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Mariendistel

Mariendistel 20:1 oder 80 %: was das Etikett meint

Futures Nutrition Redaktion · 14. August 2026

Mariendistel 20:1 oder 80 %: was das Etikett meint

Mariendistel 20:1 oder 80 %: was das Etikett meint

Auf Mariendistel-Packungen stehen fast immer zwei Zahlen, und sie werden regelmäßig verwechselt: ein Verhältnis wie 20:1 und ein Prozentwert wie 80 % Silymarin. Das Verhältnis sagt, wie viel getrocknete Frucht in einem Teil Extrakt steckt. Der Prozentwert sagt, wie viel Silymarin in diesem Extrakt steckt. Die beiden Angaben beschreiben verschiedene Dinge — und keine von beiden allein sagt, wie viel Silymarin am Ende in der Tablette ist.

Diese dritte Zahl ist die, auf die es beim Vergleichen ankommt: Milligramm Silymarin je Tagesportion. Verhältnis und Prozentwert erklären, wie sie zustande kommt.

Was das Verhältnis bedeutet: Droge-Extrakt-Verhältnis

Die Fachbezeichnung ist Droge-Extrakt-Verhältnis (DER, drug-extract ratio). „Droge" heißt hier nichts anderes als getrocknetes Pflanzenmaterial, in diesem Fall die reifen Mariendistelfrüchte. 20:1 bedeutet: Aus 20 Kilogramm getrockneten Früchten entsteht 1 Kilogramm Extrakt.

Zwei Missverständnisse sind dabei häufig:

  • 20:1 heißt nicht „20-mal so stark". Beim Extrahieren wird nicht nur angereichert, es geht auch etwas verloren. Wie viel vom Silymarin der Frucht tatsächlich im Extrakt ankommt, hängt vom Lösungsmittel und vom Verfahren ab.
  • Ein höheres Verhältnis ist nicht automatisch besser. Es sagt zunächst nur, dass mehr Rohstoff eingesetzt wurde. Ob dabei mehr vom gewünschten Stoff herauskommt, steht auf einem anderen Blatt — nämlich im Prozentwert.

Die EU-Monographie des Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur listet für Mariendistelfrüchte gleich mehrere Zubereitungen nebeneinander, jede mit eigenem Verhältnis und eigenem Lösungsmittel (EMA/HMPC/294187/2013, 5. Juni 2018):

ZubereitungDroge-Extrakt-VerhältnisLösungsmittel
Trockenextrakt20–70:1Aceton
Trockenextrakt30–40:1Ethanol 96 % (V/V)
Trockenextrakt20–35:1Ethylacetat
Trockenextrakt26–45:1Ethylacetat
Trockenextrakt36–44:1Ethylacetat
Trockenextrakt20–34:1Methanol 90 % (V/V)
Dickextrakt10–17:1Ethanol 60 % (V/V)

Zwei Dinge fallen daran auf. Erstens ist das Verhältnis fast nie eine einzelne Zahl, sondern eine Spanne — die Frucht schwankt im Gehalt, also schwankt auch die Menge, die man für ein Kilogramm Extrakt braucht. Zweitens gehört das Lösungsmittel zur Angabe dazu: Aceton, Ethylacetat und Ethanol lösen unterschiedlich viel aus derselben Frucht. Ein Verhältnis ohne Lösungsmittel ist deshalb nur eine halbe Angabe.

Getrocknetes Pflanzenmaterial auf der Schale einer Balkenwaage

Was der Prozentwert bedeutet: Silymarin-Gehalt

Silymarin ist kein einzelner Stoff, sondern ein Gemisch aus über zwanzig Flavonolignanen — vor allem Silibinin A und B, Isosilibinin A und B, Silicristin und Silidianin. In der getrockneten Frucht stecken davon rund 1,3 bis 3 %; das Europäische Arzneibuch verlangt für die Droge „Mariendistelfrüchte" mindestens 1,5 % Silymarin, berechnet als Silibinin (Ph. Eur. 01/2014:1860).

Für den Extrakt gibt es eine eigene Monographie. Der raffinierte und standardisierte Mariendistel-Trockenextrakt (Ph. Eur. 01/2019:2071) hat laut Bewertungsbericht der EMA einen nominellen Silymarin-Gehalt zwischen 30 und 65 % (m/m), und die tatsächlich gemessene Menge muss zwischen 90 und 110 % des auf dem Etikett angegebenen Werts liegen. Zusätzlich ist vorgeschrieben, wie sich das Silymarin zusammensetzen darf:

BestandteilAnteil am Silymarin
Silicristin + Silidianin20–45 %
Silibinin A + B40–65 %
Isosilibinin A + B10–20 %

Das ist der Unterschied zwischen „standardisiert" und „irgendein Extrakt": Beim Arzneibuch-Extrakt ist nicht nur der Gesamtgehalt festgelegt, sondern auch das Muster der Einzelstoffe. Wichtig für die Einordnung im Regal: Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dieser Arzneibuch-Monographie nicht. Sie dürfen sich daran orientieren, müssen es aber nicht — und deshalb kommen dort auch Gehalte außerhalb der Spanne 30 bis 65 % vor.

Beide Zahlen zusammen: die Überschlagsrechnung

Aus Verhältnis und Fruchtgehalt lässt sich abschätzen, welcher Prozentwert überhaupt möglich ist. Rechnung: Verhältnis × Silymarin-Anteil der Frucht.

VerhältnisRechnerisch möglicher Gehalt (bei 1,3–3 % in der Frucht)
10:113–30 %
20:126–60 %
36–44:1über 47 % (rechnerisch bis über 100 %)
70:1rechnerisch weit über 100 %

Sobald das Verhältnis rechnerisch mehr als 100 % ergibt, ist die Rechnung natürlich nicht mehr wörtlich zu nehmen — sie zeigt nur, dass bei hohen Verhältnissen ein erheblicher Teil des Silymarins im Verfahren verloren geht. Bei niedrigen Verhältnissen ist es umgekehrt: Sie begrenzen, wie hoch der Gehalt maximal sein kann.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigen die Marktdaten im EMA-Bewertungsbericht (EMA/HMPC/294188/2013). Für ein estnisches Arzneimittel ist angegeben: Eine Hartkapsel enthält 167,69 bis 206,44 mg nativen Trockenextrakt (DER 36–44:1, Ethylacetat), entsprechend 140 mg Silymarin. Rechnet man das um, liegt der Gehalt je nach Charge zwischen rund 68 und 84 % — bei ein und demselben Produkt. Konstant gehalten wird die Milligramm-Zahl, nicht der Prozentwert. Ein anderes Präparat derselben Aufstellung enthält 40,9 bis 56,3 mg Extrakt (35–50:1) mit 22,5 mg Silymarin, also 40 bis 55 %.

Zwei Messverfahren, zwei Zahlen

Es gibt einen zweiten Grund, warum Prozentangaben schwer vergleichbar sind: Der Gehalt kann photometrisch (über eine Farbreaktion) oder per HPLC (chromatographisch) bestimmt werden, und beide Verfahren liefern für dieselbe Probe unterschiedliche Werte. Der Bewertungsbericht der EMA nennt für dieselben Extrakte beide Zahlen nebeneinander:

ExtraktPhotometrischHPLC
DER 35–40:1, Aceton70 mg60 mg
Aceton 95 % (V/V)140 mg108,2 mg

Der photometrische Wert liegt also rund 17 bis 29 % über dem HPLC-Wert. Das ist kein Fehler, sondern Methode: Die Farbreaktion erfasst auch verwandte Stoffe mit, die die Chromatographie trennt und aussortiert. Wer zwei Packungen vergleicht, vergleicht deshalb im Zweifel zwei Verfahren — nicht zwei Qualitäten. Steht das Verfahren nicht dabei, ist der Vergleich zweier Prozentwerte oder zweier Milligramm-Angaben wenig aussagekräftig.

Beschriftete Probenröhrchen im Gestell vor einem Analysengerät

Ein Etikett gelesen

Unser eigenes Präparat ist ein gutes Übungsbeispiel, weil beide Zahlen darauf stehen. Deklariert ist ein Mariendistelsamen-Extrakt 20:1 mit 80 % Silymarin, daraus 100 mg Silymarin je Tablette, dazu 100 mg Inulin aus Zichorienwurzeln; empfohlen wird eine Tablette täglich nach einer Mahlzeit.

Mariendistel Silymarin plus Inulin – 120 Tabletten

So liest man das der Reihe nach: 20:1 ist das Verhältnis von Frucht zu Extrakt. 80 % ist der Silymarin-Anteil im Extrakt. 100 mg ist die Menge, die daraus in der Tablette landet — und das ist der Wert, den man einem anderen Produkt gegenüberstellt. Rechnerisch entspricht das rund 125 mg Extrakt je Tablette.

Dass 80 % oberhalb der Arzneibuch-Spanne von 30 bis 65 % liegt, hat mit dem Absatz oben zu tun: Nahrungsergänzungsmittel folgen der Arzneibuch-Monographie nicht, und ein photometrisch bestimmter Gehalt fällt systematisch höher aus als ein per HPLC bestimmter. Welche Zahl Sie vor sich haben, entscheidet also mit — und genau deshalb ist die Milligramm-Angabe der belastbarere Bezugspunkt als der Prozentwert. Weitere Präparate für denselben Zusammenhang stehen in der Kategorie Leber.

Wofür Silymarin steht, wo es in der Pflanze sitzt und warum auf der Packung „Samen" steht, obwohl es Früchte sind, steht in Mariendistel: Pflanze, Herkunft und Verwendung.

Was das Verhältnis nicht sagt

Weder das Droge-Extrakt-Verhältnis noch der Prozentwert ist eine Aussage darüber, was ein Produkt bewirkt. Für Mariendistel und Silymarin gibt es keine nach der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zugelassene gesundheitsbezogene Angabe; Anträge zu Pflanzenstoffen liegen seit Jahren auf Eis. Ein Nahrungsergänzungsmittel mit Mariendistel beschreibt daher, was drin ist. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.

Zu beachten bleibt außerdem, was die EU-Monographie von 2018 für Zubereitungen aus Mariendistelfrüchten festhält: Überempfindlichkeit gegen Korbblütler (Asteraceae) ist eine Gegenanzeige; für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden Daten vor.

Häufige Fragen

Ist ein Extrakt mit 80:1 besser als einer mit 20:1? Nicht ohne Weiteres. Ein hohes Verhältnis bedeutet, dass viel Rohstoff eingesetzt wurde, nicht dass viel Silymarin herauskommt. Vergleichbar werden zwei Produkte erst über die Milligramm Silymarin je Tagesportion — und auch die nur, wenn beide Male dasselbe Messverfahren dahintersteht.

Warum steht auf manchen Packungen gar kein Verhältnis? Weil dort kein Extrakt, sondern gepulverte Frucht verarbeitet ist. Dann gibt es nichts zu konzentrieren: 500 mg Mariendistelpulver enthalten bei 1,5 % Silymarin rund 7,5 mg — das ist eine andere Größenordnung als bei einem Extrakt, auch wenn die Milligramm-Zahl auf der Vorderseite größer aussieht.

Kann ich aus dem Verhältnis die Silymarin-Menge ausrechnen? Nur als grobe Obergrenze. Verhältnis × Gehalt der Frucht (1,3–3 %) ergibt, was höchstens drin sein kann. Wie viel es wirklich ist, steht nur dort, wo der Hersteller die Milligramm angibt.

Was heißt „nativer Extrakt"? Der reine Extrakt ohne Hilfsstoffe. Viele Fertigprodukte enthalten zusätzlich Trägerstoffe, damit sich die Masse verpressen lässt — die Angabe „nativ" schließt diese aus, weshalb die Milligramm-Zahl beim nativen Extrakt niedriger ausfällt als beim eingestellten.

Quellen: Europäische Arzneimittel-Agentur, EU-Monographie über Silybum marianum (L.) Gaertn., fructus, EMA/HMPC/294187/2013 (5. Juni 2018) · Bewertungsbericht dazu, EMA/HMPC/294188/2013 (mit Angaben zu Ph. Eur. 01/2014:1860, Ph. Eur. 01/2019:2071 und den Marktdaten der Mitgliedstaaten) · Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.