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Vitamin K2

Vitamin K2 Formen: MK-4, MK-7 und der Herstellweg

Futures Nutrition Redaktion · 11. August 2026

Vitamin K2 Formen: MK-4, MK-7 und der Herstellweg

Vitamin K2 Formen: MK-4, MK-7 und der Herstellweg

Auf einem K2-Etikett stehen meistens drei Angaben nebeneinander, die drei verschiedene Dinge meinen: MK-4 oder MK-7 beschreibt die Länge der Seitenkette, all-trans ihre räumliche Anordnung, „fermentiert" oder „aus Natto" den Herstellweg. Nur die erste ist eine Form im chemischen Sinn — und ausgerechnet sie ist beim Kauf in Deutschland kaum eine Entscheidung: Als Vitamin-K-Quelle für Nahrungsergänzungsmittel ist in der EU „Menachinon" zugelassen, und dieser Begriff ist rechtlich als hauptsächlich MK-7 definiert. Was Präparate tatsächlich unterscheidet, sind die beiden anderen Angaben.

Dieser Artikel sortiert die Begriffe: welche Menachinone es überhaupt gibt, wo sie herkommen, wie die beiden Herstellwege funktionieren — und an welcher Stelle der Herstellweg praktisch wird, etwa bei der Frage nach Soja.

Drei Angaben, die regelmäßig durcheinandergehen

Angabe auf der PackungWas sie beschreibtWas daraus folgt
MK-4, MK-7, MK-9Zahl der Isopren-Einheiten in der Seitenkettebestimmt, wie lange das Molekül im Blut bleibt
all-trans / cisGeometrie der Doppelbindungen in dieser Kettenur all-trans gilt als biologisch aktiv
fermentiert / synthetischHerstellwegentscheidet über Begleitstoffe, nicht über die Wirkform
„aus Natto"Ausgangsmaterial der FermentationHinweis auf den Rohstoff, kein Qualitätsmaß

Die Zeilen lassen sich nicht gegeneinander verrechnen. Ein fermentiertes MK-7 ohne Isomerangabe sagt weniger aus als ein synthetisches mit geprüftem all-trans-Anteil — warum das so ist, steht ausführlich in Vitamin K2 MK-7 all-trans.

Die Menachinon-Familie: MK-4 bis MK-13

Vitamin K2 ist ein Sammelname. Alle Menachinone tragen denselben Naphthochinon-Ring und unterscheiden sich nur in der Kettenlänge; die EFSA führt in ihren Referenzwerten Formen von MK-4 bis MK-13 auf (EFSA Journal 2017;15(5):4780). Wo sie vorkommen, folgt einem Muster:

FormWoher sie stammtWo man ihr begegnet
MK-4Umbau im tierischen und menschlichen Gewebe, nicht aus BakterienButter, Eigelb, Leber, Geflügel
MK-6bakterielle Fermentationbegleitet MK-7 im Natto-Extrakt
MK-7Bacillus subtilis nattoNatto, Präparate
MK-8, MK-9Milchsäure- und Propionibakteriengereifter Käse, Quark
MK-10 bis MK-13Darmbakterien, einzelne KäsekulturenEmmentaler, Dickdarm

Zwei Punkte daran sind wichtiger, als sie aussehen. Erstens ist MK-4 die Ausnahme in der Familie: Es entsteht nicht durch Fermentation, sondern im Gewebe aus zugeführtem Vitamin K. Zweitens hält die EFSA ausdrücklich fest, dass unklar bleibt, wie viel von den mittel- und langkettigen Menachinonen aus dem Dickdarm überhaupt aufgenommen wird — die Darmflora ist also keine verlässliche Quelle, mit der sich rechnen ließe. Welche Lebensmittel welche Form liefern, steht mit Messwerten in Vitamin K2 in Lebensmitteln.

MK-4 und MK-7: die beiden, um die es beim Kauf geht

Von der ganzen Familie kommen nur zwei in Präparaten vor, und sie verhalten sich völlig unterschiedlich. MK-7 hat eine Halbwertszeit im Serum von rund 68 Stunden; MK-4 verschwindet binnen Stunden und war in einer Vergleichsstudie selbst nach einmalig 420 µg zu keinem Zeitpunkt im Serum nachweisbar, während MK-7 in derselben Menge die Werte deutlich anhob. Der ausführliche Vergleich mit den Studienzahlen steht in MK-7 oder MK-4; für diesen Artikel zählt die Folge daraus: Wer MK-4 in einem europäischen Präparat sucht, sucht meist vergeblich — und das hat einen rechtlichen Grund, der weiter unten steht.

Zwei Wege in die Kapsel

Rohe Sojabohnen auf hellem Untergrund

Fermentation. Bakterien bauen das Molekül enzymatisch auf. Enzyme arbeiten stereospezifisch, sie verwechseln die Geometrie nicht — fermentativ gewonnenes MK-7 ist deshalb von Haus aus all-trans. Der klassische Produzent ist Bacillus subtilis natto, dasselbe Bakterium, das aus Sojabohnen das japanische Natto macht. Genau dieser Weg steht in der EU-Zulassung: Mit der Entscheidung 2009/345/EG wurde Vitamin K2 (Menachinon) aus Bacillus subtilis natto als neuartige Lebensmittelzutat genehmigt, in Gestalt einer Ölsuspension, die überwiegend MK-7 und in kleinerer Menge MK-6 enthält.

Diese Randbemerkung ist der eigentliche Unterschied der Herstellwege: Ein fermentiertes Extrakt ist kein reines MK-7, es bringt kurzkettigere Menachinone mit. Der Gesetzgeber hat das vorweggenommen — die zugelassene Quelle heißt „Menachinon, kommt hauptsächlich als Menachinon-7 und in geringerem Umfang als Menachinon-6 vor".

Chemische Synthese. Hier wird die Seitenkette im Reaktor aufgebaut und mit dem Ringsystem verknüpft. An den Doppelbindungen entsteht dabei zunächst ein Gemisch aus cis- und trans-Formen; der cis-Anteil muss abgetrennt werden, und das ist der Aufwand des Verfahrens. Gelingt er, ist das Ergebnis chemisch dasselbe Molekül — nur eben als reines MK-7 ohne MK-6-Begleitung.

fermentativsynthetisch
AusgangsmaterialBakterienkultur auf Nährmediumchemische Bausteine
Isomerievon Natur aus all-transTrennschritt nötig, Angabe zählt
Begleitende MenachinoneMK-6 in kleiner Mengekeine
Bezug zu Sojaüber das Nährmedium möglichkeiner
übliche Deklaration„MK-7 aus Natto-Fermentation"„MK-7 all-trans"

Soja: wo der Herstellweg praktisch wird

Für Menschen mit einer Sojaallergie ist das keine Randfrage. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse stehen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden; nur wenige stark verarbeitete Sojaerzeugnisse sind dort ausdrücklich ausgenommen, Menachinon gehört nicht dazu.

In der Praxis fällt die Antwort trotzdem unterschiedlich aus. Hersteller fermentierter Ware weisen darauf hin, dass Soja allenfalls im Nährmedium der Kultur steckt — als Sojapepton —, nicht als Rohstoff des Endprodukts, und dass im aufgereinigten Wirkstoff keine Sojaproteine nachweisbar sind; entsprechend steht auf vielen dieser Packungen „Allergene: keine". Wer empfindlich reagiert, sollte sich deshalb nicht auf das Fehlen des Wortes verlassen, sondern die Zutatenliste des konkreten Produkts lesen oder beim Hersteller nachfragen. Synthetisch hergestelltes MK-7 hat mit Soja von vornherein nichts zu tun.

Vegan sind übrigens beide Wege — Bakterien sind keine Tiere, und die Synthese erst recht nicht. Bei Kombipräparaten entscheidet sich die Frage am Vitamin D3, das aus Lanolin oder aus Flechten stammen kann; das ist in Vitamin D3 + K2 vegan auseinandergenommen.

Was in der EU als Quelle erlaubt ist

Welche Verbindungen einem Nahrungsergänzungsmittel als Vitaminquelle zugesetzt werden dürfen, steht in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1170/2009. Unter „Vitamin K" stehen dort genau zwei Einträge: Phyllochinon (Phytomenadion) und Menachinon in der oben zitierten Ausprägung. MK-4 ist nicht genannt — deshalb findet man in der Kategorie Vitamin K2 wie in jedem deutschen Sortiment MK-7 und MK-4 vor allem in Importangeboten.

Vom Herstellweg macht das Lebensmittelrecht die Zulassung dagegen nicht abhängig: Der Eintrag in der Unionsliste neuartiger Lebensmittel (Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470) nennt für Vitamin K2 (Menachinon) sowohl mikrobiologische als auch synthetische Verfahren, und als Bezeichnung in der Kennzeichnung genügt „Menachinon" oder „Vitamin K2". Wer die genaue Form wissen will, sieht deshalb ins Zutatenverzeichnis, nicht in die Nährwerttabelle.

Was das Etikett am Ende hergibt

AngabeAussagekraft
„Vitamin K2 200 µg"Menge, sonst nichts
„Vitamin K2 als MK-7"Kettenlänge geklärt
„MK-7 all-trans"Menge und aktive Form benannt
„MK-7, ≥ 99 % all-trans"zusätzlich der geprüfte Reinheitsgrad
„aus Natto-Fermentation"Herstellweg, der all-trans liefert
„vegan"Aussage zum Gesamtprodukt, nicht zur K2-Form

Was über die Form hinaus auf einer belastbaren Deklaration steht — Stabilität, Trägerstoff, Herkunftsnachweis —, ist in Vitamin K2 Qualität auseinandergenommen.

Im eigenen Sortiment ist die Form deshalb Teil der Produktbezeichnung — etwa beim Vitamin D3 4.000 I.E. + K2 200 µg MK-7 oder beim rein pflanzlichen Vitamin D3 20.000 I.E. + K2 (MK-7) vegan.

Vitamin D3 4.000 I.E. + K2 200 µg MK-7, 365 Tabletten

Was über Vitamin K gesagt werden darf

Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben stehen in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012. Für Vitamin K sind es zwei, und sie gelten für den Nährstoff, nicht für eine bestimmte Form oder Kettenlänge:

  • Vitamin K trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.
  • Vitamin K trägt zu einer normalen Blutgerinnung bei.

Wie viel dabei üblich ist und wo die Bezugswerte liegen, steht in Vitamin K2 Tagesbedarf; worauf bei gerinnungshemmenden Medikamenten zu achten ist, in Vitamin K2 Überdosierung.

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.

Häufige Fragen

Ist fermentiertes K2 besser als synthetisches? Bei der Geometrie hat die Fermentation einen systematischen Vorteil, weil Enzyme nur trans aufbauen. Beim fertigen Produkt zählt aber die Spezifikation: Synthetisches MK-7, das als all-trans geprüft ist, ist dasselbe Molekül. Der Unterschied liegt eher in den Begleitstoffen — fermentierte Extrakte bringen etwas MK-6 mit, synthetische nicht.

Warum finde ich in deutschen Shops fast nur MK-7? Weil Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG als Menachinon-Quelle die Ausprägung MK-7 (mit etwas MK-6) beschreibt und MK-4 dort nicht steht. Die Wahl zwischen den Formen ist also getroffen worden, bevor der Käufer vor dem Regal steht.

Ist Natto im Präparat enthalten, wenn „aus Natto" auf der Packung steht? Nein. Gemeint ist der Herstellweg: Das MK-7 stammt aus einer Fermentation mit demselben Bakterium, das auch Natto entstehen lässt. Im Präparat steckt ein aufgereinigtes Extrakt, meist in Öl gelöst, kein Lebensmittel.

Steht auf einem K2-Präparat immer „MK-7"? Nicht zwingend. Nach der Zulassung genügt „Menachinon" oder „Vitamin K2". Fehlt die Form, fehlt auch die Isomerangabe fast immer — das ist der Grund, die Zutatenliste zu lesen, bevor man Mengen vergleicht. Wo der Unterschied zu Vitamin K1 liegt, steht in Vitamin K1 und K2.

Quellen: Richtlinie 2002/46/EG, Anhang II in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1170/2009; Entscheidung 2009/345/EG der Kommission über das Inverkehrbringen von Vitamin K2 (Menachinon) aus Bacillus subtilis natto; Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 (Unionsliste neuartiger Lebensmittel); Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II (Allergene); Verordnung (EU) Nr. 432/2012; EFSA, Dietary Reference Values for vitamin K, EFSA Journal 2017;15(5):4780; Sato T, Schurgers LJ, Uenishi K, Nutrition Journal 11:93, 2012 (PubMed 23140417); Schurgers LJ et al., Blood 109(8), 2007 (PubMed 17158229).