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Weissdorn

Weißdornextrakt: was 20:1 wirklich bedeutet

Futures Nutrition Redaktion · 14. August 2026

Weißdornextrakt: was 20:1 wirklich bedeutet

Weißdornextrakt: was 20:1 wirklich bedeutet

„Weißdornextrakt 20:1" heißt: Aus 20 Kilogramm getrockneter Pflanze ist 1 Kilogramm Extrakt geworden. Mehr sagt die Zahl nicht — und vor allem sagt sie nicht, dass ein 20:1-Extrakt viermal so stark wäre wie ein 5:1-Extrakt. Ob ein Auszug viel oder wenig von den charakteristischen Inhaltsstoffen enthält, entscheidet das Lösungsmittel, der Pflanzenteil und die Ausgangsform der Droge. Das Verhältnis allein beschreibt nur, wie viel Material eingedampft wurde.

Deshalb ist die eigentliche Frage vor dem Regal nicht „wie hoch ist das Verhältnis", sondern: Wovon 20 Kilogramm — und woran ist der fertige Extrakt gemessen worden?

Was ein Droge-Extrakt-Verhältnis aussagt

Das Droge-Extrakt-Verhältnis (englisch drug–extract ratio, kurz DER) setzt die Menge der eingesetzten Pflanze ins Verhältnis zur Menge des gewonnenen Extrakts. „Droge" meint dabei nicht das Rauschmittel, sondern den getrockneten Pflanzenteil — ein pharmazeutischer Fachbegriff, der es bis auf die Etiketten geschafft hat.

Rechnen lässt sich damit in beide Richtungen. Auf unserer eigenen Dose steht die Angabe in der ausführlichen Form: ein Weißdornbeeren-Extrakt im Verhältnis 20:1, entsprechend 600 mg Weißdornbeerenpulver je Tablette. 600 geteilt durch 20 ergibt 30 mg Extrakt. Beide Zahlen beschreiben dieselbe Zutat; die eine nennt die Menge im Beutel, die andere die Menge Pflanze, die dafür nötig war.

Genau hier entstehen die meisten Missverständnisse beim Preisvergleich: „600 mg Weißdorn" und „30 mg Extrakt" können dasselbe Produkt sein. Steht auf einer Packung nur eine Milligrammzahl ohne den Zusatz, ob sie den Extrakt oder das Pflanzenäquivalent meint, ist der Vergleich mit einer anderen Packung wertlos.

20:1 und 1:20 sind nicht dasselbe

Bei Trockenextrakten steht die größere Zahl vorn: 4–7:1 heißt, dass 4 bis 7 Teile Droge einen Teil Extrakt ergeben. Bei Flüssigextrakten dreht sich die Schreibweise um, weil das Lösungsmittel im Produkt bleibt — dort bedeutet 1:20, dass ein Teil Droge in zwanzig Teilen Auszug steckt. Die Zahl vor dem Doppelpunkt ist immer die Droge.

Wie weit die Spanne für ein und dieselbe Pflanze reicht, zeigt die EU-Monographie des Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur zu Crataegus spp., folium cum flore (EMA/HMPC/159075/2014). Sie führt elf Zubereitungen aus Weißdornblättern mit Blüten auf:

ZubereitungVerhältnisAuszugsmittel
Trockenextrakt4–7:1Methanol 70 % (V/V)
Trockenextrakt4–7,1:1Ethanol 45–70 % (V/V)
Trockenextrakt4–5:1Wasser
Flüssigextrakt1:0,9–1,1Ethanol 45 % (V/V)
Flüssigextrakt1:2Ethanol 45 % (V/V)
Flüssigextrakt1:19,2–20Süßwein
Tinktur1:3,5–4,5Ethanol 35 % (V/V)
Presssaft aus frischer Droge1:0,63–0,9 bzw. 1:0,9–1,1

Der Süßwein-Auszug am unteren Ende und der Trockenextrakt am oberen sind beide zugelassene Zubereitungen derselben Droge. Wer sie über die Verhältniszahl vergleicht, vergleicht Eindampfgrad, nicht Gehalt.

Getrocknete Blüten und Blätter in einem Steinmörser

Warum eine hohe Zahl nicht „stärker" heißt

Drei Faktoren stehen zwischen der Verhältniszahl und dem, was am Ende in der Tablette ist.

Die Ausgangsform. Frisches Pflanzenmaterial besteht überwiegend aus Wasser. Wird es als Ausgangsmenge gerechnet, steigt die Verhältniszahl, ohne dass ein einziges Molekül mehr im Extrakt landet. Die EU-Monographie zum Artischockenblatt (EMA/HMPC/194014/2017) macht das für dieselbe Pflanze sichtbar: Trockenextrakt aus getrockneten Blättern mit Wasser hat ein Verhältnis von 2–7,5:1, aus frischen Blättern 15–35:1. Der Unterschied ist im Wesentlichen entzogenes Wasser.

Das Lösungsmittel. Flavonoide, Procyanidine, Triterpensäuren und organische Säuren lösen sich unterschiedlich gut in Wasser, Ethanol und Methanol. Das Europäische Arzneibuch verlangt deshalb für den Weißdorn-Trockenextrakt je nach Auszugsmittel verschiedene Mindestgehalte: mindestens 2,5 % Gesamtflavonoide (berechnet als Hyperosid) bei wässrigen und mindestens 6 % bei hydroalkoholischen Extrakten. Für den quantifizierten Flüssigextrakt sind 0,8–3 % vorgesehen. Gleiche Droge, gleiches Arzneibuch, Faktor zwei bis drei allein durch das Lösungsmittel.

Der Pflanzenteil. Blätter mit Blüten und Früchte sind zwei getrennte Drogen mit zwei getrennten Prüfungen — welche das jeweils sind und warum das auf jedes Etikett gehört, steht ausführlich in Weißdorn: Pflanze, Blätter mit Blüten, Herkunft.

Standardisiert heißt: es wurde nachgemessen

Ein Verhältnis beschreibt einen Herstellungsschritt. Ein Gehalt beschreibt das Ergebnis. Nur der Gehalt macht zwei Produkte vergleichbar, und dafür gibt es zwei gebräuchliche Angaben:

  • Quantifiziert — der Extrakt wird auf eine Spanne eingestellt, etwa 0,8–3 % Flavonoide.
  • Standardisiert — der Gehalt wird auf einen festen Wert justiert, notfalls durch Mischen verschiedener Chargen.

In Arzneimitteln ist das der Normalfall. Die beiden am besten untersuchten Weißdorn-Spezialextrakte heißen WS 1442 (Trockenextrakt aus Blättern mit Blüten, Auszugsmittel Ethanol 45 %, Verhältnis 4–6,6:1, eingestellt auf 18,75 % oligomere Procyanidine) und LI 132 (Auszugsmittel Methanol 70 %, eingestellt auf 2,2 % Flavonoide). Beide liegen damit deutlich über den Mindestgehalten des Arzneibuchs — und ihre Zahlen gelten ausschließlich für sie selbst, nicht für „Weißdornextrakt" allgemein.

Eine Übersichtsarbeit im Fachjournal Pharmaceuticals (Woerdenbag et al. 2024; 17(11):1490, PubMed 39598401) hält genau diesen Punkt für das Kernproblem beim Vergleich von Weißdorn-Produkten: Die untersuchten Präparate seien nicht auf dieselben Inhaltsstoffe und Gehalte eingestellt, und Angaben zu Art, Pflanzenteil, Arzneibuchqualität und Herstellungsverfahren fehlten häufig — ein Vergleich zwischen den Produkten sei dadurch kaum möglich.

Beere oder Blatt mit Blüte: zwei verschiedene Messgrößen

Bei den Früchten wird nicht an Flavonoiden gemessen, sondern an Procyanidinen, berechnet als Cyanidinchlorid. Das Europäische Arzneibuch verlangt für Weißdornbeeren mindestens 0,06 % davon (Woerdenbag et al. 2024). Diese Zahl neben die 1,5 % Flavonoide der Blatt-mit-Blüten-Droge zu stellen, ergibt keinen Sinn: Es sind zwei verschiedene Stoffgruppen mit zwei verschiedenen Messverfahren, so wie ein Tempolimit und ein Gewichtslimit beide in Zahlen stehen und trotzdem nichts miteinander zu tun haben.

Rote Weißdornbeeren an einem Zweig zwischen grünen Blättern

Dazu kommt die Artfrage. Der in Europa als Arzneibuch-Droge geführte Weißdorn ist Crataegus monogyna oder C. laevigata; viele Beerenextrakte stammen dagegen von Crataegus pinnatifida, dem Chinesischen Weißdorn. Dessen Früchte enthalten ebenfalls Flavonoide wie Hyperosid und Vitexin sowie Procyanidine, dazu reichlich organische Säuren (Zitronen-, Äpfel-, Chinasäure) — die Zusammensetzung ist verwandt, aber nicht identisch (Molecules 2014;19(2):1685–1712, PubMed 24487567).

Was auf unserer Dose steht — und was nicht

Weißdorn + Magnesium enthält je Tablette einen Weißdornbeeren-Extrakt aus Crataegus pinnatifida im Verhältnis 20:1, entsprechend 600 mg Beerenpulver, dazu 56,25 mg Magnesium aus Magnesiumoxid.

Weißdorn plus Magnesium – 180 Tabletten

Was dort nicht steht, ist ein standardisierter Procyanidin- oder Flavonoidgehalt. Das ist bei Nahrungsergänzungsmitteln die Regel und kein Versäumnis: Standardisierung auf einen Markerstoff gehört zum Arzneimittelrecht, in dem ein Hersteller eine gleichbleibende Zusammensetzung nachweisen muss. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dem Lebensmittelrecht — sie müssen kennzeichnen, was drin ist, aber keinen Wirkstoffgehalt garantieren. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.

Für Crataegus gibt es zudem keine nach der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Deshalb steht in solchen Präparaten oft ein Nährstoff daneben, der eigene zugelassene Angaben trägt — warum das ausgerechnet Magnesium ist und wie die 56,25 mg zustande kommen, ist in Weißdorn und Magnesium: warum die Kombination? aufgeschlüsselt. Wer nur eine definierte Magnesiummenge sucht, findet sie in der Kategorie Magnesium; die Weißdorn-Produkte stehen in der Kategorie Weißdorn.

Woran ein aussagekräftiges Etikett zu erkennen ist

Fünf Angaben machen einen Pflanzenauszug beschreibbar. Fehlt eine davon, lässt sich das Produkt nicht mit einem anderen vergleichen:

  1. ArtC. monogyna, C. laevigata oder C. pinnatifida
  2. Pflanzenteil — Blätter mit Blüten oder Frucht
  3. Verhältnis — 20:1, 4–7:1, 1:20
  4. Auszugsmittel — Wasser, Ethanol 45 %, Methanol 70 %
  5. Bezugsgröße der Milligrammzahl — Extrakt oder Pflanzenäquivalent

Punkt 3 allein — die Zahl, die in der Werbung am größten gedruckt wird — ist der am wenigsten aussagekräftige der fünf.

Häufige Fragen

Ist ein 20:1-Extrakt zwanzigmal so stark wie das Pulver? Nein. Er ist zwanzigfach eingedampft, was die Masse betrifft. Wie viel von den charakteristischen Inhaltsstoffen mitgekommen ist, hängt davon ab, ob sie sich im verwendeten Lösungsmittel überhaupt lösen. Wasserlösliche Bestandteile reichern sich in einem wässrigen Auszug an, fettlösliche bleiben zurück — und umgekehrt.

Warum steht auf manchen Packungen 1:20 statt 20:1? Weil es Flüssigextrakte sind, bei denen das Auszugsmittel im Produkt bleibt. Die Zahl vor dem Doppelpunkt bezeichnet immer die eingesetzte Droge. Ein Süßweinauszug 1:19,2–20 ist der EU-Monographie zufolge eine ordnungsgemäße Zubereitung — nur eben eine sehr verdünnte.

Kann ich zwei Weißdorn-Präparate über die Milligrammzahl vergleichen? Nur wenn beide dieselbe Bezugsgröße nennen und derselbe Pflanzenteil verarbeitet wurde. 500 mg Extrakt und 500 mg Pflanzenäquivalent können sich um den Faktor 20 unterscheiden. Steht auf einer Packung „500 mg Weißdorn" ohne Verhältnis, ist nicht einmal klar, welche der beiden Größen gemeint ist.

Warum machen Nahrungsergänzungsmittel keine Standardisierung wie Arzneimittel? Weil sie einem anderen Rechtsrahmen unterliegen. Ein Arzneimittel muss einen definierten Gehalt einhalten und nachweisen, ein Nahrungsergänzungsmittel muss seine Zutaten korrekt kennzeichnen. Manche Hersteller standardisieren freiwillig; dann steht der Markerstoff samt Prozentangabe auf der Packung, und genau darauf lohnt der Blick.

Quellen: Europäische Arzneimittel-Agentur, EU-Monographie über Crataegus spp., folium cum flore, EMA/HMPC/159075/2014 (5. April 2016) · Bewertungsbericht dazu, EMA/HMPC/159076/2014 (Zubereitungen a–k, Ph.-Eur.-Gehalte für Droge, Flüssig- und Trockenextrakt, WS 1442) · EU-Monographie über Cynara cardunculus L., folium, EMA/HMPC/194014/2017 · Woerdenbag HJ et al., Pharmaceuticals 2024;17(11):1490 (PubMed 39598401) · Wu J et al., Molecules 2014;19(2):1685–1712 (PubMed 24487567) · Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 · Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.