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Mariendistel

Silymarin: was im Mariendistel-Extrakt steckt

Futures Nutrition Redaktion · 14. August 2026

Silymarin: was im Mariendistel-Extrakt steckt

Silymarin: was im Mariendistel-Extrakt steckt

Silymarin ist kein einzelner Stoff, sondern der Sammelname fĂŒr eine Gruppe verwandter MolekĂŒle aus der Mariendistelfrucht — sechs Hauptvertreter, die im Arzneibuch namentlich aufgefĂŒhrt sind. Genau daraus folgt die praktische Schwierigkeit im Regal: Zwei Packungen können denselben Rohstoff enthalten und trotzdem verschiedene Zahlen tragen. Wer vergleichen will, braucht drei Angaben — wie viel Extrakt, welches Droge-Extrakt-VerhĂ€ltnis, wie viel Silymarin — und muss wissen, mit welchem Verfahren die dritte Zahl gemessen wurde. Dieser Artikel erklĂ€rt alle drei.

Silymarin ist ein Gemisch, kein MolekĂŒl

Die Flavonolignane machen 1,3 bis 3 % der trockenen Mariendistelfrucht aus (Bewertungsbericht der EuropĂ€ischen Arzneimittel-Agentur, EMA/HMPC/294188/2013). Sie entstehen in der Pflanze, wenn sich das Flavonoid Taxifolin mit einem Baustein der Holzsubstanz verbindet — daher der Name aus „Flavon" und „Lignan". Weil dabei mehrere VerknĂŒpfungspunkte und Spiegelbildformen möglich sind, ist das Ergebnis kein einheitlicher Stoff, sondern eine Mischung.

Wie diese Mischung zusammengesetzt sein darf, legt die Monographie des EuropĂ€ischen Arzneibuchs fĂŒr den raffinierten und standardisierten Trockenextrakt fest (Ph. Eur. 01/2019:2071). Die Anteile beziehen sich dabei nicht auf den Extrakt, sondern auf das Silymarin darin:

BestandteilAnteil am SilymarinAnmerkung
Silibinin A + Silibinin B40–65 %die mengenmĂ€ĂŸig wichtigste Fraktion
Silicristin + Silidianin20–45 %im Blut kaum nachweisbar
Isosilibinin A + Isosilibinin B10–20 %Stellungsisomere des Silibinins

Alle sechs haben dieselbe Summenformel (C₂₅H₂₂O₁₀) und dieselbe molare Masse (482,4). Sie unterscheiden sich nur darin, wie die beiden Bausteine miteinander verbunden sind. FĂŒr die Analytik ist das eine Erschwernis: Stoffe mit gleicher Masse lassen sich nicht ĂŒber die Masse trennen, sondern nur ĂŒber ihr Verhalten in der Chromatographie.

Dass ein Extrakt in diese Bandbreiten fĂ€llt, ist keine SelbstverstĂ€ndlichkeit. Welches IsomerenverhĂ€ltnis herauskommt, hĂ€ngt vom Lösungsmittel und vom Verfahren ab — das Arzneibuch lĂ€sst Ethylacetat, Aceton, Ethanol und Methanol zu, jeweils rein oder mit Wasser.

Beschriftung eines ExtraktflÀschchens mit Handschuhen im Labor

Von 2 % in der Frucht auf ĂŒber 50 % im Extrakt

Ein PrĂ€parat mit 100 mg Silymarin je Tablette lĂ€sst sich mit gemahlener Frucht nicht bauen. Bei 2 % Gehalt brĂ€uchte es dafĂŒr 5 Gramm Pulver — mehr, als in eine Tablette passt. Deshalb wird extrahiert: Das Lösungsmittel löst die Flavonolignane heraus und lĂ€sst Öl, Eiweiß und StĂ€rke zurĂŒck.

Wie stark dabei konzentriert wurde, beschreibt das Droge-Extrakt-VerhĂ€ltnis (DER). Es sagt, wie viel Ausgangsmaterial auf eine Einheit Extrakt kommt. Die EU-Monographie des Ausschusses fĂŒr pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der EMA vom 5. Juni 2018 (EMA/HMPC/294187/2013) fĂŒhrt fĂŒr MariendistelfrĂŒchte diese Zubereitungen auf:

ZubereitungDroge-Extrakt-VerhÀltnisLösungsmittel
Trockenextrakt20–70:1Aceton
Trockenextrakt30–40:1Ethanol 96 %
Trockenextrakt20–35:1Ethylacetat
Trockenextrakt26–45:1Ethylacetat
Trockenextrakt36–44:1Ethylacetat
Trockenextrakt20–34:1Methanol 90 %
Weichextrakt10–17:1Ethanol 60 %

Aus dem DER lĂ€sst sich eine grobe PlausibilitĂ€tsrechnung ableiten. Wenn 20 kg Frucht mit 1,5 bis 3 % Silymarin zu 1 kg Extrakt werden, liegt der Gehalt dieses Extrakts rechnerisch bei höchstens 30 bis 60 %. Genau das ist die Spanne, die das Arzneibuch fĂŒr den standardisierten Extrakt vorsieht: 30 bis 65 % Silymarin, und der tatsĂ€chliche Gehalt muss zwischen 90 und 110 % des deklarierten Werts liegen.

Bei höheren VerhĂ€ltnissen greift die Rechnung nicht mehr — bei 70:1 wĂ€re rechnerisch weit ĂŒber 100 % möglich, was zeigt, dass dort nicht die Arithmetik begrenzt, sondern die Ausbeute. Ein hohes DER bedeutet also nicht automatisch einen hohen Silymaringehalt; es bedeutet zunĂ€chst nur, dass viel Rohstoff eingesetzt wurde.

GrĂŒnlich-gelbes Pflanzenpulver auf einem Holzlöffel

Die drei Zahlen auf der Packung

Damit lĂ€sst sich lesen, was auf einer Dose steht. Ein Beispiel aus dem eigenen Sortiment: Der Mariendistelsamen-Extrakt 20:1 ist mit 80 % Silymarin deklariert, daraus ergeben sich 100 mg Silymarin je Tablette, dazu kommen 100 mg Inulin aus Zichorienwurzeln. RĂŒckwĂ€rts gerechnet: FĂŒr 100 mg Silymarin bei 80 % Gehalt braucht es 125 mg Extrakt, und 125 mg Extrakt bei 20:1 stammen aus 2,5 g Frucht.

Mariendistel Silymarin plus Inulin – 120 Tabletten

Der hĂ€ufigste Fehler beim Vergleichen ist, die erste Zahl fĂŒr die dritte zu halten. „500 mg Mariendistelextrakt" sagt nichts ĂŒber den Silymaringehalt — das kann ein Extrakt mit 30 % sein (150 mg Silymarin) oder einer mit 80 % (400 mg). Umgekehrt ist eine kleine Extraktmenge kein Nachteil, wenn der Gehalt hoch ist. Vergleichbar ist nur die Silymarin-Angabe.

Ein Blick auf zugelassene Arzneimittel zeigt die Bandbreite in der Praxis. Der Bewertungsbericht der EMA listet die Zusammensetzung der in der EU verkehrsfÀhigen Produkte auf:

LandExtrakt je Einheitentspricht Silymarin
Kroatien150 mg (DER 26–45:1)100 mg
Deutschland82–111 mg (DER 35–40:1)60 mg (HPLC)
Belgien173,0–186,7 mg (DER 36–44:1)140 mg bzw. 108,2 mg

Die letzte Zeile ist kein Druckfehler. Sie fĂŒhrt zur eigentlichen Stolperstelle.

Zwei Messverfahren, zwei Zahlen fĂŒr denselben Extrakt

FĂŒr denselben belgischen Extrakt stehen zwei Silymarinwerte in den Unterlagen: 140 mg nach der DNPH-Methode (einem photometrischen Verfahren) und 108,2 mg nach HPLC. Dieselbe Kapsel, derselbe Inhalt, zwei Zahlen — der Unterschied liegt allein im Verfahren.

Die Photometrie misst ĂŒber eine Farbreaktion und erfasst dabei auch verwandte Verbindungen, die keine Flavonolignane sind. Die Hochleistungs-FlĂŒssigchromatographie (HPLC) trennt die Bestandteile zuerst auf und zĂ€hlt nur die sechs definierten Substanzen. Sie liefert deshalb den niedrigeren, spezifischeren Wert.

Extraktphotometrischper HPLCAbstand
DER 35–40:1, Aceton70 mg60 mgrund 17 %
Aceton 95 %140 mg108,2 mgrund 29 %

Das ist der Grund, warum eine Packung mit „140 mg Silymarin" nicht zwingend mehr enthĂ€lt als eine mit „108 mg". Steht das Verfahren nicht dabei — und bei NahrungsergĂ€nzungsmitteln steht es fast nie dabei —, sind zwei Zahlen unterschiedlicher Herkunft nicht direkt vergleichbar. Es erklĂ€rt auch, warum deklarierte Gehalte ĂŒber der Arzneibuch-Spanne von 30 bis 65 % vorkommen: Ein photometrisch bestimmter Wert liegt etwa ein FĂŒnftel bis ein Drittel ĂŒber dem per HPLC bestimmten. FĂŒr NahrungsergĂ€nzungsmittel ist die Arzneibuch-Monographie ohnehin nicht bindend.

Warum „berechnet als Silibinin" dabeisteht

Weil Silymarin ein Gemisch ist, braucht die Analytik eine Bezugssubstanz. Beide Arzneibuch-Monographien nennen dafĂŒr Silibinin: Die Frucht muss mindestens 1,5 % Silymarin, berechnet als Silibinin enthalten (Ph. Eur. 01/2014:1860), und fĂŒr den Extrakt gilt dieselbe BezugsgrĂ¶ĂŸe. Der Zusatz ist also keine Marketingfloskel, sondern die Angabe, gegen welchen Standard gemessen wurde.

Was der Körper davon aufnimmt

Silymarin ist praktisch wasserunlöslich, und das prĂ€gt sein Verhalten im Körper. Der Bewertungsbericht der EMA fasst die Datenlage so zusammen: Silibinin wird nur teilweise aus dem Magen-Darm-Trakt aufgenommen (23–47 %), abhĂ€ngig unter anderem von begleitenden Stoffen im Extrakt. Höchste Blutspiegel werden nach etwa zwei Stunden erreicht, rund drei Viertel davon liegen in gebundener Form vor; die Halbwertszeit betrĂ€gt ungefĂ€hr sechs Stunden. 20 bis 40 % der Dosis werden ĂŒber die Galle ausgeschieden, nur etwa 5 % ĂŒber den Urin.

Zwei Details daraus sind fĂŒr die Auswahl eines PrĂ€parats interessant. Erstens: Silicristin und Silidianin waren in Blut und Galle sehr niedrig bis nicht nachweisbar — die Fraktion, die im Extrakt 20 bis 45 % ausmacht, taucht im Körper kaum auf. Zweitens: In einer Untersuchung an neun Personen erreichte ein Silibinin-Phosphatidylcholin-Komplex in der Galle eine relative VerfĂŒgbarkeit von 420 % gegenĂŒber gewöhnlichem Silymarin (Schandalik et al., 1992). Solche Komplexe sind der Grund, warum manche PrĂ€parate mit deutlich kleineren Milligrammzahlen arbeiten — auch hier gilt: Die nackte Zahl trĂ€gt den Vergleich nicht allein.

Wie sich Zeitpunkt und Mahlzeit auf die Aufnahme auswirken, gehört zur Einnahme und nicht zur ExtraktqualitĂ€t; welcher Pflanzenteil ĂŒberhaupt verarbeitet wird und warum auf dem Etikett „Samen" statt „Frucht" steht, steht in Mariendistel: Pflanze, Herkunft und Verwendung.

Was ein NahrungsergÀnzungsmittel dazu sagen darf

FĂŒr Mariendistel und Silymarin gibt es keine nach der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zugelassene gesundheitsbezogene Angabe; die AntrĂ€ge zu Pflanzenstoffen ruhen seit Jahren. Ein NahrungsergĂ€nzungsmittel beschreibt deshalb, was enthalten ist — Extrakt, VerhĂ€ltnis, Silymaringehalt — und sagt nichts darĂŒber, was es bewirken soll. NahrungsergĂ€nzungsmittel sind kein Ersatz fĂŒr eine ausgewogene und abwechslungsreiche ErnĂ€hrung und eine gesunde Lebensweise.

Praktisch heißt das: Die Deklaration ist bei diesen Produkten das einzige belastbare Unterscheidungsmerkmal. Wer die drei Zahlen liest, weiß mehr ĂŒber eine Packung als jede Aufmachung verrĂ€t. Welche PrĂ€parate aus dem Sortiment hierher gehören, steht in der Kategorie Leber.

Zwei Hinweise aus der EU-Monographie gehören unabhĂ€ngig vom Gehalt dazu: Überempfindlichkeit gegen KorbblĂŒtler ist eine Gegenanzeige, und fĂŒr Schwangerschaft, Stillzeit sowie fĂŒr unter 18-JĂ€hrige liegen keine ausreichenden Daten vor. Silibinin hemmt im Labor die Enzyme CYP3A4, CYP2C9 und UGT1A1; die klinische Bedeutung dieser Wechselwirkungen ist laut EMA nicht gut definiert.

HĂ€ufige Fragen

Ist ein 80:1-Extrakt besser als ein 20:1-Extrakt? Nicht zwangslĂ€ufig, und die beiden Zahlen werden hĂ€ufig verwechselt. Das Droge-Extrakt-VerhĂ€ltnis sagt, wie viel Rohstoff eingesetzt wurde; der Silymaringehalt in Prozent sagt, was im Extrakt gelandet ist. „20:1 mit 80 % Silymarin" ist eine Gehaltsangabe, kein VerhĂ€ltnis von 80:1. Vergleichbar sind am Ende nur die Milligramm Silymarin je Tagesportion.

Warum steht auf zwei Packungen mit gleichem Extrakt eine unterschiedliche Menge? Weil zwei Verfahren zugelassen sind. Photometrisch erfasst man mehr als per HPLC; im Bewertungsbericht der EMA entsprechen 140 mg photometrisch 108,2 mg per HPLC — rund 29 % Unterschied bei identischem Inhalt.

EnthĂ€lt Mariendisteltee auch Silymarin? In der Frucht ja, im Aufguss nur zu einem kleinen Teil: Silymarin ist wasserunlöslich, heißes Wasser löst es kaum heraus. Die EU-Monographie fĂŒhrt Teezubereitungen aus 3 bis 5 g FrĂŒchten auf 100 ml als eigene Zubereitung — mit einer anderen GrĂ¶ĂŸenordnung als ein Trockenextrakt, nicht als Ersatz dafĂŒr.

Woran erkenne ich eine brauchbare Deklaration? Daran, dass alle drei Angaben dastehen: Menge des Extrakts, Droge-Extrakt-VerhÀltnis und Silymaringehalt in Milligramm je Tagesportion. Fehlt die dritte, lÀsst sich das Produkt mit keinem anderen vergleichen.

Quellen: EuropĂ€ische Arzneimittel-Agentur, Bewertungsbericht ĂŒber Silybum marianum (L.) Gaertn., fructus, EMA/HMPC/294188/2013 (5. Juni 2018) — mit Angaben zu Ph. Eur. 01/2014:1860 und Ph. Eur. 01/2019:2071, zur Zusammensetzung zugelassener Produkte in der EU sowie zu Pharmakokinetik (Saller et al., 2001; Schandalik et al., 1992) · EU-Monographie EMA/HMPC/294187/2013 (5. Juni 2018) · Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.