Augenpräparate kaufen: Deklaration, Menge, Kombination
Futures Nutrition Redaktion · 14. August 2026

Augenpräparate kaufen: Deklaration, Menge, Kombination
- August 2026
Die kurze Antwort: Drei Angaben entscheiden, und alle drei stehen hinten. Erstens die Menge je Tagesportion — nicht je Tablette, und nicht das, was vorne groß beworben wird. Zweitens, ob einer der vier Nährstoffe enthalten ist, die zur Sehkraft überhaupt etwas aussagen dürfen: Vitamin A, Riboflavin, Zink, DHA. Drittens, was sonst noch täglich eingenommen wird — die Bezugswerte gelten für die Summe. Die Besonderheit bei Augenpräparaten: Der Stoff mit dem größten Auftritt auf der Schauseite ist meist Lutein, und ausgerechnet dort steht kein Prozentwert, keine zugelassene Aussage und keine Obergrenze. Das ist kein Kennzeichnungsmangel, sondern die Rechtslage — man muss nur wissen, dass die Entscheidung deshalb an anderen Zeilen hängt.
Augenpräparate sind fast immer Kombinationen: zwei Carotinoide, zwei bis vier Vitamine, ein Spurenelement, manchmal ein Omega-3-Öl. Genau diese Vielfalt macht den Vergleich im Regal mühsam, weil jede Packung eine andere Auswahl trifft. Die folgende Reihenfolge macht ihn kurz.
Was auf jeder Packung stehen muss
Für Nahrungsergänzungsmittel gilt in Deutschland die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Ihr § 4 zählt auf, was zusätzlich zu den allgemeinen Kennzeichnungspflichten der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf die Verpackung gehört:
| Pflichtangabe | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel" | NemV § 4 Abs. 1 |
| Namen der kennzeichnenden Nährstoffkategorien | NemV § 4 Abs. 2 Nr. 1 |
| die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen | NemV § 4 Abs. 2 Nr. 2 |
| „Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden." | NemV § 4 Abs. 2 Nr. 3 |
| Hinweis, dass das Produkt kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung ist | NemV § 4 Abs. 2 Nr. 4 |
| Hinweis auf Lagerung außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern | NemV § 4 Abs. 2 Nr. 5 |
| Menge des Nährstoffs je Tagesportion als Durchschnittswert aus der Analyse | NemV § 4 Abs. 3 Nr. 1 |
| Prozentsatz des Nährstoffbezugswerts — soweit ein Bezugswert festgelegt ist | NemV § 4 Abs. 3 Nr. 2 |
Die letzte Zeile ist bei Augenpräparaten die wichtigste, und zwar wegen ihres Nachsatzes. Der Prozentsatz ist nur für die Stoffe vorgeschrieben, für die Anhang XIII Teil A der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 einen Referenzwert festlegt — und das sind ausschließlich Vitamine und Mineralstoffe. Lutein und Zeaxanthin sind weder das eine noch das andere. Hinter „10 mg Lutein" fehlt der Prozentwert deshalb nicht, es gibt schlicht keinen. Wer Packungen nach der Vollständigkeit der Prozentspalte sortiert, sortiert bei Augenpräparaten das Falsche.
Ebenfalls in § 4 versteckt, Absatz 4: Ein Nahrungsergänzungsmittel darf nicht damit beworben werden, dass eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung im Allgemeinen keine ausreichende Nährstoffzufuhr ermögliche. Eine Packung, die genau das behauptet, verstößt gegen die Verordnung — ein brauchbarer Filter, noch bevor es um Zahlen geht.
Die Menge: je Tagesportion, nicht je Tablette

Alle Pflichtangaben beziehen sich auf die auf dem Etikett angegebene tägliche Verzehrsmenge. Ob diese Portion aus einer Kapsel besteht oder aus dreien, steht in der Zeile darüber. Zwei Packungen mit scheinbar gleichen Zahlen können sich also um den Faktor drei unterscheiden — und der Vorrat entsprechend.
Bei den Carotinoiden kommt eine zweite Falle dazu. Lutein wird in Präparaten häufig als Luteinester eingesetzt, und der Ester wiegt fast doppelt so viel wie das Lutein darin: Der Luteinanteil liegt bei rund 54 Prozent, aus 20 mg Ester werden also etwa 11 mg Lutein. Steht auf der Vorderseite die größere Zahl, ist das kein Vorteil, sondern eine andere Bezugsgröße. Die Rechnung im Detail — samt der Frage, ob die Esterform schlechter aufgenommen wird — steht in Lutein und Zeaxanthin: Herkunft, Vorkommen, Datenlage.
Bei Zink und Vitamin A gilt das Umgekehrte: Deklariert wird immer der Nährstoff, nicht die Verbindung. „25 mg Zink aus Zinkgluconat" heißt 25 mg Zink, nicht 25 mg Gluconat.
Die vier Zahlen, an denen sich eine Menge messen lässt
Ist die Zahl gefunden, folgt die eigentliche Frage: Ist sie viel oder wenig? Dafür stehen vier Bezugsgrößen nebeneinander, die verschiedene Dinge meinen und regelmäßig verwechselt werden.
| Nährstoff | 15 % NRV = Bedingung für die Aussage | NRV (Etikettenbezug) | BfR-Vorschlag je Tagesportion | UL (Gesamtzufuhr) |
|---|---|---|---|---|
| Vitamin A (präformiert) | 120 µg | 800 µg | 0,2 mg | 3.000 µg |
| Riboflavin (B2) | 0,21 mg | 1,4 mg | kein Vorschlag nötig | keiner abgeleitet |
| Zink | 1,5 mg | 10 mg | 6,5 mg | 25 mg |
| Vitamin E | 1,8 mg | 12 mg | 30 mg | 300 mg |
| Lutein / Zeaxanthin | — | keiner festgelegt | keiner | keiner |
Die Spalten lesen sich so: Die 15-Prozent-Schwelle ist die Untergrenze, ab der ein Nährstoff überhaupt ausgelobt werden darf. Der NRV ist eine reine Rechengröße für die Prozentangabe, keine Empfehlung. Der BfR-Vorschlag ist eine Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung an den Gesetzgeber für den Zusatz zu Nahrungsergänzungsmitteln; verbindliche EU-Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe sieht die Richtlinie 2002/46/EG zwar vor, festgelegt sind sie bis heute nicht. Der UL schließlich ist die tolerierbare Gesamtzufuhr aus allen Quellen, Essen eingeschlossen.
Zwei Zeilen verdienen einen zweiten Blick. Beim Vitamin A liegen BfR-Vorschlag und UL um den Faktor 15 auseinander, weil das BfR den geringen Sicherheitsabstand zur üblichen Zufuhr berücksichtigt und zusätzlich einen Unsicherheitsfaktor von 2 für Mehrfachverwendung abzieht; es nennt ausdrücklich zwei Optionen — kein Zusatz zu Präparaten oder Zusatz bis 0,4 mg pro Tag, was 0,2 mg je Tagesverzehrempfehlung entspricht. Dazu empfiehlt es einen Hinweis, dass Vitamin A in der Schwangerschaft nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden soll. Wo die Obergrenze in der Praxis tatsächlich gerissen wird — nämlich über Leber, nicht über Tabletten —, steht in Vitamin A: zu viel — wo die Grenze wirklich liegt.
Beim Riboflavin gibt es beide rechten Spalten nicht: Weder SCF noch EFSA haben einen UL abgeleitet, und das BfR verzichtet für Vitamin B1, B2 und Pantothensäure ausdrücklich auf einen Höchstmengenvorschlag, weil auch weit oberhalb der Zufuhrempfehlungen keine nachteiligen Effekte beobachtet wurden. Eine dreistellige Prozentzahl bei B2 ist also kein Alarmsignal — sie ist nur eine hohe Prozentzahl.
Die Kombination: wo die Summe eng wird

Augenpräparate stehen selten allein im Schrank. Zink steckt in Multivitaminen, in Haut-Haare-Nägel-Kombinationen und in Immunprodukten; Vitamin A in Multipräparaten und in Lebertran. Und weil die Pflichtangabe nach § 4 Abs. 3 NemV in jedem Produkt dieselbe Bezugsgröße hat — Menge je Tagesportion —, lässt sich die Summe einfach bilden: Etiketten nebeneinanderlegen, addieren, mit der rechten Tabellenspalte vergleichen.
| Beispielhafte Tageskombination | Zink | Vitamin A |
|---|---|---|
| Augen-Kombipräparat | — | 400 µg |
| Zink-Einzelpräparat | 25 mg | — |
| Multivitamin-Mineralstoff-Tablette | 10 mg | 800 µg |
| Summe | 35 mg | 1.200 µg |
| zum Vergleich: UL | 25 mg | 3.000 µg |
Die Zahlen sind gerechnet, nicht gemessen — sie zeigen nur, wo es eng wird und wo nicht. Beim Vitamin A bleibt die Summe deutlich unter der Obergrenze; beim Zink liegt sie darüber, und zwar ohne dass ein einzelnes Produkt auffällig hoch dosiert wäre. Genau deshalb empfiehlt das BfR bei Präparaten mit mehr als 3,5 mg Zink je Tagesdosis einen Hinweis, auf weitere zinkhaltige Nahrungsergänzungsmittel zu verzichten. Der praktische Schluss ist keine Warnung, sondern eine Rechnung: Wer ein Zinkpräparat nimmt, streicht das Zink aus der zweiten Quelle.
Für Lutein und Zeaxanthin entfällt diese Rechnung mangels Bezugsgröße. Der einzige quantitative Anhaltspunkt ist der ADI der EFSA von 1 mg Lutein je Kilogramm Körpergewicht aus Tagetes erecta — bei 70 kg also 70 mg täglich, ein Vielfaches üblicher Präparatemengen. Für synthetisches Zeaxanthin gilt eine eigene Grenze: Es ist als neuartiges Lebensmittel bis 2 mg pro Tag zugelassen.
Was die Packung sagen darf
Zur Sehkraft sind in der EU genau vier Aussagen zugelassen, alle in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 und alle im selben Satzbau: Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei. Riboflavin trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei. Zink trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei. DHA trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei. Für Lutein und Zeaxanthin wurden entsprechende Anträge geprüft und nicht zugelassen; welche das im Einzelnen waren, steht in Augen-Nährstoffe: was zugelassen ist und was nicht.
Ein häufiger Begleiter in Augenkombinationen ist Vitamin E. Es trägt eine eigene zugelassene Aussage, die aber nichts über das Auge sagt: Vitamin E trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen. Warum dieser Satz in Augenpräparaten trotzdem regelmäßig auftaucht, ordnet Vitamin E und die Augen: was zugelassen ist ein.
Wird eine zugelassene Angabe verwendet, verlangt Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vier weitere Informationen auf der Kennzeichnung: einen Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise, Angaben zur nötigen Menge und zum Verzehrmuster, gegebenenfalls einen Hinweis an Personen, die das Lebensmittel meiden sollten, und einen Warnhinweis bei Produkten, die bei übermäßigem Verzehr ein Risiko darstellen könnten. Artikel 12 derselben Verordnung schließt Angaben aus, die sich auf die Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten beziehen — Augenerkrankungen eingeschlossen. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel; wer Beschwerden bemerkt, klärt das beim Augenarzt.
Reichweite und Preis je Tag
Für den Preisvergleich ist der Packungspreis unbrauchbar, solange die Reichweite unbekannt ist. Die Rechnung hat zwei Schritte: Stückzahl geteilt durch die tägliche Verzehrsmenge ergibt die Anzahl Tage, Packungspreis geteilt durch diese Tage den Preis je Tag. Eine Dose mit 180 Tabletten und einer Tablette täglich reicht ein halbes Jahr; eine Packung mit 60 Kapseln und zwei Kapseln täglich einen Monat.
Unser Vitamin A + E + Lutein ist ein Beispiel für den einfachen Fall — eine Tablette täglich, 180 Stück je Dose, also ein Halbjahresvorrat.
| Pro Tablette (empfohlene Tagesdosis) | Menge | % NRV* |
|---|---|---|
| Vitamin A | 400 µg | 50 % |
| Vitamin E | 20 mg | 167 % |
| Lutein (aus Tagetes-erecta-Extrakt) | 10 mg | — |
* Nährstoffbezugswerte gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII. Für Lutein ist kein Bezugswert festgelegt.
Die Tabelle zeigt die drei Fälle nebeneinander: Das Vitamin A liegt mit 400 µg über der 15-Prozent-Schwelle von 120 µg — die Sehkraft-Aussage ist damit gedeckt — und zugleich über dem BfR-Vorschlag von 0,2 mg, bei rund 13 Prozent der Obergrenze von 3.000 µg. Das Vitamin E bleibt mit 20 mg unter dem BfR-Vorschlag von 30 mg. Und beim Lutein bleibt die Prozentspalte leer, weil es dort nichts zu füllen gibt. Ob die Tablette zu einer fetthaltigen Mahlzeit genommen wird, entscheidet über die Aufnahme mehr als der Zeitpunkt — nachzulesen in Lutein einnehmen: Fett zählt, die Uhrzeit kaum.
Wer die Sehkraft-Aussage über Zink statt über Vitamin A abdecken will, findet in Zink 25 mg + Vitamin B3 25 mg Zink aus Zinkgluconat je Tablette (250 % NRV) — weit über den 1,5 mg, ab denen die Zink-Aussage verwendet werden darf, und zugleich auf Höhe des UL von 25 mg. Wer beide Präparate kombiniert, hat die Aussage doppelt gedeckt und beim Zink keinen Spielraum mehr für ein drittes Produkt.
Was sonst zum Thema im Sortiment steht, zeigt die Kategorie Augen; die Zink-Einzelpräparate stehen unter Zink. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.
Die Prüfreihenfolge im Regal
- Tagesportion suchen. Eine Tablette oder drei? Alle folgenden Zahlen hängen daran.
- Nach den vier Nährstoffen sehen. Vitamin A, Riboflavin, Zink, DHA. Steht keiner davon in der Tabelle, gibt es zur Sehkraft nichts Zulässiges zu sagen — unabhängig von der Luteinmenge.
- Die 15-Prozent-Schwelle prüfen. 120 µg Vitamin A, 0,21 mg Riboflavin, 1,5 mg Zink. Darunter darf der Nährstoff nicht ausgelobt werden.
- Lutein: Ester oder frei? 20 mg Ester sind rund 11 mg Lutein.
- Zweitquellen addieren. Vor allem Zink. Die Summe zählt, nicht die einzelne Dose.
- Reichweite ausrechnen. Stückzahl geteilt durch Tagesportion, Preis geteilt durch Tage.
Häufige Fragen
Ist ein Präparat mit 20 mg Lutein besser als eines mit 10 mg? Es enthält mehr Lutein — vorausgesetzt, beide Angaben beziehen sich auf freies Lutein und nicht einmal auf den Ester. Eine zugelassene Aussage begründet die höhere Menge nicht, und eine Obergrenze, an der sie sich messen ließe, gibt es ebenfalls nicht. Die verbreiteten 10 mg Lutein plus 2 mg Zeaxanthin stammen aus dem Studienprotokoll von AREDS2, nicht aus einer behördlichen Vorgabe.
Warum fehlt bei Lutein die Prozentangabe? Weil § 4 Abs. 3 Nr. 2 NemV den Prozentsatz nur verlangt, soweit in Anhang XIII Teil A der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 ein Referenzwert festgelegt ist. Das ist nur für Vitamine und Mineralstoffe der Fall. Die Angabe „10 mg" ist damit vollständig.
Muss ich das Zink aus meinem Multivitamin mitrechnen? Ja. Die tolerierbare Gesamtzufuhr von 25 mg gilt für die Summe aus allen Quellen. Beide Etiketten nennen die Menge je Tagesportion, damit lässt sich addieren — und das BfR empfiehlt bei mehr als 3,5 mg Zink je Tagesdosis ohnehin einen Hinweis, auf weitere zinkhaltige Präparate zu verzichten.
Sagt „hochdosiert" auf der Packung etwas aus? Nein, der Begriff ist nicht definiert. Einordnen lässt sich eine Menge nur an den vier Bezugsgrößen: 15 Prozent des NRV als Untergrenze für die Auslobung, der NRV als Rechengröße, der BfR-Vorschlag für den Zusatz zu Präparaten und der UL für die Gesamtzufuhr.
Quellen: Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) § 4 Absätze 1 bis 4 (Pflichtangaben, Wortlaut des Warnhinweises, Menge je Tagesportion, Prozentsatz nur bei festgelegten Referenzwerten, Werbeverbot nach Absatz 4); Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII Teil A (Nährstoffbezugswerte Vitamin A 800 µg, Riboflavin 1,4 mg, Zink 10 mg, Vitamin E 12 mg; keine Bezugswerte für Lutein und Zeaxanthin); Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 12 (Begleitinformationen, Ausschluss krankheitsbezogener Angaben); Verordnung (EU) Nr. 432/2012 (amtlicher Wortlaut der Sehkraft-Angaben für Vitamin A, Riboflavin, Zink und DHA sowie der Zellschutz-Angabe für Vitamin E); Richtlinie 2002/46/EG (vorgesehene, bis heute nicht festgelegte EU-Höchstmengen); Bundesinstitut für Risikobewertung, Höchstmengenvorschläge für Vitamin A (0,2 mg je Tagesverzehrempfehlung, Hinweis für die Schwangerschaft), für Vitamin E (30 mg) und für Zink (6,5 mg, Hinweisempfehlung ab 3,5 mg) sowie Stellungnahme zu Vitamin B1, B2 und Pantothensäure (kein Höchstmengenvorschlag erforderlich), zusammengefasst in Stellungnahme 006/2024 vom 22. Februar 2024; SCF (2002/2003) und EFSA (2024) zu den ULs für Vitamin A (3.000 µg), Vitamin E (300 mg) und Zink (25 mg); EFSA zum ADI für Lutein aus Tagetes erecta (1 mg/kg Körpergewicht); Zulassung von synthetischem Zeaxanthin als neuartiges Lebensmittel bis 2 mg täglich; AREDS2, JAMA 2013;309(19):2005–2015 (Herkunft der Mengen 10 mg Lutein und 2 mg Zeaxanthin); Luteinanteil des Dipalmitats aus den Molmassen berechnet; Zusammensetzung und Verzehrempfehlung der genannten Produkte laut Etikett.


