Mariendistel-Qualität: woran man sie erkennt
Futures Nutrition Redaktion · 14. August 2026

Mariendistel-Qualität: woran man sie erkennt
Ansehen kann man einem Mariendistel-Präparat die Qualität nicht — ein Pulver aus gemahlenem Kraut sieht in der Kapsel aus wie ein hochwertiger Fruchtextrakt. Was sich prüfen lässt, sind vier Angaben auf der Packung: welcher Pflanzenteil verarbeitet wurde, wie der Extrakt beschrieben ist (Verhältnis und Lösungsmittel), wie viel Silymarin je Tagesportion darin steckt und ob der Hersteller eine Chargenanalyse vorlegen kann. Fehlt einer dieser Punkte, fehlt nicht nur eine Zahl, sondern die Möglichkeit, das Produkt überhaupt mit einem anderen zu vergleichen.
Dass das bei Mariendistel keine theoretische Frage ist, hat mehr als eine Marktuntersuchung gezeigt. Fangen wir damit an.
Was Marktuntersuchungen gefunden haben
Eine Arbeitsgruppe um Débora Frommenwiler hat 2022 in Frontiers in Pharmacology (13:925298) 31 Mariendistel-Produkte vom britischen Markt untersucht — Tabletten, Kapseln, Tinkturen und Flüssigextrakte, gekauft im Internet, im Laden und in Apotheken. Geprüft wurde per Hochleistungs-Dünnschichtchromatographie (HPTLC) nach der Methode, die das Europäische Arzneibuch für Mariendistelfrüchte vorsieht.
| Regulatorische Kategorie | Untersucht | Fingerprint unauffällig | Auffällig |
|---|---|---|---|
| Traditionelles pflanzliches Arzneimittel | 10 | 10 | 0 |
| Nahrungsergänzungsmittel | 21 | 10 | 11 (52,4 %) |
Die elf auffälligen Proben teilten sich so auf: Bei neun fehlte die Zone des Flavonoids Taxifolin, die die Identitätsprüfung der Arzneibuch-Monographie verlangt — die Silymarin-Zonen waren da, das übrige Muster der Frucht nicht. Bei zwei Proben fehlte jede für Mariendistelfrucht oder ihren Extrakt typische Zone; die Autoren werten das als Beleg dafür, dass die Pflanze in diesen Produkten nicht enthalten war. Acht Proben zeigten zusätzlich eine Chlorophyll-Zone, wie sie für grüne Pflanzenteile typisch ist und in Frucht und Fruchtextrakt nicht vorkommt.
Eine zweite Untersuchung, Fenclová und Kollegen 2019 in Scientific Reports (9:11118), hat 26 Mariendistel-Nahrungsergänzungsmittel vom US-amerikanischen und tschechischen Markt chemisch vermessen. Ergebnis: Der gemessene Flavonolignan-Gehalt wich häufig von der Deklaration ab — bei vier Präparaten lag er unter der Hälfte des angegebenen Silymarin-Werts. Zwischen verschiedenen Chargen desselben Herstellers unterschied sich der Gehalt um bis zu 277 mg je empfohlener Tagesdosis. Mykotoxine, Pestizidrückstände und mikrobiologische Belastung fanden sich in allen getesteten Präparaten.
Beide Untersuchungen betreffen andere Märkte und lassen sich nicht eins zu eins auf deutsche Produkte übertragen. Wofür sie taugen, ist die Frage, worauf man beim Vergleichen schauen sollte — und die beantworten sie sehr deutlich.
Der Pflanzenteil: Frucht, nicht Kraut
Das Europäische Arzneibuch beschreibt als Ausgangsmaterial die reife Frucht ohne den Haarkranz (Pappus) von Silybum marianum, mit mindestens 1,5 % Silymarin, berechnet als Silibinin (Ph. Eur. 01/2014:1860). Nicht die Blätter, nicht das Kraut. Der Unterschied ist kein Detail: In der Frucht sitzen die Flavonolignane, das Kraut zeigt im Fingerprint nur zwei sehr schwache grüne Zonen und dafür eine kräftige Chlorophyll-Bande.
Auf deutschen Packungen steht meist „Mariendistelsamen" — botanisch sind es Früchte, nicht Samen. Warum die Bezeichnungen auseinandergehen, steht in Mariendistel: Pflanze, Herkunft und Verwendung. Entscheidend ist hier nur: Wenn auf der Zutatenliste „Mariendistelkraut" oder schlicht „Mariendistel" ohne Pflanzenteil steht, ist offen, was verarbeitet wurde.

Identität: was eine Chromatographie zeigt
Der Identitätsnachweis nach Arzneibuch ist eine Dünnschichtchromatographie (Ph. Eur. 2.8.25). Aufgetragen wird ein Auszug der Probe; im entwickelten Fingerprint erscheinen nach Anfärbung vier grüne Zonen, von denen drei auf Silybin, Silydianin und Silychristin zurückgehen, dazu eine orange Zone durch Taxifolin. Gemahlene Frucht zeigt zusätzlich eine blaue Zone, die im Extrakt fehlt — daran lässt sich Pulver von Extrakt unterscheiden.
Das ist kein aufwendiges Verfahren. Die Autoren der britischen Untersuchung beziffern die Kosten einer solchen Analyse mit rund 21 US-Dollar je Probe, wenn nur eine einzige Probe auf einer Platte läuft; bei mehreren Proben je Platte sinkt der Betrag deutlich. Ein Hersteller, der die Identität seiner Rohware nicht prüft, spart daran also wenig.
Was auf dem Etikett stehen muss — und was nicht
Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) schreibt in § 4 vor, was auf der Packung stehen muss: die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel", die Namen der kennzeichnenden Stoffkategorien, die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen, der Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf, der Hinweis auf die ausgewogene Ernährung sowie der Hinweis, das Produkt außerhalb der Reichweite kleiner Kinder zu lagern. Dazu die Menge der wirksamen Stoffe je angegebener Tagesportion — ausdrücklich als Durchschnittswert, der auf der Analyse des Erzeugnisses durch den Hersteller beruht.
Was dort nicht gefordert wird, ist die interessantere Liste:
| Angabe | Vorgeschrieben? | Was sie aussagt |
|---|---|---|
| Menge Silymarin je Tagesportion | ja (als Durchschnittswert aus eigener Analyse) | der einzige direkt vergleichbare Wert |
| Pflanzenteil (Frucht/Kraut) | nein | ob überhaupt das flavonolignanreiche Material verarbeitet wurde |
| Droge-Extrakt-Verhältnis | nein | wie viel Rohware in einem Teil Extrakt steckt |
| Lösungsmittel des Auszugs | nein | welches Stoffmuster zu erwarten ist |
| Messverfahren (HPLC oder photometrisch) | nein | ob zwei Milligramm-Angaben vergleichbar sind |
| Chargennummer mit Analysenzertifikat | nein (Rückverfolgbarkeit schon) | ob die Charge geprüft wurde |
Die untere Hälfte dieser Tabelle ist genau das, was ein Produkt vom nächsten unterscheidet — und genau das, was freiwillig ist. Ein Hersteller, der es angibt, macht sich vergleichbar. Wie Extraktverhältnis und Prozentangabe zusammenhängen und warum photometrisch bestimmte Werte systematisch höher ausfallen als per HPLC gemessene, steht in Mariendistel 20:1 oder 80 %: was das Etikett meint.
Rückstände: wo Grenzwerte gelten und wo nicht
Für Nahrungsergänzungsmittel gelten die Höchstgehalte der Verordnung (EU) 2023/915 über Kontaminanten in Lebensmitteln. Für pflanzliche Präparate sind vor allem diese Einträge einschlägig:
| Stoff | Höchstgehalt für Nahrungsergänzungsmittel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Blei | 3,0 mg/kg | Anhang I, 3.1.28 |
| Cadmium | 1,0 mg/kg | Anhang I, 3.2.21.1 |
| Quecksilber | 0,10 mg/kg | Anhang I, 3.3.2 |
| Pyrrolizidinalkaloide (Summe) | 400 µg/kg | Anhang I, 2.4.10 |
| Benzo(a)pyren | 10,0 µg/kg | Anhang I, 5.1.16 |
| Summe von vier PAK | 50,0 µg/kg | Anhang I, 5.1.16 |
Auffällig ist die Lücke: Für Mykotoxine enthält die Verordnung keinen eigenen Eintrag für Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Zubereitungen. Aflatoxine, Ochratoxin A und die Fusarientoxine sind für Nüsse, Getreide, Trockenfrüchte und getrocknete Gewürze geregelt, nicht für botanische Präparate — worauf auch die tschechische Arbeitsgruppe hinweist. Genau in dieser Lücke liegen ihre Funde.
Wie groß das Problem tatsächlich ist, zeigt eine Untersuchung der US-Lebensmittelbehörde FDA (Tournas et al., Food Additives & Contaminants 2012; 29:994–999): In 83 Mariendistel-Proben vom US-Markt wurden in 19 % Aflatoxine nachgewiesen, in Gehalten von 0,04 bis 2,0 µg/kg. Das sind niedrige Werte — sie liegen unterhalb dessen, was für Ölsaaten für den Endverbraucher zulässig wäre. Der Befund ist also weniger ein Alarmsignal als ein Hinweis darauf, dass die Rohware ein Schimmelthema hat: Die Mariendistelfrucht enthält 20 bis 30 % fettes Öl, und wie sie nach der Ernte getrocknet und gelagert wird, entscheidet mit darüber, was später im Extrakt landet.

Was ein Analysenzertifikat enthalten sollte
Ein Certificate of Analysis (CoA) bezieht sich auf eine bestimmte Charge und nennt üblicherweise: Identität der Rohware, Gehalt an Silymarin mit dem verwendeten Verfahren, Schwermetalle, Pestizidrückstände, mikrobiologische Reinheit und — bei Extrakten — Restlösemittel. Der letzte Punkt hat einen konkreten Bezug: Das Arzneibuch lässt für den standardisierten Mariendistel-Trockenextrakt (Ph. Eur. 01/2019:2071) Ethylacetat, Aceton, Ethanol und Methanol zu, jeweils auch als Gemisch mit Wasser. Welches davon verwendet wurde, bestimmt, welche Rückstände überhaupt geprüft werden müssen.
Ein CoA ist nicht vorgeschrieben, und kein Hersteller muss es unaufgefordert herausgeben. Die Frage danach ist trotzdem die aussagekräftigste, die man stellen kann — die Antwort fällt erfahrungsgemäß eindeutig aus.
Das eigene Präparat als Beispiel
Auf unserer Dose stehen die Angaben, um die es oben geht: ein Mariendistelsamen-Extrakt 20:1 mit 80 % Silymarin, daraus 100 mg Silymarin je Tablette, dazu 100 mg Inulin aus Zichorienwurzeln, eine Tablette täglich nach einer Mahlzeit.
Wie sich daraus ein Preis je Monat rechnen lässt und woran zwei Dosen vergleichbar werden, steht in der Mariendistel-Kaufberatung.
Damit sind Pflanzenteil, Verhältnis, Gehalt und Milligramm je Tagesportion angegeben — nicht angegeben sind Lösungsmittel und Messverfahren, und der Wert von 80 % liegt oberhalb der Arzneibuch-Spanne von 30 bis 65 %, was zu einer photometrischen Bestimmung passt. Was der Inulin-Anteil dort zu suchen hat, steht in Mariendistel mit Inulin: was die 100 mg bedeuten. Weitere Präparate desselben Zusammenhangs finden sich in der Kategorie Leber.
Für Mariendistel und Silymarin gibt es keine nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zugelassene gesundheitsbezogene Angabe; die Anträge zu Pflanzenstoffen liegen seit Jahren auf Eis. Ein Mariendistel-Produkt beschreibt deshalb, was enthalten ist — und Qualität heißt hier nichts anderes, als dass diese Beschreibung stimmt. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob überhaupt Mariendistel drin ist? Am Etikett gar nicht — das war der Punkt der britischen Untersuchung, in der zwei von 21 Nahrungsergänzungsmitteln keine einzige mariendisteltypische Zone zeigten. Was Sie prüfen können, ist die Angabendichte: Pflanzenteil, Verhältnis, Milligramm Silymarin je Tagesportion. Wer alle drei angibt, hat sie gemessen.
Ist ein Arzneimittel automatisch besser als ein Nahrungsergänzungsmittel? Es unterliegt anderen Anforderungen. In der zitierten Untersuchung waren alle zehn als traditionelles pflanzliches Arzneimittel zugelassenen Produkte unauffällig, bei den Nahrungsergänzungsmitteln jedes zweite nicht. Das ist ein Unterschied der Prüfpflichten, keine Aussage über einzelne Präparate — ein Nahrungsergänzungsmittel mit sauberer Analytik steht nicht schlechter da.
Muss ich mir wegen Schimmelpilzgiften Sorgen machen? Die gemessenen Aflatoxin-Gehalte der FDA-Untersuchung waren niedrig. Beunruhigend ist eher, dass es für pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel keinen eigenen Höchstgehalt gibt — geprüft wird also nur, wo der Hersteller es selbst veranlasst. Das ist einer der Punkte, nach denen ein Analysenzertifikat gefragt werden kann.
Was bringt mir die Chargennummer? Sie ist der Bezugspunkt für jede Analyse. Ein Gehaltswert ohne Charge ist eine Werbeaussage, ein Gehaltswert mit Charge ist eine Messung — und weil der Gehalt zwischen Chargen desselben Herstellers messbar schwankt, ist der Unterschied nicht akademisch.
Quellen: Frommenwiler DA et al., Front Pharmacol 2022;13:925298 (HPTLC-Untersuchung von 31 Mariendistel-Produkten) · Fenclová M et al., Sci Rep 2019;9:11118 (26 Präparate, Gehalt und Kontaminanten) · Tournas VH et al., Food Addit Contam Part A 2012;29:994–999 (Aflatoxine in 83 Proben) · Europäische Arzneimittel-Agentur, Bewertungsbericht zu Silybum marianum (L.) Gaertn., fructus, EMA/HMPC/294188/2013 (mit den Angaben zu Ph. Eur. 01/2014:1860 und 01/2019:2071) · Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln · Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) § 4 · Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.


