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Calcium

Calcium und Vitamin K2: warum K2 dabei genannt wird

Futures Nutrition Redaktion · 12. August 2026

Calcium und Vitamin K2: warum K2 dabei genannt wird

Calcium und Vitamin K2: warum K2 dabei genannt wird

  1. August 2026

Die kurze Antwort: Für Vitamin K gibt es in der EU keine zugelassene Aussage, die sich auf Calcium bezieht. Der Satz, K2 lenke das Calcium „in die Knochen statt in die Arterien", beschreibt eine Hypothese aus der Grundlagenforschung — die EFSA hat sie 2012 geprüft und als nicht hinreichend belegt bewertet. Gesichert ist etwas Bescheideneres: Calcium und Vitamin K tragen beide zur Erhaltung normaler Knochen bei, jedes für sich.

Für die Kaufentscheidung macht das einen Unterschied. Wer ein Calciumpräparat in der Hand hält, muss nicht zusätzlich nach K2 suchen, damit das Calcium „richtig ankommt". Der Nährstoff, der in diesem Zusammenhang tatsächlich eine zugelassene Aussage trägt, ist Vitamin D. K2 ist ein eigenes Thema mit eigenen Zahlen — und mit einem Punkt, der wirklich zählt, aber selten genannt wird: der Wechselwirkung mit Gerinnungshemmern.

Woher der Satz kommt

Vitamin K ist Kofaktor eines Enzyms, der Gamma-Glutamylcarboxylase. Diese hängt an bestimmte Proteine eine zusätzliche Carboxylgruppe an und macht sie damit erst funktionsfähig. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschreibt drei Prozesse, an denen solche Vitamin-K-abhängigen Proteine beteiligt sind: Blutgerinnung, Knochenstoffwechsel und Gefäßbiologie.

Zwei davon sind die Grundlage der populären Formulierung. Osteocalcin sitzt in Knochen und Knorpel und ist an Aufbau und Regulierung der Knochenmatrix beteiligt. Das Matrix-Gla-Protein wird ebenfalls durch Vitamin K carboxyliert und bindet Calcium im Gefäßgewebe. Das BfR fasst den vermuteten Zusammenhang so zusammen: Vitamin D steigert den Calciumspiegel im Serum, unter anderem durch die erhöhte Aufnahme im Darm, und Vitamin K fördert den Calciumstrom aus dem Serum in die Knochen.

Das ist eine Beschreibung des Mechanismus — keine Aussage darüber, was eine Tablette bewirkt. Genau an dieser Stelle trennen sich Werbetext und Datenlage.

Was zugelassen ist und was nicht

Welche Aussagen über Nährstoffe gemacht werden dürfen, regelt die Verordnung (EU) Nr. 432/2012. Jede Angabe ist an eine Mindestmenge geknüpft: Ein Nahrungsergänzungsmittel darf einen Nährstoff nur ausloben, wenn es mindestens 15 Prozent des Nährstoffbezugswerts je Tagesportion liefert.

AngabeBedingung je TagesportionStatus
Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen und Zähne benötigtmind. 120 mg (15 % von 800 mg)zugelassen
Vitamin K trägt zur Erhaltung normaler Knochen beimind. 11,25 µg (15 % von 75 µg)zugelassen
Vitamin K trägt zu einer normalen Blutgerinnung beimind. 11,25 µgzugelassen
Vitamin D trägt zu einer normalen Aufnahme und Verwertung von Calcium beimind. 0,75 µg (15 % von 5 µg)zugelassen
Vitamin K2 und die normale Funktion von Herz und Blutgefäßennicht zugelassen

Die letzte Zeile ist der Kern dieses Artikels. Der Antrag lief unter der Kennung ID 125 und wurde zweimal geprüft, zuletzt in einer eigenen Stellungnahme (EFSA Journal 2012;10(6):2714). Das Ergebnis: Ein Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen der Zufuhr von Vitamin K2 und der normalen Funktion von Herz und Blutgefäßen ist nicht belegt. In der Abwägung nannte das Gremium vier Punkte — es fehlten Interventionsstudien am Menschen, die Querschnittsdaten zur arteriellen Verkalkung bei Frauen widersprachen einander, die prospektiven Kohortenstudien zum Risiko koronarer Herzkrankheit kamen zu gegensätzlichen Ergebnissen, und die Belege für den vorgeschlagenen Mechanismus waren schwach.

Das BfR kommt elf Jahre später zum selben Punkt und formuliert ihn im Untertitel seiner Stellungnahme 065/2023 unmissverständlich: Ein Nutzen durch die Kombination hochdosierter Vitamin-D-Präparate mit Vitamin K ist nicht belegt. Inwieweit sich die Interaktion der beiden Vitamine positiv auf die Gesundheit auswirke, sei derzeit unklar; für eine zuverlässige Bewertung lägen nicht genügend Daten vor.

Es fällt auf, dass die zugelassene Knochenaussage zu Vitamin K und die abgelehnte Gefäßaussage oft in einem Atemzug verkauft werden. Der Unterschied ist aber genau der zwischen einer geprüften und einer ungeprüften Behauptung.

Das Paar, das tatsächlich zusammengehört

Wenn ein Nährstoff neben Calcium eine eigene, auf Calcium bezogene Aussage trägt, dann ist es Vitamin D. Deshalb stehen die beiden in einer Tablette und nicht Calcium und K2. Unser Calcium + Vitamin D3 4.000 I.E. enthält je Tablette 200 mg Calcium — 25 Prozent des Nährstoffbezugswerts — und 100 µg Vitamin D3, aber kein Vitamin K.

Calcium + Vitamin D3 4.000 I.E. von Futures Nutrition – 120 Tabletten

Warum die beiden zusammengehören und wann eines von beiden reicht, steht ausführlich in Calcium und Vitamin D. Wer zusätzlich ein Präparat mit K2 nimmt, sollte vor allem die Vitamin-D-Mengen addieren, bevor er die K2-Menge betrachtet — dazu unten mehr und im Detail in Calcium: zu viel des Guten.

Aufgereihte Käselaibe auf Holzbrettern in einem Reifekeller

Wie viel K2 im Alltag überhaupt ankommt

Vitamin K kommt in zwei Familien vor: K1 (Phyllochinon) aus grünem Blattgemüse und Pflanzenölen, K2 (Menachinone) aus fermentierten und tierischen Lebensmitteln — gereiftem Käse, Quark, Fleisch und vor allem Natto, dem japanischen fermentierten Sojagericht auf dem Titelbild. In Präparaten steckt fast immer MK-7, ein langkettiges Menachinon mit einer Halbwertszeit von etwa drei Tagen gegenüber ein bis zwei Stunden bei K1.

Die deutschen Zufuhrdaten sind aufschlussreich, weil sie zwei verbreitete Annahmen zugleich korrigieren:

ErhebungGruppeMediane Zufuhr
EPIC-Kohorte HeidelbergMänner 40–65 J., Vitamin K193,6 µg/Tag
EPIC-Kohorte HeidelbergMänner 40–65 J., Vitamin K2 gesamt34,7 µg/Tag
EPIC-Kohorte HeidelbergMänner 40–65 J., davon MK-70,8 µg/Tag
Bayerische Verzehrsstudie IIMänner, Vitamin K237,6 µg/Tag
Bayerische Verzehrsstudie IIFrauen, Vitamin K229,8 µg/Tag

Erstens: Vitamin K2 fehlt in der deutschen Ernährung nicht, es kommt in Größenordnungen vor, die dem Schätzwert für Vitamin K insgesamt nahekommen. Zweitens: ausgerechnet MK-7, die Form aus dem Präparat, kommt im Essen praktisch nicht vor — 0,8 µg im Median. Wer eine Tablette mit 200 µg MK-7 nimmt, führt also nichts zu, was er ohnehin täglich isst, sondern das Zweihundertfache davon. Das ist kein Argument dagegen, aber ein Grund, die Zahl bewusst anzusehen statt sie zu überlesen.

Grünkohlblätter in einer dunklen Schale

Zur Einordnung nennt das BfR ausdrücklich, dass die deutschen Aufnahmeschätzungen unsicher sind: Die Vitamin-K-Gehaltsdaten im Bundeslebensmittelschlüssel sind von geringer Qualität, und die Nationale Verzehrsstudie II erhebt Vitamin K gar nicht.

Die Zahlen auf dem Etikett

BezugsgrößeVitamin KCalcium
Nährstoffbezugswert (Etikett, VO (EU) Nr. 1169/2011)75 µg800 mg
Schätzwert D-A-CH, Erwachsene60–80 µg1.000 mg (DGE)
Adequate Intake EFSA (2017)1 µg je kg Körpergewicht
Tolerable Upper Intake Levelkeiner abgeleitet2.500 mg
BfR-Vorschlag je Tagesportion NEM80 µg K1 bzw. 25 µg K2500 mg

Der Blick auf die vorletzte Zeile lohnt: Für Vitamin K hat der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU mangels ausreichender Daten keine Obergrenze abgeleitet. Die verfügbaren Studien sprechen für eine geringe akute und chronische Toxizität von oral zugeführtem Vitamin K.

Der BfR-Vorschlag von 25 µg K2 hat deshalb einen anderen Grund als eine Vergiftungsgefahr — er leitet sich vollständig aus der Wechselwirkung mit Gerinnungshemmern ab (siehe nächster Abschnitt). Er ist ein Vorschlag, kein geltender Grenzwert; handelsübliche Präparate wie Vitamin D3 4.000 I.E. + K2 200 µg liegen darüber. Zur Sicherheit dieser Mengen bei gesunden Menschen führt das BfR selbst Studien an, in denen MK-7 bis 180 µg täglich über drei Jahre und bis 360 µg über zwölf Wochen ohne beobachtete unerwünschte Wirkungen gegeben wurde. Welche K2-Menge zu welcher D3-Stärke passt, rechnet Vitamin D3 und K2: das Verhältnis durch; weitere Präparate stehen in der Kategorie Vitamin K2.

Der Punkt, der wirklich zählt: Gerinnungshemmer

Vitamin K schwächt die Wirkung oraler Antikoagulanzien vom Cumarin-Typ ab — der Vitamin-K-Antagonisten, die genau an diesem Stoffwechselweg ansetzen. Das BfR beziffert den Effekt anhand zweier Studien mit je zwölf gesunden Probandinnen und Probanden, die auf einen INR von 2,0 eingestellt und dann mit steigenden Dosen supplementiert wurden: Der Schwellenwert für eine statistisch nachweisbare Senkung des INR lag bei Vitamin K1 bei 150 µg pro Tag, bei Vitamin K2 dagegen bei 45 µg pro Tag. K2 ist damit rund 3,5-mal so wirksam wie K1.

Für MK-7 geht das BfR noch weiter: Bei Personen unter Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten könnten bereits Dosen unter 10 µg MK-7 pro Tag zu unerwünschten Wechselwirkungen führen. Die daraus abgeleitete Empfehlung ist eindeutig — wer Gerinnungshemmer einnimmt, verwendet Vitamin-K-haltige Nahrungsergänzungsmittel nur nach ärztlicher Rücksprache. Bei gesunden Personen wurde in denselben Auswertungen keine Veränderung des Gerinnungsprofils beobachtet. Ausführlich steht das in Vitamin K2: Wechselwirkungen.

Calcium hat mit dieser Frage nichts zu tun. Sie hängt allein am K2 — was noch einmal zeigt, dass die beiden Nährstoffe keine Einheit bilden, sondern zwei getrennte Entscheidungen sind.

Was das für die Kaufentscheidung heißt

AusgangslageSinnvolle Konsequenz
Calciumpräparat, sonst nichtsK2 ist keine Voraussetzung; die zugelassene Verbindung zu Calcium hat Vitamin D
Calcium + D3 im Plan, K2 überlegteigenständige Entscheidung anhand der Knochenaussage, nicht wegen des Calciums
D3+K2-Präparat vorhanden, Calcium soll dazuzuerst die Vitamin-D-Mengen beider Produkte addieren, nicht die K2-Menge
Gerinnungshemmer vom Cumarin-TypK2-haltige Präparate nur nach ärztlicher Rücksprache
Calciumzufuhr über das Essen unklarerst schätzen, dann ergänzen — Portionen und Aufnahmeraten stehen in den Lebensmittelartikeln

Wie eine Calciumportion sinnvoll über den Tag verteilt wird und welche Abstände zu anderen Mineralstoffen gelten, steht in Calcium richtig einnehmen. Wer die Kombination aus D3, K2 und Calcium aus der anderen Richtung betrachten will, findet sie in Vitamin K2 und Calcium.

Zugelassen sind zu diesen Nährstoffen unter anderem die folgenden Aussagen: Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen und Zähne benötigt. Vitamin K trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei. Vitamin K trägt zu einer normalen Blutgerinnung bei. Vitamin D trägt zu einer normalen Aufnahme und Verwertung von Calcium bei. (Verordnung (EU) Nr. 432/2012). Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.

Häufige Fragen

Muss ich zu Calcium unbedingt K2 nehmen? Nein. Es gibt keine zugelassene Aussage, die Vitamin K mit der Verwertung von Calcium verknüpft, und die dahinterstehende Gefäßhypothese hat die EFSA als nicht hinreichend belegt bewertet. Der Nährstoff, für den die Verbindung zu Calcium zugelassen ist, ist Vitamin D.

Landet Calcium ohne K2 in den Arterien? Diese Aussage ist so nicht belegt. Sie stützt sich auf die Rolle des Matrix-Gla-Proteins, also auf einen Mechanismus. Die EFSA hat 2012 ausdrücklich festgehalten, dass Interventionsstudien am Menschen fehlen und die vorhandenen Beobachtungsdaten sich widersprechen.

Mein D3+K2-Präparat enthält 200 µg MK-7, das BfR schlägt 25 µg vor. Ist das ein Problem? Der BfR-Wert ist ein Höchstmengenvorschlag für Nahrungsergänzungsmittel und leitet sich aus der Wechselwirkung mit Gerinnungshemmern ab, nicht aus einer Toxizität. Eine Obergrenze für Vitamin K wurde mangels Daten nie abgeleitet, und in den vom BfR referierten Studien blieben 180 µg MK-7 über drei Jahre bei gesunden Erwachsenen ohne beobachtete unerwünschte Wirkungen. Wer Gerinnungshemmer nimmt, klärt die Einnahme ärztlich ab.

Bekomme ich genug K2 über das Essen? Vitamin K2 insgesamt liegt in den deutschen Erhebungen bei etwa 30 bis 38 µg täglich, überwiegend aus Käse und anderen fermentierten Lebensmitteln. MK-7 speziell kommt dagegen kaum vor — in der EPIC-Kohorte Heidelberg lag der Median bei 0,8 µg pro Tag. Wer MK-7 über die Ernährung aufnehmen will, landet praktisch bei Natto.


Quellen: Verordnung (EU) Nr. 432/2012 (Liste der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben, amtlicher Wortlaut); Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Anhang (15 % des Nährstoffbezugswerts je Tagesportion als Bedingung); Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII (Nährstoffbezugswerte: Vitamin K 75 µg, Calcium 800 mg, Vitamin D 5 µg); EFSA NDA Panel, „Scientific Opinion on the substantiation of a health claim related to vitamin K2 and contribution to the normal function of the heart and blood vessels (ID 125, further assessment)", EFSA Journal 2012;10(6):2714 (kein Ursache-Wirkungs-Zusammenhang belegt; fehlende Interventionsstudien, widersprüchliche Querschnitts- und Kohortendaten, schwache Mechanismusbelege); Bundesinstitut für Risikobewertung, „Höchstmengenvorschläge für Vitamin K in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln" (80 µg K1 bzw. 25 µg K2 je Tagesverzehrempfehlung, kein UL abgeleitet, Warnhinweis für Personen unter Gerinnungshemmern, INR-Schwellenwerte 150 µg K1 nach Schurgers et al. 2004 und 45 µg K2 nach Theuwissen et al. 2013); BfR-Stellungnahme Nr. 065/2023 vom 7. Dezember 2023, „Hochdosierte Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D können langfristig die Gesundheit beeinträchtigen" (Nutzen der Kombination mit Vitamin K nicht belegt; Vitamin-K-abhängige Proteine Osteocalcin und Matrix-Gla-Protein; Halbwertszeiten MK-7 gegenüber K1; MK-7 unter 10 µg/Tag bei Cumarin-Therapie; Zufuhrdaten EPIC-Kohorte Heidelberg nach Nimptsch et al. 2008 und Bayerische Verzehrsstudie II nach Nimptsch et al. 2009; Sicherheitsdaten nach Marles et al. 2017); BfR-Stellungnahme Nr. 009/2021 (Höchstmengenvorschlag Calcium 500 mg je Tagesverzehrempfehlung); Scientific Committee on Food (2003), von der EFSA 2012 bestätigt (UL Calcium 2.500 mg/Tag); EFSA NDA Panel (2017), Dietary Reference Values for vitamin K; D-A-CH-Referenzwerte (2015), Schätzwerte für Vitamin K; Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Referenzwerte Calcium (1.000 mg für Erwachsene); Zusammensetzung und Verzehrempfehlung laut Etikett der genannten Produkte.