Schneller Versand in 2–3 Werktagen
Augen

Vitamin A und Sehkraft: der zugelassene Satz

Futures Nutrition Redaktion · 13. August 2026

Vitamin A und Sehkraft: der zugelassene Satz

Vitamin A und Sehkraft: der zugelassene Satz

  1. August 2026

Die kurze Antwort: Der Satz lautet amtlich „Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei“, und er darf nur so und nicht anders verwendet werden. Er gilt für jedes Lebensmittel, das mindestens Vitamin-A-Quelle ist — das sind 120 µg je Tagesportion, also 15 Prozent des Bezugswerts von 800 µg. Er sagt etwas über die Erhaltung einer normalen Funktion aus, nicht über schärferes Sehen, nicht über müde Augen am Bildschirm und nichts über Augenerkrankungen. Und er unterscheidet nicht zwischen Retinol und Beta-Carotin, obwohl beim Einkauf genau das den Unterschied macht: 400 µg Vitamin A als Retinylacetat sind eine ganz andere Menge Substanz als 400 µg Vitamin A aus Beta-Carotin.

Wer eine Packung „für die Augen“ in der Hand hält, liest diesen Satz meist irgendwo klein gedruckt. Er ist der einzige, den der Hersteller zum Thema Sehkraft überhaupt schreiben darf — und er ist präziser, als er beim Überfliegen wirkt.

Der Satz im Wortlaut — und die fünf anderen

Maßgeblich ist die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 vom 16. Mai 2012. Sie führt für Vitamin A sechs zugelassene gesundheitsbezogene Angaben, jede mit demselben Bedingungssatz und mit dem EFSA-Gutachten, auf das sie sich stützt. Sehkraft ist eine davon:

Zugelassene AngabeGesundheitsbezugEFSA-GutachtenEintrag im Register
„Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei“Sehkraft2009;7(9):1221 · 2010;8(10):175416, 4239, 4701
„Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Haut bei“Haut2009;7(9):1221 · 2010;8(10):175415, 17, 4660, 4702
„Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Schleimhäute bei“Schleimhäute2009;7(9):1221 · 2010;8(10):175415, 4702
„Vitamin A trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“Immunsystem2009;7(9):1222 · 2011;9(4):202114, 200, 1462
„Vitamin A trägt zu einem normalen Eisenstoffwechsel bei“Eisenstoffwechsel2009;7(9):1221206
„Vitamin A hat eine Funktion bei der Zellspezialisierung“Zellspezialisierung2009;7(9):122114

Sechs Sätze, ein Nährstoff — und nur einer davon handelt vom Sehen. Das ist beim Vergleich zweier Präparate hilfreich: Steht auf einer Packung ein Vitamin-A-Satz, muss man kurz hinsehen, welcher es ist. Ein Hersteller darf mit dem Immun- oder Hautsatz werben, ohne dass das über Augen irgendetwas aussagt.

Welche Nährstoffe außer Vitamin A den Sehkraft-Bezug überhaupt tragen dürfen — es sind noch Riboflavin, Zink und DHA — steht in Augen-Nährstoffe: was zugelassen ist und was nicht.

Was „Erhaltung normaler Sehkraft“ physiologisch meint

Hinter der Formulierung steckt ein gut untersuchter Mechanismus. Vitamin A ist die Vorstufe des Sehfarbstoff-Bausteins 11-cis-Retinal. Dieses Molekül sitzt im Sehpurpur (Rhodopsin) der Stäbchen; trifft Licht darauf, ändert es seine Form, das Signal entsteht, und der verbrauchte Baustein muss anschließend im sogenannten Retinoidzyklus wieder in die Ausgangsform zurückgeführt werden.

Wie eng das mit der Dunkelanpassung zusammenhängt, haben Lamb und Pugh in einer umfangreichen Übersichtsarbeit zusammengetragen: Nach einer starken Aufhellung wird die Geschwindigkeit, mit der das Auge wieder empfindlich wird, durch die örtlich verfügbare Menge an 11-cis-Retinal begrenzt (Prog Retin Eye Res 2004;23(3):307–380, PMID 15177205). Ein ausgeprägter Vitamin-A-Mangel gehört zu den Zuständen, bei denen diese Anpassung verzögert abläuft.

Daraus ergibt sich genau das, was der zugelassene Satz sagt — und auch seine Grenze. Erhaltung ist keine Verbesserung. Wer ausreichend versorgt ist, hat kein Defizit, das sich durch mehr Vitamin A auffüllen ließe; der Nachschub an Retinal ist dann nicht der begrenzende Faktor. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung fasst die Rolle entsprechend nüchtern: Vitamin A ist wichtig für den Sehvorgang, die Immunfunktion, die Zelldifferenzierung und die Embryonalentwicklung.

Die Grenzen: was über Vitamin A nicht gesagt werden darf

Das EU-Register führt neben den zugelassenen auch die abgelehnten Angaben mit Originalwortlaut und Ablehnungsgrund. Für Vitamin A sind mehrere darunter, die man auf Packungen und in Beschreibungen trotzdem gelegentlich sinngemäß liest:

Beantragte Angabe (Originalwortlaut)GesundheitsbezugAblehnungsgrundEintrag
„Necessary for healthy teeth, bones, hair, skin and nails“Knochen, Haare, Nägel, ZähneWirkung nicht belegt17
„Vitamin A aids healthy bone and teeth growth“Knochen, ZähneWirkung nicht belegt13
„Necessary to maintain energy and general vitality“Energie und VitalitätAngabe nicht hinreichend definiert18
„Vitamin A protects against free-radical-induced muscle damage“Schutz vor oxidativer SchädigungWirkung nicht belegt209

Interessant ist der dritte Fall: Er wurde nicht abgelehnt, weil die Wirkung widerlegt worden wäre, sondern weil „Energie und Vitalität“ als Aussage zu unscharf war, um überhaupt geprüft zu werden (EFSA 2010;8(10):1738). Das ist ein anderer Ablehnungsgrund als bei den übrigen drei — und ein guter Maßstab für Werbeaussagen allgemein: Was sich nicht messen lässt, lässt sich auch nicht zulassen.

Drei weitere Grenzen gehören dazu:

Nachtsicht ist kein zulässiges Werbeversprechen. Auch nicht für die Pflanzenextrakte, die in Augenpräparaten neben Vitamin A stehen. Für einen auf Anthocyanoside standardisierten Trockenextrakt aus schwarzer Johannisbeere wurden die Angaben „Can help to reduce eyestrain“ und „Can help to improve night vision“ beantragt und nicht zugelassen (Eintrag 2750, EFSA 2011;9(6):2204).

Kurz- oder Weitsichtigkeit ist kein Nährstoffthema. Sie ist ein Brechungsfehler des Auges und wird mit Brille oder Kontaktlinse ausgeglichen. Der zugelassene Satz bezieht sich auf die normale Funktion, nicht auf die Dioptrienzahl.

Krankheitsbezogene Angaben sind bei Lebensmitteln generell unzulässig (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Artikel 12). Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel; wer anhaltende Beschwerden am Auge hat, gehört zum Augenarzt.

Retinol oder Beta-Carotin: dieselbe Zahl, zwei Bedeutungen

Frische Karotten mit Grün auf einer rustikalen Holzfläche

Für Nahrungsergänzungsmittel sind in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG genau vier Vitamin-A-Formen zugelassen: Retinol, Retinylacetat, Retinylpalmitat und β-Carotin. Die ersten drei sind präformiertes Vitamin A, β-Carotin ist eine Vorstufe, die der Körper erst umwandeln muss — und zwar mit erheblichem Verlust.

Die D-A-CH-Referenzwerte rechnen deshalb in Retinolaktivitätsäquivalenten (RAE):

SubstanzMenge für 1 µg RAEnach altem RE-Schlüssel
Retinol1 µg1 µg
β-Carotin12 µg6 µg
andere Provitamin-A-Carotinoide24 µg12 µg

Die rechte Spalte ist der Grund für viele widersprüchliche Tabellenwerte: Ältere Nachschlagewerke und Lebensmitteltabellen rechnen in Retinoläquivalenten (RE) mit dem Faktor 6, die aktuellen Referenzwerte in RAE mit dem Faktor 12. Dieselbe Karotte ergibt je nach Schlüssel die halbe oder die doppelte Vitamin-A-Menge, ohne dass sich am Gemüse etwas geändert hätte.

Praktisch heißt das für die Packung: Deklariert ein Präparat 400 µg Vitamin A, sind das entweder 400 µg Retinol beziehungsweise die entsprechende Menge Retinylester — oder rund 4,8 mg β-Carotin. Beim β-Carotin gilt zusätzlich eine eigene Mengenempfehlung: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schlägt eine Höchstmenge von 3,5 mg β-Carotin je Tagesverzehrempfehlung eines Nahrungsergänzungsmittels vor. Hintergrund ist, dass der frühere Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss (SCF) im Jahr 2000 den ADI-Wert für β-Carotin widerrufen hat; in kontrollierten Studien mit 20 bis 30 mg täglich über fünf bis sieben Jahre zeigten sich bei Personen, die rauchen oder beruflich mit Asbest arbeiten, ungünstige Ergebnisse. 20 mg pro Tag gelten seither als niedrigste Dosis mit beobachteter unerwünschter Wirkung. Wer raucht, hat damit einen konkreten Grund, auf die β-Carotin-Zeile im Etikett zu achten.

Wie viel im Präparat steckt — und wo das BfR die Grenze zieht

Die Bedingung für den Sehkraft-Satz ist erfüllt, sobald das Produkt „Vitamin-A-Quelle“ ist. Der Bezugswert (NRV) für Vitamin A liegt laut Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 bei 800 µg; 15 Prozent davon sind 120 µg je Tagesportion. Das ist eine niedrige Schwelle — praktisch jedes ernst gemeinte Augenpräparat liegt darüber.

Unser Vitamin A + E + Lutein enthält 400 µg Vitamin A je Tablette (50 % NRV), dazu 20 mg Vitamin E (167 % NRV) und 10 mg Lutein aus Tagetes-erecta-Extrakt. Der zugelassene Wirksatz dieser Packung hängt am Vitamin A; das Lutein trägt keinen, weil die entsprechenden Anträge abgelehnt wurden — nachzulesen in Lutein und Zeaxanthin: Herkunft, Vorkommen, Datenlage.

Für die Augen – Vitamin A + E + Lutein, 180 Tabletten

An dieser Stelle gehört eine Zahl in den Text, die man kennen sollte: Das BfR hält den Sicherheitsabstand bei präformiertem Vitamin A für gering und nennt zwei Optionen — entweder kein Zusatz zu Nahrungsergänzungsmitteln oder ein Zusatz bis 0,4 mg pro Tag, was unter Berücksichtigung eines Unsicherheitsfaktors von 2 für mögliche Mehrfachverwendung einer Höchstmenge von 0,2 mg Vitamin A je Tagesverzehrempfehlung entspricht. Präparate mit 400 µg je Tablette liegen damit über dem, was das BfR vorschlägt; ein rechtlich festgelegtes Maximum ist diese Zahl nicht, sondern ein Vorschlag zur Regelsetzung. Das BfR empfiehlt außerdem einen Hinweis, dass Vitamin A in der Schwangerschaft nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden soll.

Die Bezugsgrößen dahinter:

WertMengeQuelle
Zufuhrempfehlung Männer 19–65 Jahre850 µg RAE/TagD-A-CH 2020
Zufuhrempfehlung Frauen ab 19 Jahren700 µg RAE/TagD-A-CH 2020
Schwangere / Stillende800 / 1300 µg RAE/TagD-A-CH 2020
Tolerable Upper Intake Level (UL)3 mg/TagSCF 2002
Empfehlung für Frauen nach der MenopauseZufuhr auf 1,5 mg/Tag begrenzenSCF 2002
BfR-Höchstmengenvorschlag für NEM0,2 mg je TagesverzehrempfehlungBfR 2024

Wichtig ist die Reihenfolge dieser Zahlen: Der UL bezieht sich auf die Gesamtzufuhr aus allen Quellen, nicht auf die Tablette allein. Und für β-Carotin gilt er ohnehin nicht — Provitamin A wird bedarfsabhängig umgewandelt und ist in dieser Hinsicht der unproblematischere Weg.

Was die Ernährung liefert

Rustikales Stillleben mit Brot, Käse, Ei und Milch auf Holz

Retinol steckt fast nur in tierischen Lebensmitteln — vor allem in Leber und daraus hergestellten Wurstwaren, außerdem in Fisch, Käse und Butter. Provitamin-A-Carotinoide liefern pflanzliche Lebensmittel wie Paprika, Kürbis, Aprikosen und grünes Blattgemüse. Weil Vitamin A fettlöslich ist, gehört bei den pflanzlichen Quellen etwas Fett dazu, etwa ein Teelöffel Öl; die tierischen Lebensmittel bringen es von Natur aus mit.

Wie gut die Versorgung in Deutschland tatsächlich ist, zeigt die Nationale Verzehrsstudie II: Die mediane Zufuhr an Gesamt-Vitamin-A lag bei Männern über 18 Jahren zwischen 1,5 und 1,8 mg RE pro Tag, bei Frauen über 18 Jahren zwischen 1,4 und 1,7 mg RE — in beiden Fällen oberhalb der Zufuhrempfehlungen der D-A-CH-Gesellschaften. Ein flächendeckender Mangel ist Vitamin A hierzulande also nicht. Das ändert nichts daran, dass eine einseitige Kost ohne Leber, Milchprodukte und farbiges Gemüse anders aussehen kann — es verschiebt nur die Frage von „mehr ist besser“ zu „reicht es überhaupt nicht?“.

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.

Was das im Regal heißt

  1. Prüfen, welcher Vitamin-A-Satz auf der Packung steht. Sechs sind zugelassen, nur einer handelt vom Sehen.
  2. Die Form in der Zutatenliste lesen. Retinylacetat und Retinylpalmitat sind präformiertes Vitamin A; β-Carotin ist die Vorstufe mit Umrechnungsfaktor 12.
  3. Die Tagessumme bilden. Vitamin A steckt auch in Multipräparaten; der UL von 3 mg gilt für alles zusammen. Was sonst zum Thema im Sortiment steht, zeigt die Kategorie Augen.
  4. Den zweiten Träger der Aussage nicht vergessen. Auch Zink trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei — etwa in Zink + Vitamin B3 mit 25 mg je Tablette.

Häufige Fragen

Hilft Vitamin A bei müden Augen nach dem Bildschirmtag? Dafür gibt es keine zugelassene Angabe, und die Frage ist auch physiologisch nicht die richtige: Beschwerden bei langer Bildschirmarbeit hängen an Blinzelfrequenz, Trockenheit und Naharbeit, nicht am Nachschub für den Sehfarbstoff. Die Angaben, die genau das versprachen, sind im EU-Register als nicht zugelassen verzeichnet — für Johannisbeerextrakt zum Beispiel unter Eintrag 2750.

Warum steht auf manchen Packungen „µg RE“ und auf anderen „µg RAE“? Weil zwei Umrechnungsschlüssel nebeneinander existieren. RE rechnet 6 µg β-Carotin auf 1 µg Retinol um, RAE 12 µg. Die aktuellen D-A-CH-Referenzwerte von 2020 nutzen RAE; ältere Lebensmitteltabellen führen RE. Bei reinem Retinol sind beide Angaben identisch — der Unterschied entsteht nur bei pflanzlichen Quellen.

Ist Vitamin A in der Schwangerschaft ein Problem? Der Bedarf ist in der Schwangerschaft erhöht (800 µg RAE/Tag nach D-A-CH), gleichzeitig rät die DGE dazu, insbesondere im ersten Trimester auf den regel- und übermäßigen Verzehr sehr Vitamin-A-reicher Lebensmittel wie Leber zu verzichten. Grund ist die fruchtschädigende Wirkung hoher Mengen an präformiertem Vitamin A. Das BfR empfiehlt für Vitamin-A-haltige Präparate deshalb den Hinweis auf ärztliche Rücksprache — die ist in dieser Situation der richtige Weg, nicht die eigene Abschätzung.

Kann man den Sehkraft-Satz auf ein Präparat mit nur 100 µg Vitamin A schreiben? Nein. Die Bedingung verlangt, dass das Lebensmittel mindestens Vitamin-A-Quelle ist, und das sind 15 Prozent des Bezugswerts von 800 µg, also 120 µg je Tagesportion. Bei 100 µg fehlt die Voraussetzung; die Menge darf deklariert werden, der Wirksatz nicht.