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Mariendistel

Mariendistel kaufen: mg Silymarin und Preis je Monat

Futures Nutrition Redaktion · 14. August 2026

Mariendistel kaufen: mg Silymarin und Preis je Monat

Mariendistel kaufen: mg Silymarin und Preis je Monat

Zwei Packungen nebeneinander: auf der einen steht „1.000 mg Mariendistel", auf der anderen „100 mg Silymarin". Die erste Zahl ist zehnmal so groß, die zweite steht für die vier- bis fünffache Menge des Stoffs, um den es geht. Wer Mariendistel-Präparate vergleichen will, braucht deshalb genau zwei Größen: Milligramm Silymarin je Tagesportion und Preis je Monat. Alles andere — Kapselzahl, Grammangabe auf der Vorderseite, Packungspreis — führt in die Irre.

Diese Seite zeigt, wie man beide Zahlen aus einem Etikett herausrechnet, wo die Vergleichbarkeit trotzdem endet und welche Angaben ein Anbieter machen muss.

Warum die Zahl auf der Vorderseite wenig sagt

Der Grund ist der Unterschied zwischen gemahlener Frucht und Extrakt. Das Europäische Arzneibuch verlangt für Mariendistelfrüchte mindestens 1,5 % Silymarin, berechnet als Silibinin (Ph. Eur. 01/2014:1860). Für den raffinierten und standardisierten Trockenextrakt gilt eine Spanne von 30 bis 65 % (Ph. Eur. 01/2019:2071). Dasselbe Wort auf der Packung — Mariendistel — steht also für Material, dessen Gehalt um den Faktor zwanzig bis vierzig auseinanderliegt.

Die EU-Monographie der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA/HMPC/294187/2013, Fassung vom 5. Juni 2018) nennt für traditionelle pflanzliche Arzneimittel Tagesmengen je Zubereitung. Legt man daran die Arzneibuch-Gehalte an, ergibt sich diese Größenordnung:

ZubereitungTagesmenge laut MonographieSilymarin je Tag (rechnerisch)
Zerkleinerte Frucht als Tee3–5 g je Aufguss, 2–3× täglichkeine belastbare Angabe
Pulverisierte Fruchtbis 1.800 mgab rund 27 mg
Trockenextrakt (Aceton), DER 20–70:1bis 478 mgrund 143–311 mg
Trockenextrakt (Ethanol 96 %), DER 30–40:1200 mgrund 60–130 mg

Beim Tee bleibt die Spalte leer, weil Silymarin in Wasser praktisch unlöslich ist — was in die Tasse übergeht, lässt sich nicht als Milligramm-Wert angeben. Welche Form was leistet, steht ausführlich in Mariendistel: Tee, Tinktur, Kapsel oder Tablette?.

Für den Einkauf folgt daraus eine einfache Regel: Eine Grammzahl ohne das Wort „Extrakt" und ohne Silymarin-Angabe ist kein Vergleichswert. Sie sagt, wie viel Pflanzenmaterial in der Kapsel steckt, nicht wie viel davon zählt.

Zwei Milligramm-Angaben, die nicht vergleichbar sind

Auch wenn beide Packungen eine Silymarin-Menge nennen, ist der Vergleich nicht automatisch sauber. Silymarin ist ein Gemisch aus mehreren Flavonolignanen, und es wird auf zwei Wegen bestimmt: photometrisch über eine Farbreaktion oder per Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC). Der Bewertungsbericht der EMA (EMA/HMPC/294188/2013) führt für denselben Extrakt jeweils beide Werte auf:

Extraktphotometrischper HPLC
DER 35–40:1, Aceton70 mg60 mg
DER 36–44:1, Ethylacetat140 mg108,2 mg

Der photometrische Wert liegt also rund 17 bis 29 % höher, weil die Farbreaktion auch verwandte Stoffe miterfasst. Auf dem Etikett steht das Verfahren nicht — es ist nicht vorgeschrieben. Praktisch heißt das: Ein Unterschied von 100 zu 120 mg zwischen zwei Präparaten kann ein echter Mengenunterschied sein oder nur ein Unterschied im Labor. Erst ab etwa einem Drittel Abstand wird die Sache eindeutig.

Wie Extraktverhältnis und Prozentangabe zusammenhängen und warum ein deklarierter Gehalt von 80 % nicht zur HPLC-Arithmetik passt, steht in Mariendistel 20:1 oder 80 %: was das Etikett meint.

Eine Lupe liegt auf einem eng bedruckten Dokument mit Vertragsbedingungen

Der Preis je Monat, nicht je Packung

Die zweite Rechnung ist reine Arithmetik, wird aber selten gemacht, weil die Packung sie nicht anbietet. Sie geht in drei Schritten:

  1. Reichweite = Stückzahl ÷ Tagesportion (in Stück)
  2. Preis je 30 Tage = Packungspreis ÷ Reichweite × 30
  3. Preis je 1.000 mg Silymarin = Preis je 30 Tage ÷ (Silymarin je Tag × 30 ÷ 1.000)

Der dritte Schritt ist der entscheidende, weil er Packungsgröße und Dosierung zugleich herausrechnet. Ein Beispiel mit drei konstruierten Packungen, deren Zusammensetzung so im Regal steht:

Packung APackung BPackung C
Inhalt60 Kapseln, 500 mg Fruchtpulver90 Kapseln Extrakt, 80 mg Silymarin120 Tabletten Extrakt, 100 mg Silymarin
Tagesportion3 Kapseln2 Kapseln1 Tablette
Reichweite20 Tage45 Tage120 Tage
Silymarin je Tagrund 22 mg160 mg100 mg
Beispielpreis12,00 €20,00 €25,00 €
Preis je 30 Tage18,00 €13,33 €6,25 €
Preis je 1.000 mg Silymarinrund 26,70 €2,78 €2,08 €

Die billigste Packung ist die teuerste Bezugsquelle — um mehr als das Zehnfache. Das liegt nicht am Preis, sondern daran, dass in Packung A gemahlene Frucht steckt und in B und C ein Konzentrat. Zwischen B und C entscheidet dagegen die Packungsgröße: B liefert je Tag mehr Silymarin, C je Euro mehr.

Welche der beiden Zahlen zählt, hängt davon ab, was man vergleicht — bei gleicher Tagesmenge der Preis, bei unterschiedlicher Tagesmenge zuerst die Frage, ob man die höhere überhaupt möchte. Die Monographie nennt für den Aceton-Extrakt bis 478 mg Extrakt täglich; die als Arzneimittel zugelassenen Präparate liegen mit dreimal 140 mg Silymarin (photometrisch) deutlich über dem, was Nahrungsergänzungsmittel üblicherweise führen.

Was auf der Packung stehen muss

Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) regelt in § 4, welche Angaben Pflicht sind. Absatz 2 nennt fünf Punkte: die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel", die Namen der kennzeichnenden Stoffkategorien, die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen, den Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf, den Hinweis auf die ausgewogene Ernährung und den Hinweis, das Produkt außerhalb der Reichweite kleiner Kinder zu lagern.

Für den Preisvergleich ist Absatz 3 der wichtigere: Die Menge der Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung ist bezogen auf die angegebene tägliche Verzehrsmenge anzugeben, und zwar als Durchschnittswert, der auf der Analyse des Erzeugnisses durch den Hersteller beruht. Genau das ist die Bezugsgröße, ohne die zwei Packungen sich nicht vergleichen lassen.

Einen Prozentsatz eines Referenzwerts gibt es bei Silymarin nicht — die Nährstoffbezugswerte gelten nur für Vitamine und Mineralstoffe. Eine fehlende Prozentangabe ist bei Mariendistel also kein Mangel, eine fehlende Milligramm-Angabe je Tagesportion schon.

Warnsignale auf dem Etikett

  • Keine Silymarin-Menge je Tagesportion. Steht dort nur „Mariendistelextrakt 500 mg", fehlt der einzige vergleichbare Wert.
  • Kein Pflanzenteil. Das Arzneibuch beschreibt die reife Frucht. Eine HPTLC-Untersuchung von 31 britischen Produkten (Frommenwiler u. a., Frontiers in Pharmacology 2022;13:925298) fand bei 11 von 21 Nahrungsergänzungsmitteln ein auffälliges Muster — bei acht davon eine Chlorophyll-Bande, wie sie für grüne Pflanzenteile typisch ist und in der Frucht nicht vorkommt.
  • Gesundheitsversprechen. Für Silymarin ist keine gesundheitsbezogene Angabe zugelassen; nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 darf deshalb keine auf der Packung stehen. Artikel 12 verbietet zusätzlich Angaben, die den Eindruck erwecken, ein Verzicht könnte der Gesundheit schaden, Angaben über Dauer und Ausmaß einer Gewichtsabnahme sowie Verweise auf Empfehlungen einzelner Ärzte.
  • „Die Ernährung reicht nicht aus". Diese Behauptung untersagt § 4 Absatz 4 NemV ausdrücklich.

Was sich darüber hinaus prüfen lässt — Analysenzertifikat, Lösungsmittel, Rückstände — steht in Mariendistel-Qualität: woran man sie erkennt. Der Hinweis dort auf Chargenschwankungen ist auch fürs Rechnen relevant: In einer tschechisch-amerikanischen Untersuchung (Fenclová u. a., Scientific Reports 2019;9:11118) unterschied sich der Gehalt zweier Chargen desselben Herstellers um bis zu 277 mg je Tagesdosis.

Eine Hand schreibt eine Checkliste auf liniertes Papier

Kombipräparate: was man mitkauft

Mariendistel steht selten allein in der Dose. Üblich sind Kombinationen mit Artischocke, Löwenzahn, Cholin oder einem Ballaststoff. Für die Rechnung heißt das: Der Preis je 1.000 mg Silymarin steigt, weil ein Teil des Preises auf die übrigen Zutaten entfällt. Ob sich das lohnt, entscheidet die Menge der zweiten Zutat — steht sie deutlich unter der Menge, ab der überhaupt etwas dokumentiert ist, zahlt man für einen Namen auf der Vorderseite.

Ein Beispiel dafür ist Inulin: Die zugelassene Angabe zu Zichorien-Inulin ist an 12 g täglich geknüpft, ein Präparat enthält oft 100 mg. Was die Zahl trotzdem bedeutet, steht in Mariendistel mit Inulin: was die 100 mg bedeuten. Beim häufigsten Kombipartner lohnt außerdem der Blick darauf, dass es sich um eine andere Pflanze mit anderem Pflanzenteil handelt — Mariendistel oder Artischocke: der Unterschied.

Das eigene Präparat, durchgerechnet

Auf unserer Dose steht ein Mariendistelsamen-Extrakt 20:1 mit 80 % Silymarin, daraus 100 mg Silymarin je Tablette, dazu 100 mg Inulin aus Zichorienwurzeln. Verzehrsempfehlung: eine Tablette täglich nach einer Mahlzeit.

Mariendistel Silymarin plus Inulin – 120 Tabletten

Damit rechnet sich die Packung so: 120 Tabletten ÷ 1 Tablette täglich = 120 Tage Reichweite, das sind vier Monate; je 30 Tage ein Viertel des Packungspreises und 3.000 mg Silymarin. Nicht angegeben sind Lösungsmittel und Messverfahren — der Gehalt von 80 % liegt über der Arzneibuch-Spanne von 30 bis 65 % und passt damit zu einer photometrischen Bestimmung, was beim Vergleich mit einem HPLC-Wert zu berücksichtigen ist. Weitere Präparate desselben Zusammenhangs stehen in der Kategorie Leber.

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.

Häufige Fragen

Ist mehr Silymarin automatisch besser? Nein. Die Tagesmengen der EMA-Monographie sind ein Rahmen für traditionelle Arzneimittel, keine Empfehlung für Nahrungsergänzungsmittel, und eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe gibt es für Silymarin nicht. Die Milligramm-Zahl taugt zum Vergleichen zweier Produkte — nicht als Beleg dafür, dass die höhere Zahl das bessere Produkt ist.

Warum nennt manche Packung nur die Extraktmenge? Weil der Hersteller den Extrakt als kennzeichnenden Stoff deklariert und nicht das Silymarin. Zulässig ist das; vergleichbar wird die Angabe erst, wenn Extraktverhältnis und Gehalt danebenstehen. Fehlt beides, lässt sich aus „500 mg Extrakt" keine Silymarin-Menge ableiten.

Lohnt sich die größere Packung? Rechnerisch fast immer, sofern die Reichweite zum Mindesthaltbarkeitsdatum passt. Bei einer Tablette täglich reicht eine 120er-Dose vier Monate — das ist unkritisch. Bei drei Kapseln täglich ist dieselbe Stückzahl nach sechs Wochen leer, und der Preis je Monat verdreifacht sich gegenüber der Packungsrechnung.

Ist Mariendistel-Tee die günstigere Variante? Je Gramm ja, je Milligramm Silymarin nicht zu beantworten: Die Flavonolignane sind in Wasser praktisch unlöslich, weshalb Teepackungen keine Silymarin-Menge ausweisen. Als Vergleichsgröße fällt der Tee damit aus.

Quellen: Europäische Arzneimittel-Agentur, European Union herbal monograph on Silybum marianum (L.) Gaertn., fructus, EMA/HMPC/294187/2013 (5. Juni 2018), Abschnitt 4.2 · Assessment report EMA/HMPC/294188/2013, Abschnitt 2.1.1 (Marktdaten, Silymarin photometrisch und per HPLC) · Europäisches Arzneibuch, Monographien 01/2014:1860 (Mariendistelfrüchte, mindestens 1,5 % Silymarin) und 01/2019:2071 (Trockenextrakt, 30–65 %) · Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) § 4 · Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Artikel 10 und 12 · Frommenwiler DA u. a., Front Pharmacol 2022;13:925298 · Fenclová M u. a., Sci Rep 2019;9:11118.