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5-HTP

Ist 5-HTP vegan? Was auf dem Etikett zählt

Futures Nutrition Redaktion · 12. August 2026

Ist 5-HTP vegan? Was auf dem Etikett zählt

Ist 5-HTP vegan? Was auf dem Etikett zählt

Der Wirkstoff ist die einfachste Frage an der ganzen Packung: In der EU stammt das 5-HTP in Nahrungsergänzungsmitteln ausnahmslos aus den Samen von Griffonia simplicifolia — pflanzlich, und zwar nicht aus Überzeugung des Herstellers, sondern weil das Novel-Food-Recht nichts anderes zulässt. Wer auf einer Dose „aus Griffonia-Samen" liest, hat damit keine Auswahl vor sich, sondern die einzige zulässige Variante.

Ob das Präparat vegan ist, entscheidet sich deshalb woanders: an der Kapselhülle, am Trennmittel, am Überzugsmittel, am Farbstoff. „Pflanzlicher Wirkstoff" und „veganes Erzeugnis" sind zwei verschiedene Aussagen — die erste betrifft eine Zeile der Zutatenliste, die zweite alle.

Warum die Herkunft des Wirkstoffs feststeht

Der Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission unterscheidet scharf: Griffonia-Samen und Samenextrakte mit einem Gehalt bis zu 30 Prozent 5-HTP gelten als nicht neuartig und dürfen in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Isoliertes 5-HTP dagegen — chemisch synthetisiert ebenso wie gezielt aus den Samen herausgelöst und über 30 Prozent aufkonzentriert — ist ein neuartiges Lebensmittel und ohne eigene Zulassung nicht verkehrsfähig.

Praktisch heißt das: Was hierzulande legal im Regal steht, ist ein Samenextrakt. Ein synthetischer, im Labor aufgebauter Wirkstoff — bei dem die Frage nach dem Ausgangsmaterial überhaupt erst spannend würde — ist gar nicht zugelassen. Was die 30-Prozent-Grenze sonst noch bedeutet und warum sie keine Milligramm-Obergrenze ist, steht in 5-HTP Dosierung: welche Menge steckt wirklich drin?.

Hülsenfrüchte, Reis und Saaten in kleinen Schalen auf heller Marmorfläche

Auch die Verarbeitung bringt keinen tierischen Rohstoff ins Spiel: Die getrockneten Samen werden gemahlen und mit Wasser oder einem Wasser-Alkohol-Gemisch ausgezogen, der Auszug eingeengt und getrocknet. Griffonia simplicifolia ist übrigens ein Hülsenfrüchtler, botanisch also mit Linse und Bohne verwandt — mehr zur Pflanze und zur Gewinnung steht in Griffonia simplicifolia: die Pflanze hinter 5-HTP.

Was „vegan" rechtlich bedeutet

Eine unionsrechtliche Definition gibt es bis heute nicht. Artikel 36 Absatz 3 Buchstabe b der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 beauftragt die Kommission ausdrücklich, Durchführungsvorschriften für die Angaben „vegan" und „vegetarisch" zu erlassen — geschehen ist das nicht. In Deutschland füllen die Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel des Deutschen Lebensmittelbuchs (Neufassung vom 10. September 2024, BAnz AT 09.10.2024 B2) die Lücke; sie übernehmen die Begriffsbestimmungen, auf die sich die Verbraucherschutzministerkonferenz am 22. April 2016 verständigt hat.

Vegan sind danach Lebensmittel, „die keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs sind und bei denen auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten (einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder Verarbeitungshilfsstoffe … die tierischen Ursprungs sind … zugesetzt oder verwendet worden sind" (Nummer 1.1.1). Der Maßstab ist also ausdrücklich das gesamte Erzeugnis samt Hilfsstoffen — nicht der Wirkstoff.

Wabe aus Bienenwachs in Nahaufnahme

Vegetarisch sind Lebensmittel, die dieselben Anforderungen erfüllen, bei denen aber eine kurze, abschließend aufgezählte Gruppe tierischer Stoffe erlaubt bleibt: Milch, Kolostrum, Farmgeflügeleier, Bienenhonig, Bienenwachs, Propolis und Wollfett/Lanolin aus von lebenden Schafen gewonnener Wolle (Nummer 1.1.2). Bienenwachs steht damit auf der vegetarischen Liste — auf der veganen nicht. Umgekehrt hält Nummer 1.1.1 fest, dass Mikroorganismen (Bakterien, Hefen und Pilze) nichttierischen Ursprungs sind; fermentativ gewonnene Rohstoffe sind also unproblematisch.

Zwei Formulierungen helfen dagegen nicht weiter: Angaben wie „fleischfrei" oder „pflanzenbasiert" sind nach Nummer 1.4 der Leitsätze keine gleichbedeutenden, eindeutigen Hinweise auf den veganen Charakter eines Lebensmittels. Eindeutig sind nur das Wort „vegan", ein entsprechendes Zeichen — oder die vollständig gelesene Zutatenliste.

Die Stellen, an denen ein 5-HTP-Präparat kippt

Die Verbraucherzentrale hat zusammengestellt, welche Bestandteile von Nahrungsergänzungsmitteln tierischen Ursprungs sein können (Stand 17. Juli 2026). Übertragen auf ein 5-HTP-Produkt sind es diese:

BestandteilSo steht es in der ZutatenlisteTierischen Ursprungs?
Kapselhülle„Gelatine"ja — aus Rind, Schwein oder Fisch
Kapselhülle„Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC)", „pflanzliche Cellulose", „Pullulan"nein
Trennmittel„Magnesiumsalze von Speisefettsäuren" (E 470b), „Stearinsäure" (E 570)offen — die Bezeichnung sagt es nicht
Überzugsmittel„Schellack" (E 904)ja — Ausscheidung der Lackschildlaus
Überzugsmittel„Bienenwachs" (E 901)ja — vegetarisch, nicht vegan
Überzugsmittel„Carnaubawachs" (E 903)nein — aus Palmblättern
Farbstoff„Echtes Karmin" (E 120)ja — aus Schildläusen
Füllstoff„Lactose" / „Milchzucker"ja — vegetarisch, nicht vegan
Emulgator„Lecithin" (E 322)meist Soja oder Sonnenblume, möglich auch Ei

Zwei Punkte lohnen den zweiten Blick. Erstens die Darreichungsform: Eine Tablette hat keine Hülle, damit entfällt die häufigste Stelle, an der ein Präparat tierisch wird. Bei Kapseln ist Gelatine nach wie vor die günstigste Lösung; wo stattdessen HPMC oder Pullulan steht, ist die Hülle pflanzlich beziehungsweise fermentativ gewonnen.

Zweitens das Trennmittel. „Magnesiumsalze von Speisefettsäuren" lassen sich aus pflanzlichen wie aus tierischen Fettsäuren herstellen, und die vorgeschriebene Bezeichnung verrät die Herkunft nicht. Das ist der Grund, warum manche Hersteller freiwillig „(pflanzlich)" dahinterschreiben — und warum bei allen anderen nur die Nachfrage beim Hersteller Klarheit bringt.

Was unser Präparat deklariert

5-HTP + Vitamin B6 – 180 Tabletten

Unser 5-HTP + Vitamin B6 ist eine Tablette, und die Zutatenliste hat vier Einträge:

ZutatWas sie ist
Füllstoff Cellulosepflanzlicher Ballaststoff, Gerüst der Tablette
Trockenextrakt aus Griffonia-Samen 16:1 (enthält 12,5 % 5-HTP)der Wirkstoff, aus den Samen
Pyridoxinhydrochlorid (Vitamin B6)synthetisch hergestellte Vitaminverbindung, Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG
Trennmittel Magnesiumsalze von Speisefettsäurenverhindert das Verkleben beim Pressen

Keine Kapselhülle, kein Überzug, kein Farbstoff, kein Süßungsmittel — die drei Stellen, an denen die meisten Präparate zu prüfen sind, gibt es hier nicht. Beim vierten Eintrag gilt das oben Gesagte: Die Bezeichnung lässt die Herkunft der Fettsäuren offen, das ist bei jedem Produkt so, das diesen Zusatzstoff nennt. Die Verzehrempfehlung lautet eine Tablette täglich nach einer Mahlzeit — warum die Mahlzeit dabei mehr zählt als die Uhrzeit, steht in 5-HTP einnehmen: morgens, abends, mit oder ohne Essen?.

Für 5-HTP selbst ist in der EU keine gesundheitsbezogene Angabe zugelassen, für das enthaltene Vitamin B6 dagegen schon. Im amtlichen Wortlaut der Verordnung (EU) Nr. 432/2012: Vitamin B6 trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei. Vitamin B6 trägt zu einer normalen psychischen Funktion bei. Vitamin B6 trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Alle Angaben zum Produkt stehen in der Kategorie 5-HTP.

Herkunft im Präparat ist nicht Herkunft im Essen

Der Satz aus Nummer 1.1.1 — Mikroorganismen sind nichttierischen Ursprungs — löst nebenbei ein zweites Missverständnis auf, das bei pflanzlicher Ernährung öfter aufkommt als das 5-HTP-Thema. Vitamin B12 kommt in Lebensmitteln praktisch nur in tierischen Erzeugnissen vor; das Vitamin in einem Präparat stammt dagegen aus bakterieller Fermentation und ist damit kein tierischer Rohstoff. Ein Vitamin B12 1000 µg ist deshalb kein Widerspruch zur veganen Ernährung, sondern der übliche Weg, die einzige Lücke zu schließen, die eine rein pflanzliche Kost verlässlich hinterlässt. Zugelassen ist dazu unter anderem: Vitamin B12 trägt zu einer normalen Bildung roter Blutkörperchen bei.

Siegel oder Zutatenliste?

Das V-Label und die Veganblume sind private Zeichen, keine amtlichen. Nützlich sind sie trotzdem, weil dahinter eine Prüfung der gesamten Rezeptur steht — genau das, was sich an der Dose selbst nur mit Mühe nachvollziehen lässt. Umgekehrt heißt ein fehlendes Siegel nicht, dass ein Produkt nicht vegan ist: Die Zertifizierung kostet Geld, und viele Hersteller schreiben stattdessen schlicht „vegan" aufs Etikett. Leer ist diese Angabe nicht — sie muss den zitierten Begriffsbestimmungen standhalten, sonst ist sie eine irreführende Information im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Häufige Fragen

Ist 5-HTP aus Griffonia immer pflanzlich? Ja. Verkehrsfähig ist in der EU nur der Samenextrakt mit höchstens 30 Prozent 5-HTP; isoliertes oder synthetisches 5-HTP gilt als neuartiges Lebensmittel und ist ohne Zulassung nicht im Handel. Ein tierischer Rohstoff kommt in dieser Kette nicht vor.

Woran erkenne ich, ob die Kapsel aus Gelatine ist? An der Zutatenliste: Dort steht entweder „Kapselhülle: Gelatine" — oft mit Angabe der Tierart — oder eine pflanzliche Alternative wie Hydroxypropylmethylcellulose, manchmal nur als „pflanzliche Cellulose" bezeichnet, seltener Pullulan. Steht gar keine Kapselhülle in der Liste, ist es eine Tablette.

Ist Magnesiumstearat vegan? Das lässt sich der Bezeichnung nicht entnehmen. „Magnesiumsalze von Speisefettsäuren" (E 470b) können aus pflanzlichen oder tierischen Fettsäuren hergestellt sein. Manche Hersteller ergänzen „(pflanzlich)"; sonst hilft nur die Nachfrage oder ein Siegel, hinter dem eine Prüfung der Rezeptur steht.

Sind Tabletten automatisch vegan? Nein. Die Kapselhülle fällt weg, aber Überzugsmittel wie Schellack, Farbstoffe wie Karmin und Träger- oder Füllstoffe wie Milchzucker können auch in einer Tablette stecken. Kurz ist die Prüfung nur dann, wenn die Zutatenliste kurz ist.

Quellen: Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission, Einträge zu Griffonia simplicifolia und 5-Hydroxytryptophan · Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs, Neufassung vom 10. September 2024 (BAnz AT 09.10.2024 B2, GMBl 39/2024, S. 844–848), Nummern 1.1.1, 1.1.2 und 1.4 · Definitionen der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 22. April 2016 · Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Artikel 7 und 36 · Richtlinie 2002/46/EG, Anhang II · Verordnung (EU) Nr. 432/2012 · Verbraucherzentrale, „Vegan oder tierisch? Woraus bestehen Vitaminkapseln?", Stand 17.07.2026 · Verbraucherzentrale, „5-Hydroxytryptophan (5-HTP) aus der afrikanischen Schwarzbohne".