparate prüfen

Chrom kaufen: µg, Form und Kombipräparate prüfen

  1. August 2026

Die kurze Antwort: Drei Angaben entscheiden. Erstens, wie viel Chrom je Tagesportion drinsteckt — deklariert wird immer das Element, nicht die Verbindung. Zweitens, welche der sechs europaweit zugelassenen Chromquellen verwendet wird. Drittens, ob daneben noch ein anderes Präparat Chrom liefert; der Orientierungswert, an dem sich Mengen messen lassen, gilt für die Summe. Prozentzahlen auf der Schauseite und Wörter wie „hochdosiert" tragen zur Entscheidung nichts bei.

Chrom ist ein unauffälliger Posten im Regal: kleine Mengen, niedrige Preise, wenig Streit. Genau deshalb wird die Packung selten gelesen — und genau deshalb lohnt es sich, einmal zu wissen, welche Angaben rechtlich vorgeschrieben sind und welche freiwillig danebenstehen.

Was auf jeder Packung stehen muss

Für Nahrungsergänzungsmittel gilt in Deutschland die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Ihr § 4 zählt auf, was zusätzlich zu den allgemeinen Kennzeichnungspflichten der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf die Verpackung gehört:

PflichtangabeRechtsgrundlage
die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel"NemV § 4 Abs. 1
Namen der kennzeichnenden NährstoffkategorienNemV § 4 Abs. 2 Nr. 1
die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in PortionenNemV § 4 Abs. 2 Nr. 2
„Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden."NemV § 4 Abs. 2 Nr. 3
Hinweis, dass das Produkt kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung istNemV § 4 Abs. 2 Nr. 4
Hinweis auf Lagerung außerhalb der Reichweite von kleinen KindernNemV § 4 Abs. 2 Nr. 5
Menge des Nährstoffs je Tagesportion als Durchschnittswert aus der AnalyseNemV § 4 Abs. 3 Nr. 1
Prozentsatz des NährstoffbezugswertsNemV § 4 Abs. 3 Nr. 2

Die letzten beiden Zeilen sind die für den Vergleich wichtigen: Menge und Prozentangabe beziehen sich immer auf die auf dem Etikett angegebene tägliche Verzehrsmenge, nicht auf eine Tablette und nicht auf 100 Gramm. Wer zwei Packungen nebeneinanderhält, muss also zuerst nachsehen, ob die Tagesportion in beiden Fällen aus einer Tablette besteht oder aus dreien.

Fehlt eine dieser Angaben, ist das kein Detail, sondern ein Kennzeichnungsmangel — und ein brauchbarer erster Filter, noch bevor es um Mengen geht.

Die Menge: µg Chrom, nicht µg Verbindung

Deutscher Fließtext im Makro, schräg fotografiert, mit unscharfen Rändern

Die Nährwertkennzeichnung bezieht sich bei Mineralstoffen auf das Element. „200 µg Chrom" heißt 200 µg Chrom, gleich ob die Tablette Chrompicolinat, Chromchlorid oder Chromhefe enthält.

Missverständlich wird es, wenn ein Hersteller stattdessen die Verbindung groß auf die Vorderseite schreibt. „500 µg Chrompicolinat" sind keine 500 µg Chrom, sondern rund 62 µg — der Chromanteil dieser Verbindung liegt bei etwa 12 %. Die verbindliche Zahl steht in solchen Fällen hinten in der Nährwerttabelle, nicht vorn im Blickfang. Was die einzelnen Formen unterscheidet, steht in Chromformen: Picolinat, Chlorid und Chromhefe.

Ist die Zahl gefunden, hilft eine zweite Frage: Wie ist sie einzuordnen? Für Chrom stehen dafür mehrere Werte nebeneinander, die verschiedene Dinge meinen.

WertMenge je TagBedeutung
Signifikante Menge6 µgUntergrenze, ab der Chrom überhaupt genannt und mit einer zugelassenen Aussage verbunden werden darf (15 % des Bezugswerts)
Nährstoffbezugswert (NRV)40 µgRechengröße für die Prozentangabe auf dem Etikett, keine Empfehlung
Schätzwert D-A-CH30–100 µgOrientierungsbereich für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene
Höchstmengenvorschlag BfR60 µgEmpfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung an den Gesetzgeber, je Tagesverzehrempfehlung
Orientierungswert EFSA250 µgzusätzliche Zufuhr aus Präparaten und angereicherten Lebensmitteln, bei der keine gesundheitlichen Bedenken bestehen

Zwei Dinge fallen daran auf. Erstens ist der Bezugswert mit 40 µg niedrig, weshalb Prozentzahlen bei Chrom schnell dreistellig werden: 200 µg sind rechnerisch 500 % NRV. Zweitens liegen der BfR-Vorschlag und der EFSA-Orientierungswert weit auseinander — das BfR teilt die 250 µg zur Hälfte auf Präparate auf und zieht einen Unsicherheitsfaktor von 2 ab, weil mehrere chromhaltige Produkte nebeneinander eingenommen werden können. Verbindliche europäische Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln sieht die Richtlinie 2002/46/EG zwar vor, festgelegt sind sie bis heute nicht. Im Handel stehen deshalb Produkte über und unter dem BfR-Vorschlag. Ausführlich stehen die Zahlen in Chrom-Tagesbedarf: 40 µg Etikett, 30–100 µg Schätzwert.

Die Form: sechs sind erlaubt, zwei sind üblich

Welche Chromverbindungen überhaupt eingesetzt werden dürfen, regelt Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG: Chrom(III)-chlorid, Chrom(III)-sulfat, Chromnitrat, Chrom(III)-lactattrihydrat, Chrompicolinat und chromangereicherte Hefe. Alle meinen dreiwertiges Chrom(III). Im Regal begegnet man praktisch nur zweien — Picolinat und Hefe.

Für die Kaufentscheidung heißt das: Steht auf der Zutatenliste eine Verbindung, die dort nicht vorkommt, gehört das Produkt nicht in den europäischen Handel. Chrom(III)-nicotinat etwa taucht in der Studienliteratur regelmäßig auf, in Anhang II steht es nicht. Bei Hefepräparaten ist die Prüfung ohnehin an den Rohstoff gebunden: Die Verordnung (EU) Nr. 119/2014 schreibt 230–300 mg Chrom je Kilogramm getrockneter Handelsform vor und höchstens 0,2 % sechswertiges Chrom am Gesamtchrom. Am Etikett lässt sich das nicht nachrechnen.

Einen belegten Bioverfügbarkeitsvorsprung hat nur die Hefe, und auch den hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ausdrücklich auf die geprüfte Zubereitung beschränkt. Zwischen den übrigen Formen ist der Unterschied klein: Die Resorption von dreiwertigem Chrom liegt insgesamt bei 0,1 bis 3 Prozent.

Kombipräparate: zusammenrechnen, nicht raten

Wochenbox mit sieben Fächern, gefüllt mit bunten Tabletten und Kapseln

Chrom ist ein typischer Beifahrer. Es steckt in Multivitamin-Mineralstoff-Kombinationen, in Präparaten, die mit dem Stoffwechsel werben, und in Sportprodukten — meist in zweistelligen Mikrogramm-Mengen, weil die Schwelle für die Nennung mit 6 µg niedrig liegt. Wer ein reines Chrom-Präparat kauft und daneben ein Multipräparat nimmt, hat zwei Quellen, ohne es gesucht zu haben.

Der Orientierungswert von 250 µg bezieht sich auf die Summe aus allen Präparaten und angereicherten Lebensmitteln, nicht auf eine einzelne Dose. Das Zusammenrechnen ist einfach, weil die Pflichtangabe nach § 4 Abs. 3 NemV in jedem Produkt dieselbe Bezugsgröße hat — Menge je Tagesportion:

BeispielChrom je Tagesportion
Multivitamin-Kombination40 µg
Chrom-Einzelpräparat200 µg
angereichertes Getränk, 0,5 l20 µg
Summe260 µg

Die Zahlen sind gerechnet, nicht gemessen — sie zeigen nur, wie schnell drei unauffällige Angaben den Orientierungswert überschreiten. Die praktische Konsequenz ist keine Warnung, sondern eine Rechnung: Etiketten nebeneinanderlegen, addieren, gegebenenfalls eine Quelle weglassen. Wann und wozu die Tablette genommen wird, ändert an der Summe nichts — dazu steht das Nötige in Chrom einnehmen: Zeitpunkt, Mahlzeit und Abstände.

Zutatenliste, Stückzahl, Preis je Tag

Die Zutatenliste ist bei Chrom kurz, und das ist ein brauchbares Zeichen. In der Regel stehen dort ein Füllstoff, die Chromverbindung und ein Trennmittel — mehr braucht eine Tablette mit einer Wirkmenge im Mikrogrammbereich nicht.

Für den Preisvergleich ist die aufgedruckte Grammzahl unbrauchbar; verglichen wird über die Reichweite. Stückzahl geteilt durch die tägliche Verzehrsmenge ergibt die Anzahl Tage, der Packungspreis geteilt durch diese Tage den Preis je Tag. Eine Dose mit 180 Tabletten und einer Tablette täglich reicht ein halbes Jahr — eine Packung mit 60 Tabletten und drei Tabletten täglich zwanzig Tage. Dieselbe Packungsgröße kann also um den Faktor neun auseinanderliegen.

Unser Chrom 200 µg ist ein Beispiel für den einfachen Fall: eine Tablette täglich mit 200 µg Chrom als Chrompicolinat, das entspricht 500 % des Nährstoffbezugswerts; 180 Tabletten reichen entsprechend 180 Tage. Die Zutatenliste besteht aus drei Einträgen — Füllstoff Cellulose, Chrompicolinat, Trennmittel Magnesiumsalze von Speisefettsäuren. Die Menge liegt über dem BfR-Vorschlag von 60 µg und unter dem EFSA-Orientierungswert von 250 µg für die zusätzliche Zufuhr.

Chrom 200 µg von Futures Nutrition – 180 Tabletten

Wie sich Chrom neben den übrigen Spurenelementen einordnet, zeigt die Kategorie Mineralien; alle Chrom-Produkte stehen in der Kategorie Chrom.

Was die Packung verspricht — und was sie darf

Für Chrom sind genau zwei gesundheitsbezogene Angaben zugelassen, und zwar in diesem Wortlaut: Chrom trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei. Chrom trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei. (Verordnung (EU) Nr. 432/2012). Beide setzen 6 µg Chrom je Tagesportion voraus.

Wird eine solche Angabe verwendet, verlangt Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vier weitere Informationen auf der Kennzeichnung: einen Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise, Angaben zur nötigen Menge und zum Verzehrmuster, gegebenenfalls einen Hinweis an Personen, die das Lebensmittel meiden sollten, und einen Warnhinweis bei Produkten, die bei übermäßigem Verzehr ein Risiko darstellen könnten.

Umgekehrt ist einiges ausdrücklich untersagt. Artikel 12 derselben Verordnung verbietet unter anderem Angaben über Dauer und Ausmaß einer Gewichtsabnahme. Eine Chrom-Packung, die mit Kilogramm oder Wochen wirbt, verstößt also nicht gegen den guten Geschmack, sondern gegen geltendes Recht. Was zu Appetit und Heißhunger geprüft und abgelehnt wurde, steht in Chrom und Heißhunger: was belegt ist. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, wie viel Chrom wirklich drin ist? An der Nährwerttabelle auf der Rückseite. Dort steht die Menge je Tagesportion als Analysendurchschnittswert, dazu der Prozentsatz des Nährstoffbezugswerts. Eine Angabe zur Verbindung auf der Schauseite — etwa „Chrompicolinat 500 µg" — ist eine andere Zahl und nicht vergleichbar.

Ist ein hochdosiertes Präparat besser? „Hochdosiert" ist kein definierter Begriff. Sinnvoll einordnen lässt sich eine Menge nur an den Bezugsgrößen: 6 µg als Schwelle für die Nennung, 30 bis 100 µg als Schätzwert der Zufuhr, 60 µg als BfR-Vorschlag für Präparate, 250 µg als EFSA-Orientierungswert für die zusätzliche Zufuhr aus allen Quellen.

Muss ich Chrom aus meinem Multipräparat mitzählen? Ja, wenn es dort deklariert ist. Der Orientierungswert bezieht sich auf die Summe aus Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln. Beide Etiketten nennen die Menge je Tagesportion, damit lässt sich addieren.

Spielt die Chromform für die zugelassenen Aussagen eine Rolle? Nein. Die beiden Angaben gelten für den Nährstoff, nicht für eine bestimmte Verbindung. Vorausgesetzt wird nur, dass eine zugelassene Chromquelle aus Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG verwendet wird und die Tagesportion mindestens 6 µg Chrom liefert.


Quellen: Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) § 4 (Kennzeichnungspflichten, Wortlaut des Warnhinweises, Angabe je Tagesportion und in Prozent des Bezugswerts); Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII (Nährstoffbezugswert Chrom 40 µg, signifikante Menge 15 %); Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 12 (Begleitinformationen bei gesundheitsbezogenen Angaben; Verbot von Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme); Verordnung (EU) Nr. 432/2012 (amtlicher Wortlaut der zugelassenen Chrom-Angaben); Richtlinie 2002/46/EG, Anhang II, ersetzt durch Verordnung (EG) Nr. 1170/2009 (zugelassene Chromquellen), sowie Verordnung (EU) Nr. 119/2014 (Spezifikation chromangereicherte Hefe); Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr — Chrom (Schätzwert 30–100 µg ab 15 Jahren); EFSA ANS Panel, EFSA Journal 2010;8(12):1882 und 8(12):1883 (Orientierungswert 250 µg für die zusätzliche Zufuhr); EFSA ANS Panel, EFSA Journal 2012;10(11):2951 (Bioverfügbarkeit chromangereicherter Hefe, Beschränkung auf die geprüfte Zubereitung); SCF (2003), Opinion on the Tolerable Upper Intake Level of Trivalent Chromium (Resorption 0,1–3 %); Bundesinstitut für Risikobewertung, Höchstmengenvorschläge für Chrom in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln (2021): 60 µg je Tagesverzehrempfehlung; Chromanteil von Chrompicolinat aus der Molmasse berechnet; Zusammensetzung, Zutatenliste und Verzehrempfehlung laut Etikett des genannten Produkts.