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Weissdorn

Weißdorn: Tee, Tinktur oder Tablette?

Futures Nutrition Redaktion · 14. August 2026

Weißdorn: Tee, Tinktur oder Tablette?

Weißdorn: Tee, Tinktur oder Tablette?

Die Darreichungsform ist bei Weißdorn keine Frage der Bequemlichkeit. Sie entscheidet über drei Dinge: wie viel Pflanze pro Tag tatsächlich verarbeitet wird, welche Inhaltsstoffe überhaupt in die Zubereitung übergehen, und welchem Recht das Produkt unterliegt. Zwischen einer Tagesportion Tee und einer Tagesportion Pulver liegt nach den Zahlen der EU-Monographie ungefähr der Faktor zehn — bei derselben Pflanze, demselben Pflanzenteil und in beiden Fällen regelkonform.

Wer also Tee, Tropfen und Tabletten über die Milligrammzahl vergleicht, vergleicht nichts. Die folgende Übersicht rechnet alle Formen auf dieselbe Bezugsgröße zurück: auf getrocknete Pflanze pro Tag.

Vier Grundformen

Alle handelsüblichen Weißdorn-Zubereitungen lassen sich vier Gruppen zuordnen:

  • Zerkleinerte Droge — geschnittene Blätter mit Blüten, im Teebeutel oder lose. Wird mit kochendem Wasser aufgegossen; das Auszugsmittel ist Wasser, und der Auszug entsteht erst in der Tasse.
  • Pulver — dieselbe getrocknete Pflanze, nur gemahlen und in Tablette oder Kapsel gepresst. Es wird nichts ausgezogen, es wird alles geschluckt.
  • Flüssige Zubereitungen — Tinktur, Flüssigextrakt, Presssaft. Das Auszugsmittel (meist verdünnter Ethanol) bleibt im Produkt.
  • Trockenextrakt — flüssig ausgezogen, dann eingedampft. Kommt als Pulver in Tabletten und Kapseln, ist aber etwas völlig anderes als gemahlene Pflanze.

„Droge" heißt in diesem Zusammenhang schlicht getrockneter Pflanzenteil — ein Fachbegriff aus dem Arzneibuch, kein Rauschmittel.

Wie viel Pflanze steckt in einer Tagesdosis?

Die EU-Monographie des Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur zu Crataegus spp., folium cum flore (EMA/HMPC/159075/2014) nennt für jede zugelassene Zubereitung eine Tagesdosis. Rechnet man sie über das jeweilige Droge-Extrakt-Verhältnis auf getrocknete Pflanze zurück, wird der Abstand zwischen den Formen sichtbar:

ZubereitungTagesdosis laut Monographieentspricht Droge/Tagtypische Darreichung
Teeaufguss aus zerkleinerter Droge1–2 g je Tasse, bis 4× täglichbis 6 gTeebeutel, lose Ware
Pulver570–1750 mg0,6–1,8 gTablette, Kapsel
Trockenextrakt 4–7:1 (Methanol 70 %)240–900 mg1,0–6,3 gTablette, Kapsel
Trockenextrakt 4–7,1:1 (Ethanol 45–70 %)240–900 mg1,0–6,4 gTablette, Kapsel
Trockenextrakt 4–5:1 (Wasser)750–1000 mg3–5 gTablette, Kapsel
Flüssigextrakt 1:0,9–1,1 (Ethanol 45 %)1,68–3,75 g1,5–4,2 gTropfen
Flüssigextrakt 1:2 (Ethanol 45 %)5,52 g2,8 gTropfen
Flüssigextrakt 1:19,2–20 (Süßwein)16,5 g0,8 gTrinkfläschchen
Tinktur 1:3,5–4,5 (Ethanol 35 %)5,1 g1,1–1,5 gTropfen

Die Spanne reicht von gut einem halben Gramm Droge am Tag bis zu sechs Gramm. Beide Enden stehen in derselben Monographie und sind beide bestimmungsgemäß — sie beantworten nur unterschiedliche Fragen. Ein Aufguss zieht aus viel Material wenig heraus, ein Trockenextrakt liefert aus wenig Material einen konzentrierten Auszug. Umrechnen lässt sich das eine nicht in das andere.

Die Zahlen gelten für Blätter mit Blüten von Crataegus monogyna und C. laevigata. Für die Frucht gibt es keine EU-Monographie — dazu weiter unten mehr.

Tee: der Aufguss löst nicht alles heraus

Für den Teeaufguss nennt die Monographie 1–2 g zerkleinerte Droge auf 150 ml kochendes Wasser, bis zu viermal täglich, höchstens 6 g. Das Standardwerk Blaschek et al. (2011), im Bewertungsbericht zur Monographie zitiert, nennt rund 1,5 g auf 150 ml und 10 bis 15 Minuten Ziehzeit, drei- bis viermal täglich. Deutsche Teebeutel am Markt enthalten 1,44 g oder 2 g geschnittene Blätter mit Blüten (EMA/HMPC/159076/2014).

Wasser ist ein schwächeres Auszugsmittel als Ethanol, und das steht schwarz auf weiß im Europäischen Arzneibuch: Vom wässrigen Weißdorn-Trockenextrakt werden mindestens 2,5 % Gesamtflavonoide verlangt, vom hydroalkoholischen mindestens 6 %. Was ein Aufguss also mitnimmt, hängt an Wassermenge, Ziehzeit und Zerkleinerungsgrad — drei Größen, die in jeder Küche anders ausfallen. Deshalb steht auf keiner Teepackung eine Milligrammangabe für den fertigen Aufguss; angegeben wird die eingesetzte Droge, nicht das Ergebnis.

Wie stark diese Unterschiede beim Extrakt durchschlagen und warum eine hohe Verhältniszahl nicht „stärker" bedeutet, ist in Weißdornextrakt: was 20:1 wirklich bedeutet aufgeschlüsselt.

Tinktur und Tropfen: dosiert wird in Tropfen, nicht in Milligramm

Die Tinktur der Monographie hat das Verhältnis 1:3,5–4,5 und wird mit Ethanol 35 % (V/V) hergestellt; die Tagesdosis liegt bei 5,1 g. Ein deutsches Marktpräparat übersetzt das in dreimal täglich 59 Tropfen bei 35 Tropfen je Gramm. Andere flüssige Formen zählen ähnlich: dreimal 30 Tropfen beim quantifizierten Flüssigextrakt, zweimal 20 ml beim Süßwein-Auszug, dreimal 50 Tropfen beim Presssaft.

Zwei Dinge folgen daraus. Erstens: Die Tropfengröße hängt an Flasche, Pipette, Temperatur und Haltewinkel. Eine Tropfenzählung ist eine gute Näherung, keine Waage. Zweitens: In Tinkturen und Flüssigextrakten ist Alkohol enthalten — die Monographie verlangt für solche Zubereitungen ausdrücklich die Ethanol-Kennzeichnung nach der EU-Leitlinie zu sonstigen Bestandteilen. Aus den Monographiezahlen gerechnet stecken in der Tagesdosis Tinktur grob 1,5 g reiner Alkohol; ein Glas Wein enthält etwa das Zehnfache. Für die meisten Menschen belanglos, für einige — Schwangerschaft, Alkoholverzicht, Kinder — genau der Grund, zur festen Form zu greifen.

Gläser mit getrockneten Kräutern und eine dunkle Flasche auf einem Holztisch im Grünen

Der Presssaft ist ein Sonderfall: Er wird aus frischen Blättern und Blüten gewonnen. Frische Pflanze besteht größtenteils aus Wasser, deshalb sind die Verhältniszahlen frischer Zubereitungen mit denen getrockneter Ware nicht vergleichbar.

Tablette und Kapsel: vordosiert — aber wovon?

Bei festen Formen entfällt das Zählen, dafür kommt eine andere Frage: Was steht in der Tablette — Pulver oder Extrakt? Der Bewertungsbericht listet nebeneinander ein deutsches Präparat mit 190 mg Pulver je Dragee (dreimal täglich eines) und ein litauisches mit 80 mg Trockenextrakt je Tablette (dreimal täglich ein bis zwei). Die kleinere Zahl steht hier für die größere Menge Pflanze: 80 mg Extrakt im Verhältnis 4–7:1 entsprechen 320 bis 560 mg Droge, 190 mg Pulver entsprechen 190 mg Droge.

Genau deshalb ist „500 mg Weißdorn" auf einer Dose ohne weitere Angabe keine verwertbare Information. Vergleichbar wird sie erst mit drei Zusätzen: Pflanzenteil, Verhältnis und Bezugsgröße der Milligrammzahl.

Pflanzliche Kapseln mit hellem Pulver, dazwischen grüne Blätter

Unser eigenes Präparat Weißdorn + Magnesium ist eine Tablette mit Trockenextrakt: Weißdornbeeren-Extrakt im Verhältnis 20:1, entsprechend 600 mg Beerenpulver je Tablette, dazu 56,25 mg Magnesium aus Magnesiumoxid.

Weißdorn plus Magnesium – 180 Tabletten

Warum in einem Weißdorn-Präparat überhaupt ein Mineralstoff steht, ist in Weißdorn und Magnesium: warum die Kombination? erklärt. Wer nur eine definierte Magnesiummenge sucht, findet sie in der Kategorie Magnesium; die Weißdorn-Produkte stehen in der Kategorie Weißdorn.

Nicht jede Form enthält denselben Pflanzenteil

Die Formfrage hängt am Pflanzenteil, und zwar praktisch immer in dieselbe Richtung. Tee, Tinktur und Presssaft aus europäischer Herstellung bestehen in aller Regel aus Blättern mit Blüten — das ist die Droge, für die es die EU-Monographie, die Arzneibuch-Prüfung und die Marktzulassungen gibt. Beerenzubereitungen stammen dagegen häufig von Crataegus pinnatifida, dem Chinesischen Weißdorn, dessen getrocknete Früchte unter dem Namen „Shanzha" geführt werden und traditionell bei Verdauungsbeschwerden verwendet wurden (Li et al., Journal of Ethnopharmacology 2023;301:115819, PubMed 36228891) — auch als Aufguss, nur in einer anderen Tradition.

Für die europäische Frucht-Droge Crataegi fructus existiert weder eine EU-Monographie noch eine positive Bewertung der deutschen Kommission E; deren Monographie von 1994 fiel negativ aus. Das ist kein Sicherheitsbefund, sondern eine Aussage über die damalige Datenlage. Welche Prüfungen für welchen Pflanzenteil gelten, steht in Weißdorn: Pflanze, Blätter mit Blüten, Herkunft.

Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel

Die auffälligste Trennlinie verläuft nicht zwischen Tee und Tablette, sondern zwischen zwei Rechtsrahmen.

Registrierte traditionelle pflanzliche Arzneimittel — meist Tees, Tinkturen und Extrakt-Tabletten aus der Apotheke — dürfen ein Anwendungsgebiet nennen. Die EU-Monographie sieht zwei vor: bei vorübergehenden nervösen Herzbeschwerden, nachdem ernsthafte Ursachen ärztlich ausgeschlossen wurden, sowie bei leichten Anzeichen seelischer Belastung und zur Unterstützung des Schlafs. Grundlage ist allein die langjährige Verwendung; die Registrierung nach Richtlinie 2004/24/EG setzt 30 Jahre Anwendung voraus, davon 15 in der EU. Dieselbe Monographie regelt auch die Dauer: Halten die Beschwerden länger als zwei Wochen an, gehört das ärztlich abgeklärt.

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dem Lebensmittelrecht. Sie dürfen kein Anwendungsgebiet nennen, und für Crataegus gibt es keine nach der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.

Beides kann äußerlich identisch aussehen — dieselbe Tablettenform, dieselbe Pflanze. Der Unterschied steht auf der Packung: Ein registriertes Arzneimittel trägt eine Registriernummer und einen Beipackzettel mit Anwendungsgebiet, ein Nahrungsergänzungsmittel eine Zutatenliste und die Portionsempfehlung. Was das für Zeitpunkt und Dauer der Einnahme bedeutet, steht in Weißdorn einnehmen: Zeitpunkt, Dauer, Kur.

Häufige Fragen

Ist Tee schwächer als eine Tablette? Nicht zwangsläufig. Nach den Monographiezahlen steckt in der Tagesportion Tee mit bis zu 6 g mehr Droge als in fast jeder festen Zubereitung. Weniger sicher ist beim Tee, wie viel davon in der Tasse ankommt: Das hängt an Ziehzeit, Wassermenge und Zerkleinerungsgrad. Der Trockenextrakt ist nicht stärker, er ist berechenbarer.

Kann ich aus Weißdorn-Tabletten einen Tee machen? Nein — und es hätte auch keinen Zweck. Der Extrakt in der Tablette ist der Auszug, der beim Tee erst in der Tasse entsteht; er wurde bereits gezogen und eingedampft. Dazu kommen Presshilfsstoffe, die nicht zum Aufgießen gedacht sind. Wer Tee möchte, braucht geschnittene Droge.

Wie viel Alkohol ist in einer Tinktur? Das Auszugsmittel der Monographie-Tinktur ist Ethanol 35 % (V/V). Aus der Tagesdosis von 5,1 g gerechnet sind das rund 1,5 g reiner Alkohol pro Tag — gerundet und nur als Größenordnung zu lesen. Die EU-Monographie schreibt für alkoholhaltige Zubereitungen eine entsprechende Kennzeichnung vor; die genaue Angabe steht auf dem jeweiligen Produkt.

Warum nennt keine Teepackung eine Wirkstoffmenge? Weil die Menge im fertigen Aufguss nicht feststeht. Deklariert wird, was eingesetzt wurde — 1,44 g oder 2 g geschnittene Droge je Beutel. Bei einem Trockenextrakt ist es umgekehrt: Dort ist der Auszug bereits fertig, deshalb lässt er sich in Milligramm auf die Packung schreiben.

Quellen: Europäische Arzneimittel-Agentur, EU-Monographie über Crataegus spp., folium cum flore, EMA/HMPC/159075/2014 (5. April 2016), Abschnitte 2, 3, 4.2 und 4.4 · Bewertungsbericht dazu, EMA/HMPC/159076/2014 (Marktübersicht deutscher und litauischer Präparate, Blaschek et al. 2011, Kommission E 1994) · Europäisches Arzneibuch, Monographie Nr. 1432 · Richtlinie 2004/24/EG · Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 · Li R et al., Journal of Ethnopharmacology 2023;301:115819 (PubMed 36228891).