Mariendistel mit Inulin: was die 100 mg bedeuten
Futures Nutrition Redaktion · 14. August 2026

Mariendistel mit Inulin: was die 100 mg bedeuten
Auf der Dose steht neben dem Mariendistel-Extrakt eine zweite Zutat: 100 mg Inulin aus Zichorienwurzeln je Tablette. Die kurze Antwort auf die Frage, warum sie dort steht: Inulin ist ein Ballaststoff, der in der Tablettenherstellung gebräuchlich ist und der deklariert werden muss, weil er enthalten ist. Was er in dieser Menge nicht ist: ein Grund, sich für das Präparat zu entscheiden. Für Inulin gibt es in der EU genau eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe, und die verlangt 12 Gramm am Tag — das 120-Fache dessen, was in einer Tablette steckt.
Diese Einordnung ist der ganze Punkt des Artikels. Wer ein Mariendistel-Präparat kauft, entscheidet über das Silymarin; das Inulin ändert daran weder im Guten noch im Schlechten etwas.
Was die Zutatenliste verrät
Die Zutaten eines Lebensmittels sind nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils anzugeben. Diese eine Regel macht die Zutatenliste zur nützlichsten Zeile auf der ganzen Packung: Sie sagt ohne jede Tabelle, in welcher Größenordnung etwas vorkommt.
Bei unserem Präparat lautet sie: Füllstoff Cellulose, Extrakt aus Mariendistelsamen (Silybum marianum) 20:1 (enthält 80 % Silymarin), Inulin (aus Zichorienwurzeln), Maltodextrin, Trennmittel Magnesiumsalze von Speisefettsäuren.
| Position | Zutat | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| 1 | Füllstoff Cellulose | der Füllstoff ist ausdrücklich die Cellulose — nicht das Inulin |
| 2 | Mariendistelsamen-Extrakt 20:1 | rund 125 mg, denn daraus stammen die deklarierten 100 mg Silymarin |
| 3 | Inulin (aus Zichorienwurzeln) | deklariert mit 100 mg, also weniger als der Extrakt |
| 4 | Maltodextrin | üblicher Trägerstoff für Trockenextrakte |
| 5 | Trennmittel Magnesiumsalze von Speisefettsäuren | Presshilfe, im Milligrammbereich |
Zwei Dinge stehen damit fest, ohne dass man den Hersteller fragen muss. Erstens ist Inulin hier nicht der Füllstoff — der ist benannt. Zweitens passt die Reihung zu den deklarierten Mengen: Extrakt vor Inulin, beides deutlich hinter der Cellulose. Wie man die Angaben „20:1" und „80 % Silymarin" liest und warum die Milligramm-Zahl die einzige vergleichbare Größe ist, steht in Mariendistel 20:1 oder 80 %.
Die Menge selbst muss dort stehen, wo sie steht: § 4 Absatz 3 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung verlangt für jeden Stoff mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung die Angabe der Menge bezogen auf die empfohlene Tagesportion. Inulin ist als Ballaststoff ein solcher Stoff — deshalb die 100 mg auf der Dose, und nicht etwa, weil die Zahl ein Verkaufsargument wäre.
Was Inulin ist
Inulin ist ein Fructan: eine Kette aus Fructose-Einheiten, die menschliche Verdauungsenzyme nicht spalten können. Es passiert den Dünndarm unverändert und wird erst im Dickdarm von Bakterien vergoren. Damit erfüllt es die rechtliche Definition der Ballaststoffe nach Anhang I Nummer 12 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 — Kohlenhydratpolymere mit drei oder mehr Monomereinheiten, die im Dünndarm weder verdaut noch absorbiert werden. Für die Nährwertberechnung gilt entsprechend der Umrechnungsfaktor für Ballaststoffe: 8 kJ/g beziehungsweise 2 kcal/g (Anhang XIV derselben Verordnung).
Gewonnen wird das Lebensmittel-Inulin fast immer aus der Wurzel der Wegwarte Cichorium intybus — derselben Art, zu der auch Chicorée und Radicchio gehören. Ausführlicher gehört die Chemie der Fructane samt der Frage, was Kettenlänge mit Wirkung zu tun hat, in einen eigenen Text; hier reicht: Kettenlänge und Herkunft stehen in der Zutatenliste, nicht in der Werbezeile.
Die eine zugelassene Aussage — und ihre Bedingung

In der EU ist für Inulin eine einzige gesundheitsbezogene Angabe zugelassen, aufgenommen mit der Verordnung (EU) 2015/2314 in die Liste der Verordnung (EU) Nr. 432/2012:
Zichorieninulin trägt durch Erhöhung der Stuhlfrequenz zu einer normalen Darmfunktion bei
Verwenden darf sie nur, wer eine tägliche Aufnahme von mindestens 12 g nativem Zichorieninulin liefert — definiert als nicht fraktioniertes Gemisch aus Monosacchariden (unter 10 %), Disacchariden, inulinartigen Fructanen und aus Zichorienwurzeln gewonnenem Inulin mit einem mittleren Polymerisationsgrad von mindestens 9. Die Verbraucher sind außerdem darüber zu unterrichten, dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von 12 g einstellt. Grundlage ist die Stellungnahme der EFSA vom Januar 2015 (EFSA Journal 2015;13(1):3951).
Eine Besonderheit gehört dazu: Die Angabe wurde am 1. Januar 2016 zugelassen und war fünf Jahre lang auf den Antragsteller BENEO-Orafti S.A. beschränkt, weil eine geschützte Studie den Ausschlag gab. Seit Ablauf dieser Frist darf sie jeder Lebensmittelunternehmer führen — unter denselben Bedingungen. An der Bedingung scheitert unser Präparat, nicht am Datenschutz: 100 mg sind ein Hundertzwanzigstel von 12 g. Deshalb steht die Aussage nicht auf der Dose, und deshalb dürfte sie dort auch nicht stehen.
Die Größenordnung

Hilfreicher als jede Prozentangabe ist der Vergleich mit den Mengen, ab denen bei Ballaststoffen überhaupt etwas gemessen oder ausgelobt wird:
| Bezugspunkt | Menge | Verhältnis zur Tablette |
|---|---|---|
| eine Tablette Mariendistel + Inulin | 0,1 g | — |
| Fructane aus normaler Alltagskost (van Loo u. a. 1995) | 1–10 g/Tag | 10- bis 100-fach |
| gut verträgliche Tagesmenge nativen Inulins (Bonnema u. a. 2010) | bis 10 g | 100-fach |
| Bedingung der zugelassenen Angabe (Verordnung (EU) 2015/2314) | 12 g/Tag | 120-fach |
| Richtwert der DGE für Ballaststoffe insgesamt (Erwachsene) | ≥ 30 g/Tag | 300-fach |
Die zweite Zeile ist die, die man sich merken sollte. Ein Übersichtsartikel in Critical Reviews in Food Science and Nutrition hat den Gehalt von Inulin und Oligofructose in gängigen Lebensmitteln systematisch vermessen und die tägliche Aufnahme in der westlichen Kost auf 1 bis 10 Gramm pro Kopf geschätzt (van Loo u. a. 1995, Bd. 35, S. 525–552, PubMed 8777017). Wer Weizenbrot, Zwiebeln, Lauch, Knoblauch, Spargel oder Topinambur isst, nimmt also ohnehin ein Vielfaches dessen auf, was die Tablette beisteuert.
Ein Wort zur Vorsicht bei Prozentangaben: Die Kennzeichnungsschwellen für „Ballaststoffquelle" (mindestens 3 g je 100 g) und „hoher Ballaststoffgehalt" (mindestens 6 g je 100 g) aus dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 beziehen sich auf 100 Gramm Lebensmittel. Bei einer Tablette von wenigen Hundert Milligramm sagt eine solche Bezugsgröße nichts darüber, wie viel man tatsächlich zu sich nimmt. Die Zahl, die zählt, ist die je Tagesportion — hier 0,1 g.
Was das Inulin für das Silymarin tut
Naheliegende Vermutung: Der Ballaststoff soll die Aufnahme des Silymarins verbessern. Dafür gibt es keine Untersuchung. Silymarin ist ein Gemisch aus über zwanzig Flavonolignanen, das in Wasser schlecht löslich ist; die Ansätze, an denen bei der Aufnahme tatsächlich gearbeitet wird, sind Komplexe mit Phospholipiden und die Formulierung des Extrakts selbst — nicht die Beigabe eines Fructans. Was zum Zeitpunkt der Einnahme und zur Rolle von Fett belegt ist und was nicht, steht in Mariendistel richtig einnehmen.
Für den Umweg über den Darm gilt dasselbe wie beim Eisen: Der präbiotische Effekt von Inulin ist im Grammbereich messbar, überträgt sich aber nicht automatisch auf die Aufnahme anderer Stoffe — und schon gar nicht bei einem Hundertzwanzigstel der untersuchten Menge. Untersucht wurde das vor allem an Mineralstoffen; die Größenordnungen dort sind dieselben, und auch sie stammen aus Studien mit Mengen, die ein Nahrungsergänzungsmittel nicht erreicht.
Was nicht auf die Packung darf
Für Inulin sind im EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben mehrere Formulierungen ausdrücklich nicht zugelassen — die geläufigen sind es gerade nicht:
| Formulierung | Status |
|---|---|
| „ist ein Präbiotikum" / „ist bifidogen" | nicht zugelassen (Eintrag 767) |
| „fördert eine gesunde Darmflora" | nicht zugelassen (Eintrag 766) |
| „verbessert die Darm- oder Verdauungsfunktion" | nicht zugelassen |
| „Zichorieninulin trägt durch Erhöhung der Stuhlfrequenz zu einer normalen Darmfunktion bei" | zugelassen, ab 12 g/Tag |
Begründung der Ablehnungen in allen Fällen: Der Stoff sei für eine wissenschaftliche Bewertung des behaupteten Effekts nicht ausreichend charakterisiert gewesen (EFSA Journal 2011;9(6):2244). Genau diesen Mangel behebt die spätere, eng definierte Fassung „natives Zichorieninulin" mit ihrem Polymerisationsgrad — weshalb dort eine Aussage möglich wurde und im Allgemeinen nicht.
Für die Mariendistel selbst gibt es überhaupt keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe; Anträge zu Pflanzenstoffen liegen seit Jahren auf Eis. Ein Präparat aus beiden Zutaten beschreibt daher, was drin ist. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.
Verträglichkeit
Fructane gehören zu den Kohlenhydraten, die bei empfindlichem Darm Blähungen auslösen können. Eine kontrollierte Cross-over-Untersuchung an 26 gesunden Erwachsenen prüfte 5 und 10 g Inulin beziehungsweise Oligofructose zum Frühstück: Bis 10 g nativen Inulins am Tag wurde gut vertragen, 10 g Oligofructose steigerten die Beschwerden deutlich; am häufigsten genannt wurden Blähungen, danach ein Völlegefühl (Bonnema u. a., Journal of the American Dietetic Association 2010, Bd. 110, S. 865–868, PubMed 20497775).
100 mg liegen um den Faktor 100 darunter und damit unter dem, was eine Scheibe Weizenbrot mitbringt. Wer Fructane konsequent meidet, sollte die Zutat trotzdem kennen — dafür steht sie deklariert auf der Dose.
Was im Präparat steckt
Mariendistel (Silymarin) + Inulin liefert je Tablette 100 mg Silymarin aus einem Mariendistelsamen-Extrakt 20:1 mit 80 % Silymarin sowie 100 mg Inulin aus Zichorienwurzeln; empfohlen wird eine Tablette täglich nach einer Mahlzeit. Der Grund, dieses Präparat zu wählen, ist das Silymarin und seine Menge — das Inulin ist eine deklarierte Zutat, kein Argument. Was sonst zum Thema im Regal steht, zeigt die Kategorie Leber; ein zweites Präparat mit derselben Zutat, dort mit 30 mg, ist Eisen + Inulin.
Zu beachten bleibt, was die EU-Monographie der Europäischen Arzneimittel-Agentur für Zubereitungen aus Mariendistelfrüchten festhält (EMA/HMPC/294187/2013): Überempfindlichkeit gegen Korbblütler (Asteraceae) ist eine Gegenanzeige; für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden Daten vor.
Häufige Fragen
Ist das Inulin ein Füllstoff? Nicht laut Etikett. Als Füllstoff ist Cellulose angegeben, und die steht an erster Stelle der Zutatenliste. Welche technologische Rolle 100 mg Inulin in einer Tablette daneben spielen, sagt die Verpackung nicht; die schlichte Lesart ist, dass es sich um eine deklarierte Zutat handelt, die mit dem Silymarin nichts zu tun hat.
Bekomme ich über das Präparat nennenswert Ballaststoffe? Nein. 0,1 g je Tag stehen einem Richtwert der Deutschen Gesellschaft für Ernährung von mindestens 30 g Ballaststoffen am Tag für Erwachsene gegenüber (Stand der Ableitung 2021). Der Beitrag liegt bei einem Dreihundertstel — eine Portion Vollkornbrot oder Hülsenfrüchte leistet in dieser Frage mehr als jede Tablette.
Sollte ich Inulin zusätzlich kaufen? Das ist eine eigene Entscheidung, keine Frage des Mariendistel-Präparats. Wer die zugelassene Angabe zur Stuhlfrequenz nutzen möchte, braucht 12 g Zichorieninulin am Tag; dafür gibt es eigene Produkte in Pulverform. Zu bedenken ist die Verträglichkeit: In der zitierten Untersuchung war natives Inulin bis 10 g am Tag gut verträglich, darüber wurde es für einen Teil der Teilnehmer unangenehm.
Warum steht die Menge überhaupt auf der Dose, wenn sie so klein ist? Weil § 4 Absatz 3 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung sie verlangt: Für Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung ist die Menge je empfohlener Tagesportion anzugeben. Die Vorschrift fragt nicht, ob die Menge relevant ist — sie fragt nur, ob der Stoff enthalten ist. Für den Leser ist das ein Vorteil: Man kann nachrechnen, statt raten zu müssen.
Quellen: Verordnung (EU) 2015/2314 (zugelassene Angabe zu nativem Zichorieninulin, Bedingungen und Datenschutzfrist) · Verordnung (EU) Nr. 432/2012 in konsolidierter Fassung · Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Artikel 18 Absatz 1, Anhang I Nummer 12 und Anhang XIV · Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Anhang (Ballaststoffquelle) · EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben, Einträge 766 und 767 zu Inulin (EFSA Journal 2011;9(6):2244) · EFSA Journal 2015;13(1):3951 · § 4 Nahrungsergänzungsmittelverordnung · Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Referenzwerte Ballaststoffe · van Loo u. a., Crit Rev Food Sci Nutr 1995;35(6):525–552 · Bonnema u. a., J Am Diet Assoc 2010;110(6):865–868 · Europäische Arzneimittel-Agentur, EMA/HMPC/294187/2013.


