Ashwagandha: Wurzel oder Blatt — was zählt in der EU?
Futures Nutrition Redaktion · 11. August 2026

Ashwagandha: Wurzel oder Blatt — was zählt in der EU?
- August 2026
Die kurze Antwort: In Europa ist praktisch nur die Wurzel im Spiel. Der EU-Novel-Food-Katalog führt Ashwagandha als in Nahrungsergänzungsmitteln nicht neuartig und nennt darüber hinaus, als herkömmliches Lebensmittel, ausdrücklich nur den nicht aufkonzentrierten Aufguss — also den Tee — der Wurzel. Blattzubereitungen kommen dort nicht vor. Ein förmliches EU-Verbot des Blattes ist das nicht, wohl aber der Grund, warum in Deutschland fast ausschließlich Wurzelextrakte im Regal stehen: Wer Blattmaterial einsetzt, kann sich auf keinen Katalogeintrag berufen.
Für den Käufer heißt das: Der Pflanzenteil ist keine Feinheit für Botaniker, sondern die erste Angabe, nach der man im Zutatenverzeichnis sucht. Er entscheidet über das Inhaltsstoffprofil — und darüber, wie sicher ein Produkt in der EU überhaupt steht.
Eine Pflanze, mehrere Teile — und eine Tradition, die sich entschieden hat
Withania somnifera Dunal ist ein kleiner, verholzender Strauch aus der Familie der Nachtschattengewächse (Solanaceae), botanisch also mit Tomate, Kartoffel und Physalis verwandt. Er stammt vor allem aus Indien und wächst in trockenen, kargen Böden; bis zur Ernte vergehen rund sieben Monate. Die deutschen Namen — Schlafbeere, Winterkirsche, Indischer Ginseng — beziehen sich auf drei ganz verschiedene Merkmale der Pflanze, was die Verwirrung schon im Namen anlegt.
Genutzt werden traditionell drei Teile, aber nicht auf dieselbe Weise:
- Die Wurzel ist der innerlich verwendete Teil. Die ayurvedische Medizin kennt sie in über 200 verschiedenen Zubereitungen; in der traditionellen chinesischen Medizin wird das Rhizom verwendet.
- Die Blätter sind bitter und wurden traditionell äußerlich eingesetzt. Das ist der entscheidende Unterschied: Eine lange Geschichte des Verzehrs, wie sie das europäische Lebensmittelrecht als Argument akzeptiert, gibt es für das Blatt nicht.
- Die Beeren spielen für Nahrungsergänzungsmittel keine Rolle; sie enthalten milchgerinnende Enzyme und wurden regional als pflanzliches Lab genutzt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschreibt die Ausgangslage in seiner Mitteilung 039/2024 nüchtern: Traditionell werde „vor allem die Wurzel der Pflanze bzw. Zubereitungen davon" verwendet; „neuerdings" würden in Europa Zubereitungen „aus der Wurzel, aber auch aus Blättern" in Nahrungsergänzungsmitteln oder Teegetränken eingesetzt. Das Blatt ist in Europa also die neue, nicht die alte Praxis.
Was im Blatt anders ist als in der Wurzel

Als biologisch wirksam gelten laut BfR vor allem die Withanolide und die Alkaloide. Beide Stoffgruppen sind in der Pflanze ungleich verteilt, und genau daran hängt die Frage nach dem Pflanzenteil.
| Wurzel | Blatt | |
|---|---|---|
| Traditionelle Verwendung | innerlich, seit Jahrhunderten | äußerlich |
| Kennstoffe | Withanolide, darunter Withanolid A; Alkaloide | Withanolide mit deutlich höherem Anteil an Withaferin A |
| Im EU-Novel-Food-Katalog | genannt (Tee als herkömmliches Lebensmittel) | nicht genannt |
| Im deutschen Handel | Regelfall | Ausnahme, meist als Beimischung |
Withaferin A ist ein einzelnes Withanolid, das in Blättern deutlich reichlicher vorkommt als in der Wurzel. Markenextrakte, die Blattmaterial verwenden, ziehen deshalb eine Obergrenze dafür ein — beim Extrakt Sensoril etwa höchstens 0,5 %. Wie sich zwei solche Spezifikationen überhaupt vergleichen lassen und warum 10 % nicht das Doppelte von 5 % sind, steht in KSM-66 oder Sensoril.
Das BfR zieht aus dieser Ungleichverteilung eine klare Folgerung: Weil bei der Herstellung „vor allem die Wurzel, teilweise aber auch andere Pflanzenteile (wie Blätter) eingesetzt werden" und unterschiedliche Extraktionsverfahren zum Einsatz kommen, könne beides „die Konzentration der in einem Präparat enthaltenen Inhaltsstoffe beeinflussen". Zwei Dosen mit derselben Milligrammzahl sind also nicht zwangsläufig dasselbe Produkt.
Was der Novel-Food-Katalog wirklich sagt — und was nicht
Der Novel-Food-Katalog der EU-Kommission ist eine Orientierungshilfe, kein Gesetz. Aber er ist die Liste, an der sich Überwachungsbehörden und Hersteller ausrichten, und sein Eintrag zu Ashwagandha (Stand 8. Januar 2024) ist zweigeteilt:
- In Nahrungsergänzungsmitteln gilt Ashwagandha als nicht neuartig — es war vor Mai 1997 auf dem Markt und fällt damit nicht unter die Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283.
- Als herkömmliches Lebensmittel ist nur der nicht aufkonzentrierte wässrige Auszug der Wurzel — der Tee — nicht neuartig.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen leitet daraus in ihrem Marktcheck vom April 2026 ab, dass Ashwagandha außerhalb von Nahrungsergänzungsmitteln ausschließlich als Teezubereitung zulässig ist. Zwei im Handel gefundene Pulverprodukte, die nicht als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet waren, erschienen ihr deshalb als nicht verkehrsfähig.
Ganz eindeutig ist die Lage trotzdem nicht. Im Ergebnisprotokoll der 35. Sitzung der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen (BVL und BfArM) vom 18. Juni 2024 steht die Anmerkung, dass Ashwagandha-Wurzeln in Lebensmitteln nicht neuartig seien — die Verbraucherzentrale spricht hier von „einem gewissen Widerspruch". Wer heute einkauft, sollte das wissen: Die Frage nach dem Pflanzenteil ist in der EU nicht abschließend geklärt, sie wird gerade erst geklärt.
Der Flickenteppich: jedes Land entscheidet selbst

Für Pflanzen in Nahrungsergänzungsmitteln gibt es keine harmonisierten EU-Regeln — anders als bei Vitaminen und Mineralstoffen entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst. Das Ergebnis ist ein sehr uneinheitliches Bild:
| Land | Stand |
|---|---|
| Deutschland | erlaubt; keine Höchstmengen, keine Vorgaben zu Pflanzenteilen oder Extrakten |
| Polen | Höchstmengen: max. 3 g Wurzelpulver täglich, max. 10 mg Withanolide täglich |
| Frankreich | ANSES-Warnmeldung vom 19. April 2024, strengere Kennzeichnung |
| Niederlande | RIVM-Bewertung März 2024, Verbotsvorschlag; öffentliche Konsultation 24. 2. bis 24. 3. 2025 |
| Dänemark | seit April 2023 in Nahrungsergänzungsmitteln verboten |
| Finnland, Schweden | Verbote werden erwogen |
Bemerkenswert ist die polnische Regel, weil sie als einzige beide Größen benennt: eine Menge für das Wurzelpulver und eine für die Withanolide aus standardisierten Extrakten. Genau das ist die Unterscheidung, die auf vielen Etiketten fehlt.
Auf europäischer Ebene bewegt sich etwas: Im Juni 2024 hat die Arbeitsgruppe „Food Supplements" der Heads of Food Safety Agencies eine Liste von 117 Stoffen vorgelegt, die wegen möglicher Risiken nicht oder nur eingeschränkt verwendet werden sollten. Zwölf davon gelten als vorrangig zu regeln — Withania somnifera ist darunter, und zwar ausdrücklich für Zubereitungen aus Wurzel, Kraut und Blüten. Die Fragestellung umfasst also mehr als nur die Wurzel.
In Deutschland selbst ist die Wurzel in der Stoffliste des Bundes und der Bundesländer (Pflanzenliste, 2. Auflage, Oktober 2020) sowohl als Lebensmittel als auch als Arzneistoff beschrieben. Höchstmengen oder Definitionen für Zutaten aus Withania somnifera gibt es nicht; für die Sicherheit haftet nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 allein der Hersteller. Eine Grenze zieht das Arzneimittelrecht: Ein Nahrungsergänzungsmittel darf keine pharmakologische Wirkung haben, was arzneitypische Extrakte ausschließt.
Woran Sie den Pflanzenteil auf dem Etikett erkennen
Vier Angaben gehören ins Zutatenverzeichnis. Fehlt die zweite, fehlt die wichtigste:
- Lateinischer Artname — Withania somnifera, nicht nur „Ashwagandha".
- Pflanzenteil — „Wurzel", „Wurzelextrakt" oder eben „Wurzel und Blatt". Steht dort nur „Ashwagandha-Extrakt", wissen Sie es nicht.
- Extraktverhältnis — etwa 10:1, also zehn Teile getrocknete Wurzel je Teil Auszug.
- Kennstoffgehalt — Withanolide in Prozent und die daraus folgende Menge in Milligramm je Tagesportion.
Wie oft diese Angaben im Handel fehlen und woran man eine Zahl erkennt, die keine Menge ist, steht in Ashwagandha-Qualität: was auf dem Etikett zählt.
Unser Ashwagandha Extrakt deklariert genau das: Withania somnifera, Wurzel, 10 % Withanolide, eine Tablette täglich zu einer Mahlzeit, rein pflanzlich und frei von Gelatine, Laktose und Gluten. Auch die Kombination mit Melatonin beruht auf Wurzelmaterial — dort ist Melatonin der Bestandteil, für den es eine zugelassene Aussage gibt, nicht die Wurzel. Eine Übersicht über beide Zubereitungen finden Sie in der Kategorie Ashwagandha.
Häufige Fragen
Sind Blattextrakte in Deutschland verboten?
Nein, ein ausdrückliches Verbot gibt es nicht. Es gibt aber auch keinen Katalogeintrag, auf den sich ein Blattextrakt stützen könnte, und keine nationale Regel, die ihn ausdrücklich zulässt. Die Sicherheitsverantwortung liegt damit vollständig beim Hersteller. Im deutschen Handel dominieren deshalb Wurzelextrakte.
Warum steht auf manchen Dosen „Wurzel und Blatt"?
Weil einzelne Markenextrakte beide Pflanzenteile verwenden und das offen deklarieren — das ist ehrlicher als die Angabe „Ashwagandha-Extrakt" ohne jede Herkunft. Rechnen Sie dann damit, dass der Withaferin-A-Anteil höher liegt als bei einem reinen Wurzelextrakt.
Darf ich Ashwagandha-Pulver als normales Lebensmittel kaufen?
Nach dem Novel-Food-Katalog ist außerhalb von Nahrungsergänzungsmitteln nur der nicht aufkonzentrierte Aufguss der Wurzel als herkömmliches Lebensmittel eingestuft. Pulver, das nicht als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet ist, fällt nicht in diese Kategorie.
Für wen sind Ashwagandha-Präparate nicht geeignet?
Das BfR empfiehlt in seiner Mitteilung vom 10. September 2024 insbesondere Kindern, Schwangeren und Stillenden sowie Personen mit einer bestehenden oder früheren Erkrankung der Leber, keine Ashwagandha-Präparate einzunehmen; der übrigen Bevölkerung rät es zur Zurückhaltung. Frankreich nennt zusätzlich Personen mit Schilddrüsen- oder Herzerkrankungen. Auch Wechselwirkungen mit Arzneimitteln gegen Diabetes und Bluthochdruck sowie mit Immunsuppressiva sind beschrieben — bei Dauermedikation gehört das ärztlich besprochen. Was sonst berichtet wurde, steht in Ashwagandha Nebenwirkungen.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.


